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Wir empfehlen, alle offenen Themen zu geplanten Sanierungen und Förderungen vor der Bundestagswahl zu klären – kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.

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Sanierungsfahrplan

Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5% Zusatzförderung bei Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen, Dach). Der Sanierungsfahrplan wird ebenfalls zu einem großen Teil von der Bundesregierung gefördert. Außerdem verdoppelt sich mit Sanierungsfahrplan die max. Förderhöhe je Wohneinheit und Kalenderjahr (30.000 -> 60.000 EUR).

Einzelmaßnahmen

Zur Beantragung von Förderungen zu Einzelmaßnahmen benötigen Sie einen Energie-Effizienz-Berater. Hier können Sie direkt Ihren Antrag Online über uns einreichen. Das Honorar beträgt 3% der Angebotssumme, jedoch mindestens 500 Euro zzgl. MwSt. (gem. HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Bei Fenstern und Türen verringert sich das Mindesthonorar auf 300 Euro zzgl. MwSt.


Die Hälfte des Honorars wird nochmals gefördert

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Individuelle Sanierungsfahrpläne bieten maßgeschneiderte Lösungen, um den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren. Dabei werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, darunter die Gebäudestruktur, die verwendeten Materialien, die Heizungs- und Kühlungssysteme sowie die Nutzung erneuerbarer Energien.

Energie-Effizienz-Berater von EE-Experten verfügen über das Fachwissen und die Erfahrung, um diese Pläne zu erstellen und umzusetzen. Sie analysieren den aktuellen Energieverbrauch, identifizieren ineffiziente Bereiche und empfehlen dann geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Durch die Umsetzung individueller Sanierungsfahrpläne können Gebäude ihren Energieverbrauch im Durchschnitt um 40 % senken. Dies führt nicht nur zu Kosteneinsparungen für die Eigentümer, sondern auch zu einer erheblichen Reduzierung der CO2-Emissionen.

Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Ein individueller Sanierungsfahrplan hilft Ihnen, bei geplanten Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie bares Geld zu sparen bzw. von hohen staatlichen Förderungen des BAFA zu profitieren.

Nutzen Sie unseren online-Vergleichsrechner.

In unserem Beispiel liegt ein Handwerkerangebot für eine Dachsanierung in Höhe von 60.000 € für 1 Wohneinheit vor.

Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Passen Sie das Beispiel selbst an:

Handwerkerangebot inkl. MwSt.:

Wohneinheiten:

Ohne Sanierungsfahrplan

Maximale Fördersumme:  €

Förderfähiger Betrag: 15% aus  €

Ihre Förderung ohne iSFP:

 €
  • Höhere maximale Fördersumme
  • Höherer prozentualer Fördersatz
  • Höhere Fördersumme je Wohneinheit
  • Niedrigere Gesamtfördersumme
  • Niedrigerer prozentualer Fördersatz

Mit Sanierungsfahrplan (iSFP)

Maximale Fördersumme:  €

Förderfähiger Betrag: 20% aus  €

Ihre Förderung mit iSFP:

 €

Mit iSFP erhalten Sie
 € mehr!

  • Höhere maximale Fördersumme
  • Höherer prozentualer Fördersatz
  • Höhere Fördersumme je Wohneinheit
  • Kosten für iSFP werden bis zu 50% gefördert
  • iSFP Gültigkeit: 15 Jahre
  • Keine Umsetzungspflicht
  • Auch abweichende Umsetzung möglich
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Möchten Sie sich zum Thema Sanierungsfahrplan beraten lassen?

Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von EE-Experten GmbH sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.

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Wir helfen Ihnen gerne

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Sanierungsfahrplan: Lohnt sich immer.

Die Kosten für einen Sanierungsfahrplan variieren je nach Anzahl der Wohneinheiten (WE) und werden vom Staat bis zu einem bestimmten Betrag gefördert. Die genauen Konditionen ändern sich von Zeit zu Zeit, durch Änderungen der Bundesvorgaben. Gerne beraten wir Sie hierzu.

    Wozu dient ein Sanierungsfahrplan?

    Der Sanierungsfahrplan bietet Ihnen eine detaillierte Übersicht über die möglichen Maßnahmen, um das Ziel einer energieeffizienten Immobilie zu erreichen. Da der Plan speziell auf Ihr Wohngebäude zugeschnitten ist, berücksichtigt er die baulichen, baukulturellen und persönlichen Ausgangsbedingungen. Dadurch erhalten Sie maßgeschneiderte Empfehlungen, die optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen abgestimmt sind.

