0800 / 325 353 500 030 / 220 11 804

Preise Einzelmaßnahmen

Zur Beantragung von Förderungen zu Einzelmaßnahmen benötigen Sie einen Energie-Effizienz-Berater. Hier können Sie direkt Ihren Antrag Online über uns einreichen. Das Honorar beträgt 3% der Angebotssumme, jedoch mindestens 500 Euro zzgl. MwSt. (gem. HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). 


Die Hälfte dieses Honorars wird nochmals gefördert.

Preise Sanierungsfahrplan

Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5% Zusatzförderung bei Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen, Dach). Bei 1-2 Wohneinheiten beträgt der Eigenanteil 520 Euro (statt EUR 1.820). Ab 3 Wohneinheiten 720 Euro (statt EUR 2.420). Der Sanierungsfahrplan wird ebenfalls zum größten Teil von der Bundesregierung gefördert. Außerdem verdoppelt sich mit Sanierungsfahrplan die max. Förderhöhe je Wohneinheit und Kalenderjahr (30.000 -> 60.000 EUR).

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Individuelle Sanierungsfahrpläne bieten maßgeschneiderte Lösungen, um den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren. Dabei werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, darunter die Gebäudestruktur, die verwendeten Materialien, die Heizungs- und Kühlungssysteme sowie die Nutzung erneuerbarer Energien.

Energie-Effizienz-Berater von EE-Experten verfügen über das Fachwissen und die Erfahrung, um diese Pläne zu erstellen und umzusetzen. Sie analysieren den aktuellen Energieverbrauch, identifizieren ineffiziente Bereiche und empfehlen dann geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Durch die Umsetzung individueller Sanierungsfahrpläne können Gebäude ihren Energieverbrauch im Durchschnitt um 40 % senken. Dies führt nicht nur zu Kosteneinsparungen für die Eigentümer, sondern auch zu einer erheblichen Reduzierung der CO2-Emissionen.

* Basis: Handwerker-Angebot i.H.v. € 60.000 und 20% Förderung mit Sanierungsfahrplan.

Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns unverbindlich an.

Tel.: 0800 / 325 353 500
(gebührenfrei)

Sanierungsfahrplan: das versteht man darunter


Sanierungsfahrplan: die meisten Kosten übernimmt der Staat.

Die Kosten für einen Sanierungsfahrplan variieren je nach Anzahl der Wohneinheiten (WE) und werden vom Staat bis zu einem bestimmten Betrag gefördert. Der Eigenanteil ist im Vergleich zu den Gesamtkosten verhältnismäßig gering.

  • 1-2 WE: 420 Euro Eigenanteil (zzgl. 1300 Euro staatliche Förderung)
  • 3-9 WE: 720 Euro Eigenanteil (zzgl. 1700 Euro staatliche Förderung)
  • 10-19 WE: 1440 Euro Eigenanteil (zzgl. 1700 Euro staatliche Förderung)
  • 20-29 WE: 2440 Euro Eigenanteil (zzgl. 1700 Euro staatliche Förderung)
  • 30-49 WE: 3420 Euro Eigenanteil (zzgl. 1700 Euro staatliche Förderung)
  • ab 50 WE: 4520 Euro Eigenanteil (zzgl. 1700 Euro staatliche Förderung)

    Wozu dient ein Sanierungsfahrplan?

    Der Sanierungsfahrplan bietet Ihnen eine detaillierte Übersicht über die möglichen Maßnahmen, um das Ziel einer energieeffizienten Immobilie zu erreichen. Da der Plan speziell auf Ihr Wohngebäude zugeschnitten ist, berücksichtigt er die baulichen, baukulturellen und persönlichen Ausgangsbedingungen. Dadurch erhalten Sie maßgeschneiderte Empfehlungen, die optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen abgestimmt sind.

    Langfristig betrachtet sparen Sie Geld und tun der Umwelt etwas Gutes. Zusätzlich kann sich der Wohnkomfort erhöhen und die Bedienbarkeit der Anlagetechnik vereinfacht sich in vielen Fällen ebenso.

    Ein Sanierungsfahrplan dient nicht dazu eine Architekten-, Fach- oder Werkplanung zu ersetzen. Er zeigt lediglich Sanierungsprinzipien sowie deren energetische Auswirkungen auf.

    Durch den Sanierungsfahrplan erhalten Sie einen Überblick über die Sanierungsmaßnahmen. Als Beispiel: Es besteht die Möglichkeit die Heizung auszutauschen. Im Sanierungsfahrplan wird Ihnen aufgelistet, durch welches Modell Sie wie viel Geld und Energie einsparen können.

    Wie kann das Ziel eines energieeffizienten Wohngebäudes umgesetzt werden?

    Damit Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan erhalten und die dementsprechenden Förderungen bekommen, sollten Sie sich an einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) zugelassenen Energieberater:in wenden.

