Zinsloses Darlehen mit 25 % Erlass – was hinter der LFI-Förderung steckt
Mecklenburg-Vorpommern sticht im bundesweiten Fördervergleich mit einem ungewöhnlichen Angebot heraus: Das Modernisierungsdarlehen des Landesförderinstituts (LFI) ist komplett zinsfrei und wird nach erfolgreicher Fertigstellung um 25 Prozent gekürzt. Wer also 100.000 Euro Darlehen aufnimmt, zahlt am Ende nur 75.000 Euro zurück – ohne einen Cent Zinsen. Das gilt für Selbstnutzer genauso wie für Vermieter von Miet- und Genossenschaftswohnungen.
Wichtiger Hinweis: Die aktuelle Modernisierungsrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Wer dieses Programm noch nutzen möchte, sollte seinen Antrag so frühzeitig wie möglich stellen und sich nicht auf eine Verlängerung verlassen.
Zwischen Ostsee und Seenplatte: Sanieren in einem Land mit viel Altbau
Mecklenburg-Vorpommern hat einen hohen Anteil älterer Wohngebäude – von den Backsteinhäusern in den Hansestädten Rostock, Wismar und Greifswald bis zu Einfamilienhäusern auf dem Lande, die seit Jahrzehnten nicht grundlegend modernisiert wurden. Der Freistaat reagiert mit einem für Norddeutschland charakteristisch klaren Angebot: Das LFI-Modernisierungsdarlehen ist zinsfrei, läuft 33 Jahre und sieht nach Fertigstellung einen pauschalen Tilgungsnachlass von 25 Prozent vor. Seit der Anhebung der Einkommensgrenzen im Jahr 2024 können nun auch Familien mit mittlerem Einkommen das Programm nutzen – ein Viereinziges-Personen-Haushalt mit einem Nettoeinkommen bis zu 81.600 Euro ist antragsberechtigt.
Das LFI Mecklenburg-Vorpommern, ein Geschäftsbereich der NordLB, ist die zentrale Anlaufstelle für alle Wohnraumförderanträge im Land. Die Kombination mit BAFA- und KfW-Bundesförderung ist ausdrücklich erlaubt – die Summe aller öffentlichen Zuwendungen soll 80 Prozent der Gesamtausgaben nicht übersteigen.
LFI-Förderprogramme Mecklenburg-Vorpommern für energetische Sanierungen 2026
| Programm | Förderart | Zielgruppe & Voraussetzungen | Besonderheit | Antrag bei |
|---|---|---|---|---|
| Modernisierungsrichtlinie (ModRL) – Selbstnutzer | Zinsloses Darlehen bis 146.300 € je WE (max. 80 % der Kosten, max. 1.830 €/m²); 33 Jahre Laufzeit; 25 % Tilgungsnachlass nach Fertigstellung | Selbstnutzer mit Einkommensgrenzen (4-Pers.-HH: Netto bis ca. 81.600 €); Gebäude min. 10 Jahre alt; EEE-Experte Pflicht | Zinsfrei + pauschaler Teilerlass; Richtlinie gilt bis 31.12.2026 | LFI MV in Schwerin, vor Baubeginn |
| Modernisierungsrichtlinie (ModRL) – Vermieter/WEG | Zinsloses Darlehen bis 146.300 € je WE; 33 Jahre Bindung; 25 % Tilgungsnachlass; Mietpreisbindung (max. 5,50 €/m² Nettokaltmiete) | Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen in zentralen Orten; Eigenleistung mind. 20 % | 33-jährige Belegungs- und Mietpreisbindung als Gegenleistung | LFI MV in Schwerin, vor Baubeginn |
| Sonderprogramm Wohnrauminstandsetzung | Zuschuss 50 % der Kosten, max. 5.000 € je WE | Eigentümer leerstehender Miet-/Genossenschaftswohnungen | Nicht rückzahlbarer Direktzuschuss für Leerstandsaktivierung | LFI MV in Schwerin |
Quellen: LFI Mecklenburg-Vorpommern, Regierungsportal MV (Stand: März 2026). Angaben ohne Gewähr. Richtlinie bis 31.12.2026 befristet.
