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Warum wir dank der Bundesregierung bereits auf die nächste Katastrophe zusteuern

Ab 2027 wird die Wärmepumpenförderung halbiert, Boni sinken, und ein Wertschöpfungsbonus soll es richten, den niemand definieren kann. Ein Kommentar, warum Abwarten jetzt teuer wird.

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Serhan Sidan
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Geschäftsführer
Serhan Sidan ist Geschäftsführer der EE-Experten GmbH. In seinen redaktionellen Beiträgen schreibt er über unternehmerische Praxis, Markttrends und strategische Entwicklungen im Energie- und Digitalumfeld. Als Unternehmer bringt er dabei fundierte Praxiserfahrung aus der Geschäftsführung sowie aus weiteren unternehmerischen Engagements ein.

Die Bundesregierung hat die Heizungsförderung ab 2027 neu geregelt, und das Ergebnis ist eine Katastrophe mit Ansage: Der Basissatz für Wärmepumpen wird halbiert, der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt, die förderfähigen Kosten schrumpfen, und als Ausgleich soll ein Wertschöpfungsbonus dienen, dessen Regeln bis heute niemand sauber definieren kann. Wer das Heizungsgesetz-Chaos von 2023 erlebt hat, erkennt das Muster. Dieser Kommentar erklärt, was genau kommt, was es kostet und warum Abwarten für Eigentümer jetzt das teuerste aller Szenarien ist.

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Angebot für eine Wärmepumpe mit Taschenrechner auf dem Schreibtisch, Symbolbild für die sinkende Heizungsförderung ab 2027
Angebotsdokument für Wärmepumpe mit Taschenrechner auf einem Schreibtisch zur Kostenkalkulation

Ein Kommentar von Serhan Sidan, Geschäftsführer der EE-Experten GmbH. Zahlen nach der Förderrichtlinie BEG EM vom 17. Juli 2026, Stand Oktober 2026.

Was die Bundesregierung ab 2027 beschlossen hat

Seit 2024 gilt für den Heizungstausch eine einfache Regel: Wer eine förderfähige Wärmepumpe von der BAFA-Liste einbaut, bekommt 30 Prozent Basisförderung, unabhängig davon, wo das Gerät oder seine Bauteile herkommen. Dazu kommen für Selbstnutzer der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozentpunkten und je nach Einkommen bis zu 40 weitere Punkte. Das System war verständlich, verlässlich und hat funktioniert.

Genau das wird jetzt abgeschafft. Die neue Richtlinie sieht ab dem ersten Quartal 2027 vor:

  • Halbierung des Basissatzes: Für Wärmepumpen sinkt die Grundförderung von 30 auf 15 Prozent. Für alle anderen Heizungstechniken bleibt es bei 30 Prozent.
  • Wertschöpfungsbonus: Die fehlenden 15 Prozentpunkte gibt es nur zurück, wenn die Wärmepumpe einen „Ursprung in der EU" nachweist. Welche Geräte das sind, soll eine Liste klären, die es noch nicht gibt.
  • Februar-Stichtag für den Klimageschwindigkeitsbonus: Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Bonus für den Austausch alter Öl-, Gas- und Kohleheizungen von 16 auf 12 Prozentpunkte, danach halbjährlich weiter bis auf null im Sommer 2028.
  • Februar-Stichtag für den Deckel: Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken ab dem 1. Februar 2027 von 28.000 auf 27.250 Euro, danach alle sechs Monate um weitere 750 Euro.

Zusammengefasst: Die sichere Förderung wird gekürzt, die Kürzungen stehen fest, und der einzige Ausgleich hängt an einer Definition, die noch niemand gesehen hat.

Die Katastrophe mit Ansage

Wir haben das alles schon einmal erlebt. 2023 hat die Debatte um das Heizungsgesetz den Markt über Monate gelähmt: Kunden haben abgewartet, Handwerker hatten leere Auftragsbücher, dann kam die Panik und mit ihr der Antragsstau, die Lieferengpässe und die Preissprünge. Die Branche hat diese Erfahrung teuer bezahlt, Eigentümer auch.