    Langfristig betrachtet sparen Sie Geld und tun der Umwelt etwas Gutes. Zusätzlich kann sich der Wohnkomfort erhöhen und die Bedienbarkeit der Anlagetechnik vereinfacht sich in vielen Fällen ebenso.

    Ein Sanierungsfahrplan dient nicht dazu eine Architekten-, Fach- oder Werkplanung zu ersetzen. Er zeigt lediglich Sanierungsprinzipien sowie deren energetische Auswirkungen auf.

    Durch den Sanierungsfahrplan erhalten Sie einen Überblick über die Sanierungsmaßnahmen. Als Beispiel: Es besteht die Möglichkeit die Heizung auszutauschen. Im Sanierungsfahrplan wird Ihnen aufgelistet, durch welches Modell Sie wie viel Geld und Energie einsparen können.

    Wie kann das Ziel eines energieeffizienten Wohngebäudes umgesetzt werden?

    Damit Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan erhalten und die dementsprechenden Förderungen bekommen, sollten Sie sich an einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) zugelassenen Energieberater:in wenden.

    Bei uns läuft die Bearbeitung Ihres Anliegens folgendermaßen ab:

      1. Vereinbaren Sie einen Anruf bei den EE-Experten.
      2. Unsere Energieberatungsassistenz erfasst die allgemeinen Daten Ihrer Immobilie und vereinbart einen Telefontermin mit einem Gebäudeenergieberater.
      3. Schicken Sie uns Grundrisse und Ansichten Ihrer Häuser.
      4. Telefontermin mit einem Gebäudeenergieberater zur Klärung grundlegender Abläufe und Fragen, sowie Vereinbarung eines Vor-Ort Termins.
      5. Vor-Ort Termin zur Dokumentation der Hüllflächen und der Energiebilanz im Ist-Zustand, einschließlich Details zur Warmwasserbereitung und Wärmeerzeugung.
      6. Beantragung der Förderung des Sanierungsfahrplans beim BAfA durch einen/eine Gebäudeenergieberater:in.
      7. Erstellung eines umfangreichen Sanierungsfahrplans durch einen Gebäudeenergieberater.
      8. Weiterleitung des Sanierungsfahrplans an Sie als Kunden.
      9. Nachbesprechung bei Rückfragen.
      10. Einreichung des Sanierungsfahrplans beim BAfA.
      11. Besprechung, ob Förderanträge für Maßnahmen gestellt werden sollen.
      12. Antragstellung der Förderungen.
      13. Beginn der Sanierungsmaßnahmen.
      Sie haben die Möglichkeit, Angebote für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen einzuholen, sollten diese jedoch vorab nicht bestätigen oder beauftragen, da dies sonst die Beantragung der Förderung verhindern könnte.

      Fordern Sie Ihren Rückruf zum Thema Sanierungsfahrplan an.

      Ja, da der Sanierungsfahrplan eine umfassende energetische Optimierung des Gebäudes berücksichtigt.

      Nein, die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.

      Wenn Sie einen Auftrag eines/einer Handwerkers/Handwerkerin bestätigen, muss die Förderung unbedingt im Vorfeld beim BAFA / KfW eingereicht worden sein. Sie gehen also folgendermaßen vor:

      1. Förderunterlagen über Energieberater:in (in Form eines Sanierungsfahrplans) vorbereiten lassen
      2. Eingangsbestätigung des Förderantrags abwarten (Zustellung erfolgt per E-Mail)
      3. Angebot/Auftragsbestätigung des Handwerkers 

      Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich bei der Eingangsbestätigung noch nicht um die Förderzusage handelt. Die Förderung kann im Anschluss noch abgelehnt werden. Allerdings ist die Auftragsbestätigung an den Handwerker ab Zugang der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.

      Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, warten Sie am besten den Zuwendungsbescheid (Förderzusage) ab. Dieser wird per Post zugestellt und ist rechtsverbindlich.

      Es ist also nicht möglich Förderungen nachträglich zu beantragen. Allerdings können Sie stattdessen 20% der Sanierungskosten von der zu bezahlenden Einkommenssteuer abziehen. Dazu benötigen Sie eine Erklärung eines Energieberaters. Rufen Sie uns an, um zu erfahren, wie das genau funktioniert.

