Die neue Rechtslage: Gasheizungen sind wieder erlaubt
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das am 10. Juli 2026 als Änderungsgesetz zum Gebäudeenergiegesetz verabschiedet wurde, hat sich die Rechtslage beim Heizungstausch grundlegend geändert: Die 65-Prozent-Erneuerbare-Regel, die verpflichtende Beratung beim Heizungstausch und die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung sind entfallen. Es gilt Technologiefreiheit: Wer heute eine neue Gasheizung einbauen möchte, darf das. Die eigentliche Frage lautet damit nicht mehr, ob eine Gasheizung erlaubt ist, sondern ob sie sich über ihre Lebensdauer von rund 20 Jahren wirtschaftlich rechnet.
Die Biotreppe: Steigende Pflichtanteile CO2-neutraler Brennstoffe
Ganz ohne Auflagen kommt eine neue Gas- oder Ölheizung allerdings nicht aus. Das GModG schreibt für neu eingebaute fossile Heizungen die sogenannte Biotreppe vor: Sie müssen über die Jahre steigende Anteile CO2-neutraler Brennstoffe nutzen, etwa Biomethan oder Wasserstoff. Der Fahrplan sieht so aus:
- Ab 2029: mindestens 10 % CO2-neutrale Brennstoffe
- Ab 2030: mindestens 15 %
- Ab 2035: mindestens 30 %
- Ab 2040: mindestens 60 %
- Ab 2045: klimaneutraler Betrieb
Das Problem dabei: Biomethan und Wasserstoff sind heute deutlich teurer als Erdgas, und ob sie künftig in ausreichender Menge und zu bezahlbaren Preisen verfügbar sein werden, ist offen. Wer 2026 eine Gasheizung einbaut, verpflichtet sich faktisch, ab 2029 wachsende Anteile eines Brennstoffs zu beziehen, dessen Preis und Verfügbarkeit sich heute nicht seriös vorhersagen lassen. Hinzu kommt: Die Bundesländer dürfen strengere Regeln erlassen. Hamburg etwa hat im Landesrecht eine 15-Prozent-Quote für erneuerbare Energien beim Heizungstausch verankert. Vor der Entscheidung lohnt daher ein Blick in die Vorgaben des eigenen Bundeslandes.
CO2-Preis und Emissionshandel: Die Betriebskosten werden marktabhängig
Der nationale CO2-Preis auf Erdgas und Heizöl steigt bereits seit Jahren und verteuert jede Kilowattstunde fossiler Wärme. Ab 2027 geht die CO2-Bepreisung für Gebäude und Verkehr in den europäischen Emissionshandel (ETS 2) über. Damit bildet sich der Preis künftig am Markt, eine feste Obergrenze wie beim bisherigen nationalen System gibt es dann in dieser Form nicht mehr. Seriöse Euro-Prognosen sind deshalb nicht möglich, die meisten Fachleute erwarten jedoch eher steigende als fallende Preise. Für Eigentümer bedeutet das: Die Betriebskosten einer Gasheizung lassen sich über 20 Jahre deutlich schlechter kalkulieren als noch vor wenigen Jahren.
Das Netzentgelt-Risiko: Weniger Anschlüsse, höhere Kosten pro Haushalt
Ein oft übersehener Punkt betrifft die Gasnetze selbst. Die Kosten für Betrieb und Instandhaltung eines Gasnetzes verteilen sich auf alle angeschlossenen Haushalte. Wechseln immer mehr Haushalte auf Wärmepumpen oder Wärmenetze, tragen die verbleibenden Gaskunden die Netzkosten unter sich auf, die Netzentgelte pro Anschluss können dadurch spürbar steigen. Einzelne Netzbetreiber planen bereits, Teilnetze bis 2045 stillzulegen. Das ist keine sichere Prognose für jede Region, aber ein reales Risiko, das in eine langfristige Entscheidung einfließen sollte: Wer als einer der letzten Kunden an einem schrumpfenden Netz hängt, zahlt tendenziell drauf.
