0711 - 217 249 502
Logo GIH
Logo BAFA
Logo Energieeffizienz Experte
Logo Deutsches Energieberater-Netzwerk e.V.
Heizung

Nachfolgende Wärmeerzeugungssysteme/-Verfahren werden aktuell gefördert

  • Biomasseheizung
  • EE-Hybridheizung
  • EE-Hybridheizung mit Biomasse
  • Wärmepumpe
  • Solarthermie
  • Anschluss an ein Wärme/Gebäudenetz
  • Einrichtung/Erweiterung des Gebäudenetzanschlusses

Die Heizungsoptimierung wird ebenfalls gefördert.

Sie erhalten zusätzlich den Öl-Austauschbonus, wenn Ihre aktuelle Heizung entweder mit Öl oder Gas betrieben wird und über 20 Jahre alt ist.

Beantragen Sie jetzt Ihre Einzelmaßnahmen-Förderung

10 % Heizungs-Tausch-Bonus

Entscheiden Sie sich dazu eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung auszutauschen, wird Ihnen ein Bonus von 10 Prozent gewährt. Gleiches gilt für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen, deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Gasetagenheizungen sind von dieser Beschränkung ausgenommen, der Bonus wird unabhängig von Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.

Wie beantrage ich die Förderung?

Die Förderung für Einzelmaßnahmen können Sie nicht selbst beim beim BAFA beantragen. Dies ist nur mit einem zertifizierten Energie-Effizienz-Experten möglich.

Es ist nicht zulässig für dieselbe Maßnahme mehrere Anträge zu stellen. Unabhängig von der Zahl der gestellten Anträge bleibt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten pro Antrag und Kalenderjahr unverändert.

Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns unverbindlich an.

Tel.: 0800 / 325 353 500
(gebührenfrei)