      Gut zu wissen: Es ist möglich sich in der Zwischenzeit Angebote einzuholen. Wichtig ist es nur, dass Sie diese nicht vor Förderantrag bestätigen.

      Die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen sind in der Regel nicht verpflichtend sondern dienen als Orientierung für Eigentümerinnen und Eigentümer, wie sie ihre Gebäude energetisch sanieren können. Der Sanierungsfahrplan zeigt individuelle Maßnahmen auf, um den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu verbessern, und empfiehlt eine zeitliche Abfolge der Sanierungsschritte.

      Allerdings kann es im Rahmen von Förderprogrammen oder bestimmten gesetzlichen Regelungen Ausnahmen geben. Beispielsweise kann die Inanspruchnahme bestimmter Fördermittel (wie die KfW-Förderung oder Zuschüsse aus dem Programm für energieeffizientes Bauen und Sanieren) an die Umsetzung bestimmter Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan geknüpft sein.

      Zusammengefasst: Die Maßnahmen sind an sich nicht verpflichtend, können jedoch im Rahmen von Förderprogrammen oder speziellen Vorschriften relevant werden.

      Wenn Sie die Sanierung eines älteren Gebäudes planen und unsicher sind, welche Maßnahmen tatsächlich sinnvoll und machbar sind, ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) besonders empfehlenswert. Ein iSFP bietet Ihnen eine fundierte, auf Ihr Gebäude zugeschnittene Analyse, die langfristige Energieeinsparungen und eine nachhaltige Modernisierung ermöglicht. Zudem verschafft er Ihnen einen klaren Überblick über notwendige und optionale Sanierungsschritte, die zeitlich gestaffelt oder in einem Zug umgesetzt werden können.

      Eine Beratung durch einen zugelassenen Energieberater ist in den meisten Fällen ohnehin unvermeidlich, da sie Ihnen hilft, Fördermittel zu nutzen und Fehlentscheidungen zu vermeiden.

      Die zusätzlichen Kosten für einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan sind dabei gering und machen sich durch die verbesserten Sanierungsmaßnahmen sowie durch mögliche staatliche Förderungen oft schnell bezahlt.

      Ein Sanierungsfahrplan ist ein umfassendes Dokument, das die Schritte zur energetischen Sanierung eines Gebäudes darstellt.

      Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist speziell auf die Bedürfnisse und Bedingungen eines einzelnen Gebäudes zugeschnitten.

      Der Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen auf, mit welchen Sanierungsmaßnahmen das Ziel einer energieeffizienten Immobilie realisiert werden kann. Dabei wird der Plan in Abstimmung mit Ihnen von einem/einer Gebäudeberater:in festgelegt. Da dieser individuell auf Ihr Objekt abgestimmt ist, werden auch bauliche, baukulturelle und persönliche Ausgangsbedingungen mit einbezogen. 

      Aufgelistet werden also Energieeinsparpotenziale sowie von dem/der Experten/Expertin ermittelte Sanierungsvorschläge, Kosten und Fördermöglichkeiten. Damit Sie sich das noch etwas besser vorstellen können: In Ihrem Objekt befindet sich eine Heizung, die nicht energieeffizient heizt und erhöhte Kosten verursacht. Im Sanierungsfahrplan wird dies aufgelistet und gleichzeitig aufgezeigt, durch welche regenerative Heiztechnik sie ersetzt werden kann. Ebenso wie viel Geld und Energie dabei gespart wird.

      Nur zertifizierte Energieberater sind berechtigt, einen Sanierungsfahrplan zu erstellen.

      • Ein zertifizierter Energieberater ist in der Regel die zentrale Anlaufstelle für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans. Er führt eine detaillierte Analyse des Gebäudes durch, bewertet dessen energetischen Zustand und entwickelt darauf basierend einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan.
      • Der Energieberater überprüft alle relevanten Aspekte wie Wärmedämmung, Heizungsanlage, Fenster, Türen und Lüftungssysteme, um eine umfassende Bewertung der Energieeffizienz des Gebäudes vorzunehmen.
      • Auf Grundlage der Analyse schlägt der Energieberater geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vor und erstellt einen umsetzbaren Plan, der die Reihenfolge und Priorität der Maßnahmen festlegt.
      • Ein Energieberater kann auch Informationen zu möglichen Fördermitteln und finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten geben, die für die Umsetzung des Sanierungsfahrplans in Anspruch genommen werden können.

