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Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien

  • Selbstnutzende Eigentümer können bis zu 70 Prozent Förderung erhalten, während die Obergrenze für Vermieter bei 55 Prozent liegt.
  • Alle Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, werden gleich gefördert, wobei die Basisförderung einheitlich bei 30 Prozent liegt. Die Förderbedingungen sind jedoch aufgrund von Boni und Staffelungen über die nächsten Jahre komplex.
  • Ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent wird selbstnutzenden Eigentümern gewährt, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen für ihre Wohneinheit 40.000 Euro nicht übersteigt.
  • Es gibt auch einen Klimageschwindigkeits-Bonus von bis zu 25 Prozent, der jedoch nur für selbstgenutzte Wohneinheiten verfügbar ist. In Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten wird der Bonus anteilig auf die gesamten geförderten Ausgaben verteilt. Bis zu einem Sonderbudget von 2 Milliarden Euro können auch Vermieter diesen Bonus für vermietete Wohneinheiten erhalten. Die Bedingung ist der Austausch von älteren Heizungssystemen, die mindestens 20 Jahre alt sind.
  • Wichtig: Wer den Klimageschwindigkeits-Bonus im Jahr 2024 nutzen möchte, muss den Heizungstausch bis Ende 2025 abschließen (Vermieter bis Ende 2026).
  • Die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch betragen 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Es ist immer noch nicht möglich, die Förderungen für Heizungstausch und Heizungsoptimierung zu kombinieren.
  • Eine Ausnahme von der üblichen Sperrfrist von 6 Monaten bei Verzicht auf die Förderung ist für die Heizungsförderung geplant. Für 12 Monate ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie kann ein neuer Antrag unmittelbar nach Verzicht auf die Zusage eines Antrags für die Heizungsförderung gestellt werden.
  • Bei Biomasseheizungen ist eine Solarthermie-Anlage, Photovoltaik-Anlage oder Warmwasser-Wärmepumpe erforderlich, die die Trinkwassererwärmung vollständig decken kann, um den Klimageschwindigkeits-Bonus zu erhalten.
  • Wasserstofffähige Heizungen sind förderfähig, vorausgesetzt, die Anlage kann zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden, auch wenn eine Belieferung mit Wasserstoff noch nicht möglich ist.
  • Wärmepumpen erhalten einen Effizienz-Bonus von 5 Prozent, wenn Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel verwendet wird.

Förderung für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung:

  • Maximal 20 Prozent Förderung sind insgesamt möglich.
  • Die Basisförderung beträgt einheitlich 15 Prozent.
  • Ein iSFP-Bonus von 5 Prozent wird gewährt, wenn Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt werden.
  • Die förderfähigen Kosten betragen 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr, erhöhen sich jedoch auf 60.000 Euro, wenn der iSFP-Bonus gewährt wird oder der Eigentümer nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.
  • Neu ist die Förderung für eine Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung mit einer pauschalen Förderung von 50 Prozent (keine Boni möglich). Gefördert wird eine Anlage zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, die älter als zwei Jahre sind (keine Förderung für Einzelraumfeuerungsanlagen).
  • Die Förderung von Heizungsoptimierung mit 50 Prozent setzt eine Reduzierung der Staubemissionen von mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Ausgangswert voraus.

Diese Änderungen werden dazu beitragen, energieeffiziente Sanierungen in Deutschland weiter voranzutreiben und den Beitrag zum Klimaschutz zu verstärken. Es ist wichtig, diese neuen Fördermöglichkeiten zu nutzen, um die Energieeffizienz unserer Gebäude zu steigern und die Umweltbelastung zu reduzieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Förderanträge leicht gemacht: Maximale Unterstützung ohne den Aufwand von bürokratischem Papierkram

Die EE-Experten nehmen Ihnen die Mühe der Förderanträge ab und kümmern sich um den gesamten Verwaltungsprozess. Dadurch erhalten Hausbesitzer alle staatlichen Zuschüsse, die ihnen zustehen, ohne sich mit komplizierten Formularen herumschlagen zu müssen. Abhängig von der Art der Maßnahme können Sie Einsparungen von bis zu 40% erzielen.

Investieren Sie in die Zukunft und steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie

Die EE-Experten beschäftigen ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter und setzen keine externen Partner oder Dienstleister ein. Mit mehr als 70 Mitarbeitern bieten wir, die EE-Experten GmbH, deutschlandweit umfassende Energieeffizienz-Beratung an.

Energetische Sanierungen sind Investitionen in die Zukunft. Sie reduzieren den Energieverbrauch, senken die Energiekosten und erhöhen den Wert Ihrer Immobilie.

Dies ist nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch eine wertvolle Aufwertung Ihres Eigentums.

Förderrechner für Einzelmaßnahmen (ab 1.1.2024)

Bei einer Wohnung wählen Sie bitte 1

Förderfähiger Betrag: 0 EUR inkl. MwSt.

Anzahl Wohneinheiten: - (max. Fördersumme: )

Maßnahme: -

Fördersatz: 0 %

Förderung: 0 EUR

Abzgl. Berater-Honorar: - 0 EUR
3% gem. HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Mindestens 357 EUR inkl. 19% MwSt. (bei Fenstern und Türen) und 595 EUR inkl. 19% MwSt. bei allen anderen Maßnahmen.

