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Wohnungseigentümergemeinschaft sanieren: Was der dena-Report 2026 über den WEG-Bestand verrät

Erstmals liefert der dena-Gebäudereport 2026 detaillierte Daten zu WEGs in Deutschland – Bestand, Heizstruktur und Sanierungsbedarf auf einen Blick.

Lesezeit Icon ca. 12 Min. Lesezeit
Jonas Pischner
Von
Energieeffizienz-Experte (dena)
Jonas Pischner ist leitender Energieberater bei der EE-Experten GmbH und Autor des Fachbuchs „Energieberatung für Zuhause". Mit über 13.000 beratenen Projekten (Stand 2026) zählt er zu den gefragtesten unabhängigen Energieberatern Deutschlands. Seine Fachbeiträge behandeln energetische Sanierungsplanung, Fördermittelstrategie sowie die Bewertung und Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im Gebäudebestand. Er ist aktives Mitglied relevanter Beraternetzwerke und operativ in Projekten tätig.

Wer eine Eigentumswohnung besitzt, saniert selten allein. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Dämmung, Heizung und Fenster gemeinsam entschieden und finanziert werden. Genau das macht WEG-Sanierungen so komplex.

Der dena-Gebäudereport 2026 liefert erstmals belastbare Zahlen: Ein Großteil der WEG-Gebäude stammt aus den 1960er bis 1980er Jahren, der Sanierungsdruck ist enorm. Wer jetzt handelt, profitiert – denn die BEG-Förderung ist für WEGs offen, und seit Ende 2025 können sogar einzelne Eigentümer selbst Anträge stellen.

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Mehrfamilienhaus einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit Wärmepumpe und Dämmung bei energetischer Sanierung
Viele WEGs in Deutschland stehen vor einer gemeinsamen Herausforderung: Der energetische Sanierungsstau ist groß – und die Fördermittel warten.

Frisch saniertes Mehrfamilienhaus mit Wärmepumpe, neuer Fassadendämmung und Solaranlage an einem sonnigen Tag
So kann es aussehen: Ein energetisch saniertes WEG-Gebäude steigert Wohnkomfort, senkt Nebenkosten – und gewinnt an Wert.

Was der dena-Gebäudereport 2026 über WEGs sagt

Erstmals hat die Deutsche Energie-Agentur (dena) den Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)-Bestand in Kapitel 1 des Gebäudereports separat ausgewertet. Die wichtigsten Erkenntnisse:

Rund 51 % der Wohnungen in WEGs werden zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Der Großteil des WEG-Bestands liegt in älteren Gebäuden – ein direkter Hinweis auf bestehenden energetischen Sanierungsstau. Besonders aufschlussreich ist die Beheizungsstruktur: 37 % der Wohnungen in WEGs werden mit einer Gaszentralheizung beheizt, während eine Wärmepumpe nur in 7 % der Wohnungen verbaut ist. Das ist nicht nur klimapolitisch relevant – es zeigt auch das enorme Potenzial, das noch gehoben werden kann.

Eine vom dena erhobene Umfrage unter WEG-Eigentümern ergab: In vielen Gemeinschaften werden energetische Sanierungsmaßnahmen bereits diskutiert. Zugleich besteht weiterhin erheblicher Beratungsbedarf. Genau hier setzt professionelle Energieberatung an.

MaßnahmeFörderprogrammZuständigMax. FörderungWEG antragsberechtigt?
Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe)BEG EM – Zuschuss 458KfWbis 70 % / max. 21.000 € je WEJa (auch Einzel-Eigentümer)
Dämmung Fassade, Dach, KellerBEG EM – EinzelmaßnahmenBAFAbis 20 % (+ 5 % iSFP-Bonus)Ja
FenstertauschBEG EM – EinzelmaßnahmenBAFAbis 20 % (max. 30.000 € bzw. 60.000 € mit iSFP)Ja
Komplettsanierung zum EffizienzhausBEG WG – KfW 261KfWbis 45 % Tilgungszuschuss / max. 150.000 € Kredit je WEJa
Ergänzungskredit (nach Zuschusszusage)KfW 359KfWbis 120.000 € je WEJa (ohne Einkommensgrenze)
Energieberatung / iSFPEnergieberatung WohngebäudeBAFAbis 80 % der BeratungskostenJa