      Ja, andere anerkannte Energieberatungen können ebenfalls zur Erfüllung des EWärmeG beitragen.

      Möchten Sie einen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater erstellen lassen, so erhalten Sie in Abhängigkeit der Anzahl der Wohneinheiten (WE) einen gewissen Betrag an staatlicher Förderung. 

      Wie hoch alle weiteren Förderung ausfallen kann man in den meisten Fällen nicht genau sagen, da diese individuell sind und sich auf die jeweiligen Vorhaben beziehen. Ebenso da auch einige Förderprogramme miteinander kombiniert werden können. Begrenzt werden die Förderungen durch die Höchstsumme der Gesamtkosten die pro Maßnahme geltend gemacht werden können. 

      Der Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude, also für gewerbliche und öffentliche Gebäude (auch "individueller Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude", iSFP NWG) ist ein Instrument zur Planung und Umsetzung von energetischen Sanierungen speziell für Gebäude, die nicht primär zu Wohnzwecken genutzt werden, wie Büros, Schulen, Krankenhäuser oder Industriegebäude. Er folgt einem ähnlichen Ansatz wie der Sanierungsfahrplan für Wohngebäude, ist jedoch an die speziellen Anforderungen und Nutzungsmuster von Nichtwohngebäuden angepasst.

       1. Gebäudeanalyse

      • Zunächst wird das Gebäude detailliert analysiert. Dabei werden Bauweise, Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Klimatisierung) sowie der aktuelle Energieverbrauch untersucht. Es erfolgt eine Erfassung aller energetisch relevanten Gebäudekomponenten.

      2. Bewertung des energetischen Zustands

      • Basierend auf den Daten der Gebäudeanalyse wird der energetische Zustand des Gebäudes ermittelt. Dies schließt den Vergleich mit aktuellen Energieeffizienzstandards ein.

      3. Entwicklung eines Sanierungsfahrplans

      • Es werden individuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorgeschlagen. Diese Maßnahmen werden in sinnvolle Schritte unterteilt, die entweder in einem Komplettsanierungskonzept oder in schrittweiser Sanierung (über mehrere Jahre) umgesetzt werden können.

      4. Kombination technischer und wirtschaftlicher Aspekte

      • Neben der technischen Machbarkeit werden auch wirtschaftliche Überlegungen berücksichtigt, etwa die Kosten der Sanierung und die zu erwartenden Einsparungen bei den Energiekosten.

      5. Priorisierung der Maßnahmen

      • Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nach ihrer Dringlichkeit und Effizienz priorisiert. Dies kann beispielsweise die Verbesserung der Dämmung, der Austausch von Fenstern oder die Modernisierung der Heizungsanlage betreffen.

      6. Zeitliche Planung

      • Der Sanierungsfahrplan gibt eine Empfehlung, in welcher Reihenfolge und in welchem Zeitraum die Maßnahmen durchgeführt werden sollten. Das Ziel ist, eine kosteneffiziente und möglichst störungsfreie Umsetzung zu gewährleisten.

      7. Fördermöglichkeiten

      • Der Sanierungsfahrplan enthält oft auch Informationen über verfügbare Förderprogramme, die für die Sanierung genutzt werden können, z. B. Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.

      Besondere Anforderungen bei Nichtwohngebäuden:

      • Nutzungsmuster: Die energetischen Anforderungen und Nutzungsprofile von Nichtwohngebäuden unterscheiden sich oft stark von Wohngebäuden, z. B. durch längere Betriebszeiten, besondere Anforderungen an Beleuchtung, Klimatisierung oder Belüftung.
      • Vielfältige Gebäudestrukturen: Nichtwohngebäude sind in ihrer Struktur häufig komplexer, was die Anforderungen an die technische Ausstattung und die Sanierungsmaßnahmen ebenfalls anspruchsvoller macht.

      Zusammengefasst ist der Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude ein wertvolles Werkzeug, um strukturiert, kosteneffizient und langfristig die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern. Er bietet Planungs- und Entscheidungshilfen für Eigentümer, insbesondere mit Blick auf gesetzliche Anforderungen und mögliche Förderungen.