Förderung Berater-Honorar: + 0 EUR
Das Beraterhonorar wird ebenfalls von der Bundesregierung mit 50% gefördert.

Sie erhalten: 0 EUR


Dieser Rechner wurde mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind vorbehalten. Für die tatsächlich Höhe der Förderung übernehmen wir keine Gewähr. ®EE-Experten GmbH 2024

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Häufig gestellte Fragen

Ob Sie einen Energieberater benötigen, hängt ganz davon ab, was Sie vorhaben. Möchten Sie nur Sanierungen durchführen lassen, ohne Förderungen zu beantragen, dann benötigen Sie nicht unbedingt einen Energieberater. Dennoch kann er auch hier helfen, künftig Energiekosten zu senken und Ressourcen zu schonen.

Möchten Sie Förderungen beantragen und/oder einen Energieausweis erstellen lassen, dann ist ein Energieberater unabdingbar. Denn nur ein dafür qualifizierter Experte ist dazu berechtigt Förderungen zu beantragen oder gültige, anerkannten Energieausweise auszustellen.

Wenn Sie einen Auftrag eines/einer Handwerkers/Handwerkerin bestätigen, muss die Förderung unbedingt im Vorfeld beim BAFA / KfW eingereicht worden sein. Sie gehen also folgendermaßen vor:

  1. Förderunterlagen über Energieberater:in (in Form eines Sanierungsfahrplans) vorbereiten lassen
  2. Eingangsbestätigung des Förderantrags abwarten (Zustellung erfolgt per E-Mail)
  3. Angebot/Auftragsbestätigung des Handwerkers 

Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich bei der Eingangsbestätigung noch nicht um die Förderzusage handelt. Die Förderung kann im Anschluss noch abgelehnt werden. Allerdings ist die Auftragsbestätigung an den Handwerker ab Zugang der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, warten Sie am besten den Zuwendungsbescheid (Förderzusage) ab. Dieser wird per Post zugestellt und ist rechtsverbindlich.

Es ist also nicht möglich Förderungen nachträglich zu beantragen. Allerdings können Sie stattdessen 20% der Sanierungskosten von der zu bezahlenden Einkommenssteuer abziehen. Dazu benötigen Sie eine Erklärung eines Energieberaters. Rufen Sie uns an, um zu erfahren, wie das genau funktioniert.

Gut zu wissen: Es ist möglich sich in der Zwischenzeit Angebote einzuholen. Wichtig ist es nur, dass Sie diese nicht vor Förderantrag bestätigen.

Im allgemeinen stellt der Sanierungsfahrplan lediglich einen Anhaltspunkt über den Zustand des Objekts mit den "Schwachstellen" dar und wie diese behoben werden können. Diese Empfehlungen verpflichten Sie also nicht zur Umsetzung

Der Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen auf, mit welchen Sanierungsmaßnahmen das Ziel einer energieeffizienten Immobilie realisiert werden kann. Dabei wird der Plan in Abstimmung mit Ihnen von einem/einer Gebäudeberater:in festgelegt. Da dieser individuell auf Ihr Objekt abgestimmt ist, werden auch bauliche, baukulturelle und persönliche Ausgangsbedingungen mit einbezogen. 

Aufgelistet werden also Energieeinsparpotenziale sowie von dem/der Experten/Expertin ermittelte Sanierungsvorschläge, Kosten und Fördermöglichkeiten. Damit Sie sich das noch etwas besser vorstellen können: In Ihrem Objekt befindet sich eine Heizung, die nicht energieeffizient heizt und erhöhte Kosten verursacht. Im Sanierungsfahrplan wird dies aufgelistet und gleichzeitig aufgezeigt, durch welche regenerative Heiztechnik sie ersetzt werden kann. Ebenso wie viel Geld und Energie dabei gespart wird.

Förderungen vom Staat erhalten Sie, wenn Sie an förderfähigen Programmen teilnehmen und diese durch eine:n qualifizierte:n und zertifizierte:n Energieberater:in beantragen lassen. Diese Förderungen können Sie nicht immer selbst beantragen, weswegen der Weg über den/die Energieberater:in unbedingt ratsam ist.

Beachten Sie aber, dass Sie Angebote von Handwerkern/Handwerkerinnen erst annehmen dürfen, wenn die Förderung beantragt wurde. Ansonsten erhalten Sie diese nicht.

Möchten Sie einen Sanierungsfahrplan von einem/einer Energieberater:in erstellen lassen, so erhalten Sie in Abhängigkeit der Anzahl der Wohneinheiten (WE) einen gewissen Betrag an staatlicher Förderung. Diese sehen wie folgt aus:

  • 1-2 WE: 1300 Euro staatliche Förderung (zzgl. 420 Euro Eigenleistung)
  • ab 3 WE: 1700 Euro staatliche Förderung (zzgl. 720 Euro Eigenleistung)

Wie hoch alle weiteren Förderung ausfallen kann man in den meisten Fällen nicht genau sagen, da diese individuell sind und sich auf die jeweiligen Vorhaben beziehen. Ebenso da auch einige Förderprogramme miteinander kombiniert werden können. Begrenzt werden die Förderungen durch die Höchstsumme der Gesamtkosten die pro Maßnahme geltend gemacht werden können. 

Genauere Informationen inklusive Online-Tool zur Findung der passenden Förderung sowie Übersicht der Förderprodukte finden Sie auf der Seite der KfW.

EE-Experten GmbH

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