Jetzt wiederholt die Politik denselben Fehler, nur mit anderem Vorzeichen. Statt eines verlässlichen Rahmens bekommt der Markt ein Zwei-Klassen-System, dessen entscheidende Grundlage, die Liste der begünstigten Geräte, nicht vorliegt. Niemand im Handwerk kann einem Kunden heute sagen, ob sein Wunschgerät im Frühjahr 2027 die vollen 30 Prozent bekommt oder nur die Hälfte. Wer so plant, hat Heizungskeller nur aus Präsentationen gesehen. Eine Förderpolitik, die Installateure, Planer und Eigentümer monatelang im Ungewissen lässt, ist keine Industriepolitik, sondern Schreibtischpolitik ohne jede handwerkliche Bodenhaftung.

Dabei ist schon jetzt absehbar, dass der Fahrplan nicht hält. Die Richtlinie nennt für Halbierung und Wertschöpfungsbonus nur „das erste Quartal 2027", kein Datum. Die Kriterien für den Herkunftsnachweis und die Geräteliste existieren nicht, das Ministerium hat die Details lediglich für die zweite Jahreshälfte 2026 angekündigt, und im aktuellen KfW-Merkblatt taucht der Bonus bis heute nicht auf. In der Branche rechnet deshalb niemand mehr mit einem Start zum Jahreswechsel, sondern frühestens mit dem Ende des ersten Quartals. Die Februar-Kürzungen dagegen sind datumsgenau beschlossen. Wir gehen davon aus, dass auch der Quartalsende-Termin nicht zu halten ist: Der Bundesverband Wärmepumpe verweist auf Gutachten, nach denen die Pläne der Koalition gegen Verfassungs- und Europarecht verstoßen könnten, und eine Förderung, die Hersteller nach Herkunft sortiert, lädt zu Klagen geradezu ein. Bis solche Verfahren entschieden sind, hängt der Bonus in der Luft, und mit ihm jeder Kunde, der darauf gewartet hat.

Das Ziel, europäische Wertschöpfung zu stärken, ist legitim. Der Weg ist es nicht. Man verändert nicht die Grundförderung für die wichtigste Heiztechnik des Landes, ohne gleichzeitig zu sagen, welche Geräte überhaupt gemeint sind. Das ist handwerklich schlicht nicht zu Ende gedacht.

Vier Gründe, warum Abwarten jetzt die teuerste Entscheidung ist

Aus Sicht des Eigentümers ist die regulatorische Unsicherheit paradoxerweise das stärkste Argument für einen sofortigen Start. Abwarten ist keine vorsichtige Strategie, sondern ein absehbares finanzielles und zeitliches Risiko. Vier Gründe:

1. Garantierte Förderung statt bürokratischer Wette

Wer jetzt den Antrag stellt, hat die 30 Prozent Grundförderung auf jede zertifizierte Wärmepumpe der BAFA-Liste sicher, unabhängig von der Herkunft der Bauteile. Ab 2027 tauscht der Kunde diese Zusage gegen eine Wette: Erfüllt das Wunschgerät oder der verfügbare Installateur die EU-Kriterien nicht, fällt die Grundförderung unwiderruflich auf 15 Prozent. Der Spatz in der Hand ist hier doppelt so groß wie die Taube auf dem Dach.

2. Der sichere Verlust durch die Februar-Stichtage

Wer auf das Frühjahr 2027 spekuliert, verliert garantiert: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 16 auf 12 Prozentpunkte, der Deckel von 28.000 auf 27.250 Euro. Diese Kürzungen stehen fest. Der Wertschöpfungsbonus dagegen stellt im besten Fall nur das heutige Niveau von 30 Prozent wieder her. Der Kunde gibt also sichere Fördergelder her in der Hoffnung auf einen Bonus, der ihn bestenfalls auf den Stand von heute zurückbringt.

3. Die Preis- und Lieferfalle im Frühjahr

Sobald die Liste der begünstigten EU-Wärmepumpen veröffentlicht ist, konzentriert sich die gesamte Nachfrage schlagartig auf diese Modelle. Die Folgen sind absehbar: Wartezeiten für die begünstigten Geräte werden explodieren, und die Hersteller werden die 15 Prozentpunkte Extraförderung mit hoher Wahrscheinlichkeit in ihre Preise einpreisen. Der Vorteil des Bonus wird durch steigende Gerätepreise aufgefressen. Wer jetzt plant, kauft noch im aktuellen, wettbewerbsintensiven Markt.