      Der individuelle Sanierungsfahrplan für Wohngebäude (iSFP) ist ein Instrument, das Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern dabei hilft, die energetische Sanierung ihres Hauses systematisch zu planen und langfristig durchzuführen.

      Er zeigt Schritt für Schritt auf, wie das Gebäude energetisch modernisiert werden kann, um Energieeinsparungen zu erzielen, den Wohnkomfort zu erhöhen und die gesetzlichen Anforderungen an den Klimaschutz zu erfüllen.

      1. Gebäudeanalyse

      • Detailierte Bestandsaufnahme des Gebäudes.
      • Erfassung aller relevanten Bauteile und Anlagen wie Dach, Wände, Fenster, Türen, Heizungsanlage und Lüftungssysteme.
      • Überprüfung des aktuellen Energieverbrauchs im Vergleich zu gesetzlichen Vorgaben und Standards.

      2. Bewertung des energetischen Zustands

      • Vergleich des energetischen Zustands des Gebäudes mit modernen Effizienzstandards.
      • Bewertung der Wärmedämmung, Heizungsanlage und Nutzung erneuerbarer Energien.
      • Ermittlung des Einsparpotentials in Bezug auf Energie und Kosten.

      3. Entwicklung von Maßnahmen

      • Vorschläge für verschiedene Maßnahmenpakete zur energetischen Verbesserung:
        • Dämmmaßnahmen (Dach, Fassade, Kellerdecke)
        • Fenster- und Türentausch
        • Modernisierung der Heizungsanlage (Einbau effizienterer Heizsysteme, ggf. Umstellung auf erneuerbare Energien)
        • Optimierung der Lüftung
        • Einbau von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung

      4. Sanierungsstrategie: Schrittweise oder Gesamtsanierung

      • Komplettsanierung: Alle Maßnahmen in einem Projekt, hohe Anfangskosten, aber schnelle Energieeinsparungen.
      • Schrittweise Sanierung: Maßnahmen über einen längeren Zeitraum, bessere finanzielle Planbarkeit und minimale Störungen.

      5. Priorisierung der Maßnahmen

      • Maßnahmen nach Dringlichkeit und Effizienz priorisieren.
      • Maßnahmen mit hohem Einsparpotenzial oder gesetzlich dringende Maßnahmen werden bevorzugt.
      • Berücksichtigung von Synergien zwischen Maßnahmen.

      6. Wirtschaftlichkeit und Einsparpotenziale

      • Kosten-Nutzen-Analyse der einzelnen Maßnahmen.
      • Ermittlung der Kosten und der zu erwartenden Energie- und Kosteneinsparungen.
      • Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten wie Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.

      7. Langfristiger Plan

      • Zeitplanung für die Umsetzung der Maßnahmen.
      • Erstellung eines realistischen Zeitrahmens für die Umsetzung.

      8. Dokumentation und Monitoring

      • Umfassende Dokumentation des energetischen Ist-Zustands und der empfohlenen Maßnahmen.
      • Monitoring des Fortschritts nach der Umsetzung, ggf. Nachjustierung der Maßnahmen.

      9. Gesetzliche Anforderungen

      • Erfüllung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) oder anderer Klimaschutzvorgaben.
      • Weg zum KfW-Effizienzhaus-Standard.

      Der Sanierungsfahrplan für Wohngebäude ist eine wertvolle Unterstützung, um die Sanierung eines Hauses systematisch, kostenbewusst und effizient zu planen. Durch die schrittweise Umsetzung können Sanierungskosten besser verteilt werden, während gleichzeitig Energieeinsparungen und ein erhöhter Wohnkomfort erreicht werden.

      Es gibt Förderprogramme, die die Erstellung eines Sanierungsfahrplans finanziell unterstützen.

      Die Kosten der für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans werden zu 50% vom Staat gefördert. Die Eigenbeteiligung bei einem 1-2 Familienhaus liegt aktuell bei 890 Euro und bei einem Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten bei 1390 Euro.
      Der Rest wird direkt vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an den Gebäudeenergieberater überwiesen. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen.

      Ein älterer Sanierungsfahrplan sollte überprüft und ggf. aktualisiert werden, um aktuelle Standards und Technologien zu berücksichtigen.

      Jonas Pischner, Energieberater, EE-Experten GmbH

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