Förderung: Für Gas gibt es nichts, für erneuerbare Heizungen viel
Bei der Förderung ist die Lage eindeutig: Für neue Gasheizungen gibt es keine Bundesförderung. Erneuerbare Heizungen wie Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie oder der Anschluss an ein Wärmenetz werden dagegen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst:
- 30 % Basiszuschuss für erneuerbare Heizungen
- Klimageschwindigkeits-Bonus: bis zu 16 Prozentpunkte zusätzlich für den Austausch alter fossiler Heizungen, dieser Bonus sinkt ab Februar 2027 schrittweise
- Einkommens-Bonus: bis zu 40 Prozentpunkte bei niedrigem Haushaltseinkommen
- Deckel: insgesamt maximal 70 % Zuschuss, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %
- Förderfähige Kosten: beim Heizungstausch bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit, dieser Deckel sinkt ab Februar 2027 schrittweise
Wichtig für die zeitliche Planung: Der Basissatz für Wärmepumpen sinkt ab Anfang 2027 auf 15 %. Im Gegenzug kommt ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen aus EU-Fertigung. Unterm Strich bedeutet das: Wer noch 2026 oder Anfang 2027 auf eine geförderte erneuerbare Heizung wechselt, sichert sich die aktuell höchsten Zuschüsse. Danach wird die Förderkulisse in mehreren Punkten schmaler.
Wann eine Gasheizung trotzdem vertretbar sein kann
So klar die Risiken sind, so ehrlich muss man bleiben: Es gibt Konstellationen, in denen eine Gasheizung eine vertretbare Entscheidung sein kann. Wer etwa in wenigen Jahren einen fest geplanten Wärmenetzanschluss erwartet, für den kann ein günstiges Gasgerät als Übergangslösung wirtschaftlicher sein als eine Wärmepumpe, die nur kurz läuft. Auch bei einem absehbaren Verkauf oder Abriss des Gebäudes oder wenn das Haus für eine Wärmepumpe erst umfassend ertüchtigt werden müsste und dafür aktuell weder Zeit noch Kapital vorhanden sind, kann Gas eine Zwischenlösung sein. Entscheidend ist, dass diese Entscheidung bewusst fällt: mit Blick auf die Biotreppe, den CO2-Preis und die Restlaufzeit, die man dem Gerät realistisch zutraut.
Fazit: Anschaffungspreis gegen Lebensdauerkosten rechnen
Die Gasheizung punktet beim Anschaffungspreis, trägt aber über ihre rund 20-jährige Lebensdauer erhebliche Betriebskosten- und Regulierungsrisiken: steigende Pflichtanteile teurer CO2-neutraler Brennstoffe, einen marktabhängigen CO2-Preis und möglicherweise steigende Netzentgelte. Erneuerbare Heizungen kosten in der Anschaffung mehr, werden aber aktuell mit bis zu 70 % bezuschusst und sind von diesen Risiken weitgehend entkoppelt. Welche Option fürs eigene Haus wirtschaftlicher ist, zeigt keine Faustregel, sondern nur eine konkrete Vollkostenrechnung über die Lebensdauer beider Systeme: Anschaffung, Förderung, Energiepreise, Wartung und Risikoaufschläge. Eine unabhängige Energieberatung rechnet genau das fürs individuelle Gebäude durch und liefert damit die Grundlage für eine Entscheidung, die auch 2035 noch trägt.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Mit dem GModG vom 10. Juli 2026 sind die 65-Prozent-Erneuerbare-Regel, die Beratungspflicht und die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung entfallen, es gilt Technologiefreiheit. Einzelne Bundesländer dürfen jedoch strengere Regeln erlassen, Hamburg etwa verlangt im Landesrecht eine 15-Prozent-Quote erneuerbarer Energien.
Neue Gas- und Ölheizungen müssen steigende Anteile CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan oder Wasserstoff nutzen: ab 2029 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 %, ab 2040 60 % und ab 2045 klimaneutral. Diese Brennstoffe sind heute deutlich teurer als Erdgas, ihre künftige Verfügbarkeit ist offen.
Nein, für neue Gasheizungen gibt es keine Bundesförderung. Erneuerbare Heizungen erhalten über die BEG 30 % Basiszuschuss plus mögliche Boni, insgesamt bis zu 70 %, bei niedrigem Haushaltseinkommen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten von bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Der Basissatz für Wärmepumpen sinkt ab Anfang 2027 von 30 % auf 15 %, auch der Klimageschwindigkeits-Bonus und der Kostendeckel sinken ab Februar 2027 schrittweise. Wer 2026 oder Anfang 2027 wechselt, sichert sich die aktuell höchsten Zuschüsse. Ab 2027 gibt es dafür einen Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen aus EU-Fertigung.



