Neu seit Ende 2025: Einzelne Eigentümer dürfen selbst Anträge stellen

Lange war die WEG-Sanierung bürokratisch besonders aufwendig: Nur die Gemeinschaft als Ganzes – vertreten durch die Verwaltung – durfte BEG-Förderanträge stellen. Das ist seit November 2025 Geschichte. Eine neue Regelung erlaubt es nun auch einzelnen Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern, auf Basis eines gemeinschaftlichen WEG-Beschlusses einen eigenen Förderantrag für ihren anteiligen Kostenanteil einzureichen.

Das bedeutet konkret: Beschließt eine WEG zum Beispiel den Einbau einer neuen zentralen Wärmepumpe, kann jede Eigentümerin und jeder Eigentümer für seinen individuellen Kostenanteil eine eigene Förderung beim KfW beantragen – ohne auf die gesamte Gemeinschaft warten zu müssen. Voraussetzung bleibt der ordnungsgemäß gefasste WEG-Beschluss zur Maßnahme.

Diese Neuregelung macht die BEG-Förderung für WEGs deutlich zugänglicher und praxisnäher. Die offizielle Anpassung des KfW-Merkblatts ist angekündigt.

Schritt für Schritt: So läuft eine WEG-Sanierung ab

Eine energetische Sanierung in der Eigentümergemeinschaft beginnt nicht mit dem Handwerker, sondern mit dem richtigen Beschluss. Hier ist der typische Ablauf:

1. Energetische Bestandsaufnahme:

Ein Energieberater bewertet das Gebäude, prüft Wärmedämmung, Heizung, Fenster und erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser ist Voraussetzung für den 5 %-Bonus bei BAFA-Maßnahmen.

2. WEG-Beschluss:

Die Sanierungsmaßnahmen werden in der Eigentümerversammlung vorgestellt und beschlossen. Seit 2020 (WEG-Reform) ist für energetische Maßnahmen eine einfache Stimmenmehrheit ausreichend.

3. Förderantrag stellen:

Vor Beauftragung der Handwerker muss der Förderantrag gestellt werden. Seit Ende 2025 kann das jeder Eigentümer individuell für seinen Kostenanteil tun.

Die Maßnahme wird durchgeführt, ein Energieberater begleitet und bestätigt die fachgerechte Ausführung. Dann folgt der Verwendungsnachweis.

Checkliste: Ist Ihre WEG sanierungsreif?

7 Fragen, die Sie jetzt beantworten sollten

Nutzen Sie diese Checkliste als ersten Orientierungsrahmen. Je mehr Fragen Sie mit „Ja" beantworten, desto dringender sollten Sie eine professionelle Energieberatung einleiten.

✅ 1. Ist das Gebäude vor 1990 erbaut worden? Ältere Gebäude haben in der Regel eine schlechtere Wärmedämmung und veraltete Anlagentechnik. Laut dena-Gebäudereport 2026 liegt ein Großteil des WEG-Bestands in genau diesem Baujahrsbereich.

✅ 2. Ist die zentrale Heizungsanlage älter als 20 Jahre? Über 5 Millionen Heizungen in Deutschland sind älter als 30 Jahre (dena 2026). Bei WEGs ist die Heizungsanlage oft Gemeinschaftseigentum – ein Tausch braucht Planung und Beschluss.

✅ 3. Gibt es keine oder eine veraltete Fassadendämmung? Undichte Fassaden sind ein Haupttreiber hoher Heizkosten. Ein Energieausweis zeigt den aktuellen Stand.