Das LFI-Modernisierungsdarlehen im Detail: Zinsfrei, langfristig, mit Erlass
Das Kernstück der Wohnraumförderung in Mecklenburg-Vorpommern ist das zinslose Modernisierungsdarlehen nach der Modernisierungsrichtlinie (ModRL). Es deckt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.830 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und höchstens 146.300 Euro je Wohnung. Das Darlehen läuft 33 Jahre – zinslos. Nach erfolgreicher Fertigstellung und Verwendungsnachweisprüfung werden 25 Prozent der ausgezahlten Darlehenssumme als Tilgungsnachlass erlassen: Dieser Teil muss schlicht nicht zurückgezahlt werden.
Förderfähig sind alle Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnungen nachhaltig erhöhen, Energie und Wasser einsparen oder CO2-Emissionen mindern – also Dämmung, Fensteraustausch, neue Heiztechnik (z. B. Wärmepumpe, Holzpellets, Fernwärmeanschluss) und Sanierung zum Effizienzhaus. Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein. Die Einbindung eines dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten ist gesetzliche Pflichtvoraussetzung – nicht nur empfehlenswert, sondern formal notwendig. Der Antrag muss vor Baubeginn beim LFI in Schwerin eingehen; erst nach Bewilligungsbescheid darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Einkommensgrenzen 2024 angehoben: Auch mittlere Einkommen können profitieren
Ein häufiges Missverständnis über das LFI-Modernisierungsdarlehen: Viele Hausbesitzer gehen davon aus, die Einkommensgrenzen würden sie ausschließen. Seit der Richtlinienänderung zum 1. März 2024 liegen die Grenzen aber deutlich höher. Konkrete Richtwerte für den Nettoeinkommensschwellenwert (jeweils für den Haushalt insgesamt):
- 1-Personen-Haushalt: bis ca. 36.000 € Nettoeinkommen jährlich
- 4-Personen-Haushalt (2 Erwachsene + 2 Kinder): bis ca. 81.600 €
Das Bauministerium hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch „Familien mit mittlerem Einkommen” nun antragsberechtigt sind. Wer unsicher ist, ob er die Einkommensgrenzen erfüllt, kann sich beim LFI in Schwerin vorab kostenfrei beraten lassen.
Sonderprogramm Wohnrauminstandsetzung: Direktzuschuss für Leerstand
Für Eigentümer leerstehender Miet- und Genossenschaftswohnungen bietet das Land zusätzlich das Sonderprogramm Wohnrauminstandsetzung an. Es gewährt einen nicht rückzahlbaren Direktzuschuss von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro je Wohnung. Ziel ist es, leerstehende Wohnungen in zentralen Orten des Landes wieder für Wohnzwecke nutzbar zu machen und benachteiligte Haushalte mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Das Programm ist weniger auf ambitionierte energetische Ertüchtigung ausgerichtet als auf Grundinstandsetzung – eignet sich aber als erster Schritt vor einer späteren Modernisierung nach ModRL. Anträge werden beim LFI in Schwerin eingereicht.
💡 Tipp: ModRL-Darlehen und BAFA optimal kombinieren – aber schnell handeln
Die Kombination aus dem LFI-Modernisierungsdarlehen (zinsfrei + 25 % Teilerlass) und BAFA BEG EM (Zuschuss bis 20 % mit iSFP) ist in Mecklenburg-Vorpommern die wirksamste Förderkombi für Selbstnutzer. Die Bundeszuschüsse decken Investitionen in Hülle und Heizung, das LFI-Darlehen finanziert den verbleibenden Eigenanteil ohne Zinsbelastung. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist dabei doppelt nützlich: Er sichert den 5-Prozent-BAFA-Bonus und ist für das LFI-Darlehen Pflichtvoraussetzung. Wichtig: Die Modernisierungsrichtlinie läuft zum 31.12.2026 aus. Wer das Programm noch nutzen möchte, sollte den Antrag noch 2026 einreichen.