    Bei uns läuft die Bearbeitung Ihres Anliegens folgendermaßen ab:

      1. Vereinbaren Sie einen Anruf bei den EE-Experten.
      2. Unsere Energieberatungsassistenz erfasst die allgemeinen Daten Ihrer Immobilie und vereinbart einen Telefontermin mit einem/einer Gebäudeenergieberater:in.
      3. Schicken Sie uns Grundrisse und Ansichten Ihrer Häuser.
      4. Telefontermin mit einem/einer Gebäudeenergieberater:in zur Klärung grundlegender Abläufe und Fragen, sowie Vereinbarung eines Vor-Ort Termins.
      5. Vor-Ort Termin zur Dokumentation der Hüllflächen und der Energiebilanz im Ist-Zustand, einschließlich Details zur Warmwasserbereitung und Wärmeerzeugung.
      6. Beantragung der Förderung des Sanierungsfahrplans beim BAfA durch einen/eine Gebäudeenergieberater:in.
      7. Erstellung eines umfangreichen Sanierungsfahrplans durch einen/eine Gebäudeenergieberater:in.
      8. Weiterleitung des Sanierungsfahrplans an Sie als Kunden.
      9. Nachbesprechung bei Rückfragen.
      10. Einreichung des Sanierungsfahrplans beim BAfA.
      11. Besprechung, ob Förderanträge für Maßnahmen gestellt werden sollen.
      12. Antragstellung der Förderungen.
      13. Beginn der Sanierungsmaßnahmen.
      Sie haben die Möglichkeit, Angebote für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen einzuholen, sollten diese jedoch vorab nicht bestätigen oder beauftragen, da dies sonst die Beantragung der Förderung verhindern könnte.

      Fordern Sie Ihren Rückruf zum Thema Sanierungsfahrplan an.

      Häufig gestellte Fragen

      Wenn Sie einen Auftrag eines/einer Handwerkers/Handwerkerin bestätigen, muss die Förderung unbedingt im Vorfeld beim BAFA / KfW eingereicht worden sein. Sie gehen also folgendermaßen vor:

      1. Förderunterlagen über Energieberater:in (in Form eines Sanierungsfahrplans) vorbereiten lassen
      2. Eingangsbestätigung des Förderantrags abwarten (Zustellung erfolgt per E-Mail)
      3. Angebot/Auftragsbestätigung des Handwerkers 

      Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich bei der Eingangsbestätigung noch nicht um die Förderzusage handelt. Die Förderung kann im Anschluss noch abgelehnt werden. Allerdings ist die Auftragsbestätigung an den Handwerker ab Zugang der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.

      Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, warten Sie am besten den Zuwendungsbescheid (Förderzusage) ab. Dieser wird per Post zugestellt und ist rechtsverbindlich.

      Es ist also nicht möglich Förderungen nachträglich zu beantragen. Allerdings können Sie stattdessen 20% der Sanierungskosten von der zu bezahlenden Einkommenssteuer abziehen. Dazu benötigen Sie eine Erklärung eines Energieberaters. Rufen Sie uns an, um zu erfahren, wie das genau funktioniert.

      Gut zu wissen: Es ist möglich sich in der Zwischenzeit Angebote einzuholen. Wichtig ist es nur, dass Sie diese nicht vor Förderantrag bestätigen.

      Im allgemeinen stellt der Sanierungsfahrplan lediglich einen Anhaltspunkt über den Zustand des Objekts mit den "Schwachstellen" dar und wie diese behoben werden können. Diese Empfehlungen verpflichten Sie also nicht zur Umsetzung

      Der Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen auf, mit welchen Sanierungsmaßnahmen das Ziel einer energieeffizienten Immobilie realisiert werden kann. Dabei wird der Plan in Abstimmung mit Ihnen von einem/einer Gebäudeberater:in festgelegt. Da dieser individuell auf Ihr Objekt abgestimmt ist, werden auch bauliche, baukulturelle und persönliche Ausgangsbedingungen mit einbezogen. 

      Aufgelistet werden also Energieeinsparpotenziale sowie von dem/der Experten/Expertin ermittelte Sanierungsvorschläge, Kosten und Fördermöglichkeiten. Damit Sie sich das noch etwas besser vorstellen können: In Ihrem Objekt befindet sich eine Heizung, die nicht energieeffizient heizt und erhöhte Kosten verursacht. Im Sanierungsfahrplan wird dies aufgelistet und gleichzeitig aufgezeigt, durch welche regenerative Heiztechnik sie ersetzt werden kann. Ebenso wie viel Geld und Energie dabei gespart wird.

      Möchten Sie einen Sanierungsfahrplan von einem/einer Energieberater:in erstellen lassen, so erhalten Sie in Abhängigkeit der Anzahl der Wohneinheiten (WE) einen gewissen Betrag an staatlicher Förderung. Diese sehen wie folgt aus:

      • 1-2 WE: 1300 Euro staatliche Förderung (zzgl. 420 Euro Eigenleistung)
      • ab 3 WE: 1700 Euro staatliche Förderung (zzgl. 720 Euro Eigenleistung)

      Wie hoch alle weiteren Förderung ausfallen kann man in den meisten Fällen nicht genau sagen, da diese individuell sind und sich auf die jeweiligen Vorhaben beziehen. Ebenso da auch einige Förderprogramme miteinander kombiniert werden können. Begrenzt werden die Förderungen durch die Höchstsumme der Gesamtkosten die pro Maßnahme geltend gemacht werden können. 

      Genauere Informationen inklusive Online-Tool zur Findung der passenden Förderung sowie Übersicht der Förderprodukte finden Sie auf der Seite der KfW.

      EE-Experten GmbH

      Sehr gut
      4.8
      /
      5
      930 Bewertungen