✅ 4. Sind die Fenster einfach oder zweifach verglast? Dreifachverglasung ist heute Standard. Ältere Fenster sind oft der größte Wärmeverlustpunkt.

✅ 5. Hat Ihre WEG noch keinen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)? Der iSFP zeigt den optimalen Sanierungsweg Schritt für Schritt – und sichert einen 5 %-Bonus bei BAFA-Förderung.

✅ 6. Wurden in den letzten 5 Jahren keine größeren energetischen Maßnahmen umgesetzt? Ohne kontinuierliche Maßnahmen steigt der Sanierungsdruck und sinkt langfristig der Immobilienwert.

✅ 7. Wurden BEG-Fördermittel in Ihrer WEG bisher noch nicht genutzt? Viele Eigentümergemeinschaften lassen Fördergelder liegen – aus Unkenntnis oder Unsicherheit bei der Antragstellung.

Ergebnis

  • 5–7 Ja-Antworten → Dringend Energieberatung beauftragen.

  • 3–4 Ja-Antworten → Beratungsgespräch sinnvoll.

  • 1–2 Ja-Antworten → Trotzdem auf Fördermöglichkeiten prüfen lassen.

Häufig gestellte Fragen

Erstmals enthält der dena-Gebäudereport 2026 in Kapitel 1 eine eigene, detaillierte Datenauswertung zu Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Dazu gehören Angaben zur Wohnungsnutzung, zur Größenstruktur, zur Beheizungsstruktur und zu den energetischen Zustand der WEG-Gebäude. Zudem wurde eine Umfrage unter WEG-Eigentümern durchgeführt, die den Beratungsbedarf und das Sanierungsbewusstsein in diesen Gemeinschaften abbildet

Grundsätzlich ist die gesamte WEG als Gemeinschaft antragsberechtigt. Seit Ende 2025 können zusätzlich auch einzelne Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer einen eigenen Antrag stellen – auf Basis eines gemeinschaftlichen Beschlusses und für ihren individuellen Kostenanteil. Je nach Maßnahme ist entweder die KfW (Heizungstausch, Komplettsanierung) oder das BAFA (Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik) zuständig.

Für die meisten BEG-Förderprogramme ist ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) Pflicht – und zwar vor der Antragstellung. Der Energieberater erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), bestätigt die Förderfähigkeit der Maßnahmen und begleitet die Bauausführung. Das mag wie bürokratischer Aufwand klingen, sichert aber die Förderung und schützt vor Planungsfehlern. Bei der EE-Experten GmbH sind wir als BAFA-zertifizierte Berater und Energie-Effizienz-Experten in der Liste der dena gelistet.

Einstiegsprojekte sind häufig die Dämmung der Kellerdecke oder des Dachs – diese sind technisch weniger aufwendig, brauchen weniger Eingriff ins Gemeinschaftsleben und sind über das BAFA als Einzelmaßnahmen förderfähig. Komplexere Maßnahmen wie der Heizungstausch erfordern mehr Abstimmung, haben aber auch das größte Einsparpotenzial.

Ja. Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt und auf dieser Basis Einzelmaßnahmen umsetzt, erhält beim BAFA einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten. Außerdem lassen sich seit 2024 BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und KfW-Kredite für Komplettsanierungen kombinieren. Eine steuerliche Förderung ist dagegen nicht zusätzlich zur BEG-Förderung möglich – beide Programme schließen sich für dieselbe Maßnahme aus.

Seit der WEG-Reform 2020 reicht für die meisten energetischen Sanierungsmaßnahmen eine einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung aus. Einzelne Eigentümer können die Maßnahme also nicht mehr allein blockieren. Bei besonders aufwendigen oder kostspieligen Maßnahmen kann eine qualifizierte Mehrheit erforderlich sein – ein Rechtsanwalt oder eine spezialisierte Hausverwaltung kann hier beraten.

Quellen:

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