Was der Bund dazugibt: BAFA und KfW als starke Ergänzung
Die Landesförderung über das LFI bildet eine ausgezeichnete Basis – wird aber erst richtig stark, wenn sie mit der Bundesförderung kombiniert wird. BAFA-Zuschüsse und KfW-Darlehen sind in Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich kombinierbar, solange die 80-Prozent-Grenze für öffentliche Zuwendungen nicht überschritten wird.
BAFA BEG Einzelmaßnahmen: Zuschüsse für Dämmung, Fenster & Heizung
Die BAFA-Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bleibt 2026 der zentrale Bundeszuschuss für energetische Maßnahmen an Bestandsgebäuden. Grundförderung 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 Prozent. Die förderfähige Kostenbasis steigt mit iSFP von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit; der maximale BAFA-Zuschuss liegt dann bei 12.000 Euro. Der iSFP selbst wird mit 50 Prozent des Beratungshonorars gefördert. Ein dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte ist Pflicht – in Mecklenburg-Vorpommern ohnehin, weil er auch für das LFI-Darlehen benötigt wird.
KfW 458 und KfW 261: Heizungstausch und Komplettsanierung
Für den Heizungstausch bietet der Bund das KfW-Programm 458 mit bis zu 70 Prozent Zuschuss (30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus für Haushalte unter 40.000 Euro Jahreseinkommen). Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus steht KfW 261 mit Krediten bis 150.000 Euro pro Wohneinheit und Tilgungszuschüssen bis 45 Prozent bereit. Beide lassen sich mit dem LFI-Modernisierungsdarlehen kombinieren. Mehr zur Heizungsförderung und zum KfW 261 auf EE-Experten.com.


Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Ihr Jonas Pischner
Energieeffizienz-Experte, Buchautor & Dackelliebhaber
Wir helfen Ihnen gerne
0800 - 220 33 30 Kostenfreie Servicenummer Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr info@ee-experten.deRechenbeispiel: Einfamilienhaus in MV, Dämmung + Wärmepumpe + iSFP, 2026
| Baustein | Betrag | Art |
|---|---|---|
| Investitionskosten gesamt (Fassade + Dach + Wärmepumpe) | 80.000 € | Gesamtinvestition |
| BAFA BEG EM (20 % mit iSFP auf 60.000 €) | 12.000 € | Zuschuss (nicht rückzahlbar) |
| KfW 458 Wärmepumpe (30 % auf 18.000 €) | 5.400 € | Zuschuss (nicht rückzahlbar) |
| LFI-Modernisierungsdarlehen (zinsfrei, 33 J.) | bis 64.000 € (80 % von 80.000 €) | Zinsloses Darlehen |
| LFI Tilgungsnachlass (25 % von 64.000 €) | 16.000 € | nicht rückzahlbar |
| Gesamte nicht rückzahlbare Förderung | 33.400 € | Zuschüsse + Erlass |
Hinweis: Summe aller öffentl. Zuwendungen darf 80 % der Gesamtausgaben nicht übersteigen. Einkommensgrenzen nach ModRL sind zu prüfen. Ohne Gewähr.
Überprüfen Sie die Verfügbarkeit von staatl. zugelassenen Energieberater in Ihrer Nähe
Kostenlos & unverbindlich.
Schritt für Schritt: So klappt der Antrag beim LFI
1. Energieeffizienz-Experten beauftragen
Für das LFI-Darlehen ist die Einbindung eines dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten gesetzlich vorgeschrieben. Dieser erstellt idealerweise gleichzeitig den iSFP für die BAFA-Förderung. EE-Experten in Ihrer Region finden Sie über die PLZ-Suche auf EE-Experten.com.
2. Antrag beim LFI Schwerin stellen – vor Baubeginn
Antragsformulare sind auf lfi-mv.de verfügbar. Der Antrag muss zweifach ausgedruckt und vollständig beim LFI eingehen. Mit den Bauarbeiten darf erst nach dem schriftlichen Bewilligungsbescheid begonnen werden.