4. Handwerkerkapazitäten sichern

Ein Heizungstausch scheitert selten an der Förderung, sondern am fehlenden Fachbetrieb. Wer jetzt plant und beantragt, sichert sich die Kapazitäten der Installateure für den kommenden Sommer. Wer bis zum Frühjahr 2027 wartet, reiht sich in den Antragsstau ein, der nach Veröffentlichung der neuen Listen zwangsläufig entsteht.

Was das in Euro bedeutet: ein Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, selbst genutzt, alte Ölheizung raus, Wärmepumpe rein, förderfähige Kosten 28.000 Euro, kein Einkommensbonus.

  • Antrag heute: 30 Prozent Basis plus 16 Prozentpunkte Klimageschwindigkeitsbonus = 46 Prozent von 28.000 Euro = 12.880 Euro Zuschuss.
  • Antrag ab Februar 2027, Gerät nicht auf der EU-Liste: 15 Prozent Basis plus 12 Prozentpunkte Bonus = 27 Prozent von 27.250 Euro = 7.357 Euro Zuschuss. Das sind 5.523 Euro weniger.
  • Antrag ab Februar 2027, Gerät auf der EU-Liste: 15 plus 15 Prozent Basis plus 12 Prozentpunkte Bonus = 42 Prozent von 27.250 Euro = 11.445 Euro Zuschuss. Selbst im besten Fall 1.435 Euro weniger als heute, bei voraussichtlich höheren Gerätepreisen.

Es gibt also kein Szenario, in dem Warten mehr Geld bringt. Es gibt nur ein Szenario, in dem es etwas weniger kostet, und eines, in dem es richtig teuer wird.

Was wir Eigentümern jetzt raten

Unsere Berater sagen Kunden im Erstgespräch deshalb klar: Wir haben jetzt ein Zeitfenster mit maximaler Förder- und Planungssicherheit. Wer das Projekt auf Eis legt, riskiert niedrigere Fördersätze, höhere Gerätepreise und monatelange Wartezeiten beim Handwerker. Konkret heißt das:

  • Heizlast und Anlage jetzt planen lassen, damit der Förderantrag vor den Stichtagen gestellt werden kann.
  • Antrag vor Vorhabenbeginn stellen, mit Liefer- oder Leistungsvertrag und auflösender Bedingung, so wie es die Richtlinie verlangt.
  • Fachbetrieb jetzt binden, solange Kapazitäten für die Montage im Sommer 2027 frei sind.
  • Nicht auf die EU-Liste warten. Jedes zertifizierte Gerät der BAFA-Liste bekommt heute die vollen 30 Prozent.

Die Politik hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Eigentümer müssen das nicht auch noch tun. Wer jetzt handelt, nimmt die sichere Förderung mit und überlässt die Wette auf den Wertschöpfungsbonus denen, die gern wetten.

Häufig gestellte Fragen

Nach der Förderrichtlinie BEG EM vom 17. Juli 2026 sinkt der Basissatz für Wärmepumpen ab dem ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent. Für Anträge, die vorher gestellt werden, gelten die bisherigen 30 Prozent.

Ein Zuschlag von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU, der die Halbierung des Basissatzes ausgleichen soll. Welche Geräte die Kriterien erfüllen, soll eine noch nicht veröffentlichte Liste festlegen, die nach heutigem Stand frühestens Ende des ersten Quartals 2027 kommt. Im besten Fall stellt der Bonus das heutige Niveau von 30 Prozent wieder her.

Der Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch alter fossiler Heizungen sinkt von 16 auf 12 Prozentpunkte, und die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken von 28.000 auf 27.250 Euro. Beide Werte sinken danach halbjährlich weiter.

Den Antrag bei der KfW vor Vorhabenbeginn stellen, mit einem Liefer- oder Leistungsvertrag, der eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthält. Dafür müssen Heizlastberechnung, Angebot und Energieeffizienz-Experte vorher stehen. Wir übernehmen Planung und Antragstellung aus einer Hand.

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