3. BAFA- und KfW-Anträge gleichzeitig stellen
Parallel zum LFI-Antrag müssen BAFA- und KfW-Anträge vor Auftragserteilung an Handwerksbetriebe eingereicht sein. Reihenfolge: Energieberater beauftragt → Förderanträge gestellt → erst dann Handwerker beauftragen.
4. Verwendungsnachweis einreichen und Tilgungsnachlass sichern
Nach Fertigstellung der Maßnahmen ist der Verwendungsnachweis beim LFI einzureichen. Erst nach Abschluss der Prüfung wird der 25-prozentige Tilgungsnachlass gewährt. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in zwei Raten: 50 Prozent bei halbem Baufortschritt, 50 Prozent nach Fertigstellung.
Häufig gestellte Fragen
Nach erfolgreicher Fertigstellung der Modernisierung und nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird ein Viertel des ausgezahlten Darlehensbetrages erlassen. Wer also 100.000 Euro aufgenommen hat, zahlt nur 75.000 Euro zurück – und das ohne Zinsen über die gesamte 33-jährige Laufzeit. Der Tilgungsnachlass ist kein automatischer Vorgang, sondern setzt die vollständige Einreichung des Verwendungsnachweises voraus.
Nein – das ist einer der häufigsten Fehler. Der Antrag muss vor Baubeginn beim LFI vollständig eingehen. Erst nach schriftlichem Bewilligungsbescheid darf mit den Baumaßnahmen begonnen werden. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen auf gesonderten Antrag möglich.
Ja – Mecklenburg-Vorpommern erlaubt die Kombination ausdrücklich. Die einzige Bedingung: Die Summe aller öffentlichen Zuwendungen darf 80 Prozent der Gesamtausgaben nicht übersteigen. In der Praxis heißt das: Zuerst BAFA-Zuschuss und KfW-Zuschuss berechnen, dann das LFI-Darlehen auf den verbleibenden Eigenanteil abstimmen.
Ja, das ist Pflicht – kein Ermessen. Die Modernisierungsrichtlinie schreibt vor, dass für Beantragung und Begleitung ein Energieeffizienz-Experte aus der dena-Expertenliste eingebunden sein muss. Das gilt auch dann, wenn Sie keine Effizienzhaus-Standards anstreben.
Fazit: Wer jetzt saniert, hat in MV besonders gute Karten
Das Modernisierungsdarlehen des LFI Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den günstigsten Landesförderinstrumenten für Wohngebäude in ganz Deutschland: Keine Zinsen über 33 Jahre, und ein Viertel der Summe muss am Ende gar nicht zurückgezahlt werden. Seit 2024 können auch Familien mit mittlerem Einkommen profitieren. Die Kombination mit BAFA- und KfW-Bundesförderung ist möglich und in den meisten Fällen auch sinnvoll. Einziger Haken: Die aktuelle Richtlinie läuft Ende 2026 aus. Wer also plant zu sanieren, sollte dieses Jahr nutzen, seinen Antrag stellen – und dabei frühzeitig einen Energieeffizienz-Experten einbinden, der als Pflichtvoraussetzung gilt und gleichzeitig den Förderweg systematisch plant.
Quellen
- LFI Mecklenburg-Vorpommern – Modernisierung (Darlehen) (abgerufen am 31.03.2026)
- Förderdatenbank des Bundes – ModRL Mecklenburg-Vorpommern (abgerufen am 31.03.2026)
- Regierungsportal MV – Wohnraumförderung (abgerufen am 31.03.2026)
- LFI MV – Sonderprogramm Wohnrauminstandsetzung (abgerufen am 31.03.2026)
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Übersicht (abgerufen am 31.03.2026)
- KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) (abgerufen am 31.03.2026)
- KfW – Wohngebäude-Kredit: Sanierung zum Effizienzhaus (Programm 261) (abgerufen am 31.03.2026)
- EE-Experten GmbH – Heizungsförderung für Privatpersonen (abgerufen am 31.03.2026)
- EE-Experten GmbH – KfW 261: Sanierung zum Effizienzhaus (abgerufen am 31.03.2026)




