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KfW 297/298: Klimafreundlicher Neubau – Förderung beantragen 2026

Zinsen ab 0,6 % – So funktioniert die KfW-Neubauförderung 2026

Lesezeit Icon ca. 12 Min. Lesezeit
Ute Schorpp
Von
Expertin für Förderungen (BAFA, KfW)
Ute Schorpp ist Verkaufs- und Beratungsleiterin bei der EE-Experten GmbH mit Schwerpunkt auf Gebäude-Energieeffizienz und staatlichen Förderprogrammen (BEG, BAFA, KfW). Sie verantwortet die fachliche Qualifizierung des gesamten Beratungsteams und berät Hausverwaltungen, Wohnungsbaugenossenschaften sowie institutionelle Partner bei der energetischen Sanierung von Bestands- und Großimmobilien. Ihre Fachbeiträge behandeln Fördermittelstrategie, Beratungsprozesse und wirtschaftliche Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen.

Die KfW fördert mit den Programmen 297 und 298 den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude. Seit dem 2. März 2026 gelten neue Spitzenkonditionen: Für Effizienzhaus-40-Neubauten liegt der Zinssatz bei nur 0,6 %, für das neu eingeführte Effizienzhaus-55-Niveau bei 1,0 % – jeweils bei 10 Jahren Laufzeit. Bis zu 150.000 Euro Kredit pro Wohneinheit sind möglich. Im Artikel erfahren Sie, welche technischen Voraussetzungen gelten, wer antragsberechtigt ist und wie Sie Schritt für Schritt zum KfW-Kredit kommen.

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Klimafreundliches Wohngebäude mit Wärmepumpe und Solardach – förderfähig nach KfW 297/298
Klimafreundliche Neubauten müssen mindestens den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen, um die KfW-Förderung zu erhalten.

Aktuelle Zinsen seit März 2026

Die KfW senkt zum 2. März 2026 die Zinssätze im Programm „Klimafreundlicher Neubau". Für die Förderung des Effizienzhaus-55-Standards sinkt der Kreditzins auf einen Prozent effektiv pro Jahr – bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung. Für den Effizienzhaus-40-Standard liegt der Zinssatz künftig bei 0,6 Prozent effektiv pro Jahr, ebenfalls bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung. 
Zum Vergleich: Während die Marktzinsen für Baufinanzierungen im Frühjahr 2026 stabil zwischen 3,5 % und 4,5 % verharren, setzt die KfW mit Zinsen ab 0,6 % einen gezielten Investitionsanreiz. Das entspricht einer Ersparnis von mehreren Zehntausend Euro über die Kreditlaufzeit.

Tagesaktuelle KfW-Zinsen für 297/298

Kredit-Variante
für KfW-Kredit 297
Kredit-Laufzeit
Jahre
ⓘ Tilgungs­freie Anlaufzeit
Jahre
ⓘ Sollzins / Effektiv­zins
KfW Live  
Annu­itäten­darlehen 4 – 10 1 – 2 1,73% (1,74%)
11 – 25 1 – 3 2,64% (2,67%)
26 – 35 1 – 5 2,78% (2,82%)
End­fälliges Darlehen 4 – 10 2,86% (2,90%)

ⓘ Tagesaktuelle Zinssätze der KfW:
Die Zinssätze der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ändern sich häufig. Auf unserer Website bleiben Sie dennoch immer auf dem neuesten Stand: Unsere Systeme aktualisieren die KfW-Konditionen (z. B. KfW-Programm 297) automatisch, sobald sich die Werte ändern.

KfW 297 oder 298 – was ist der Unterschied?

  • KfW 297 – für den Neubau: Wer ein klimafreundliches Wohngebäude neu errichtet, beantragt diesen Kredit.
  • KfW 298 – für den Erstkauf: Wer ein frisch fertiggestelltes klimafreundliches Gebäude innerhalb des ersten Jahres nach Fertigstellung kauft, nutzt KfW 298.

Die Konditionen sind identisch – nur der Antragssteller unterscheidet sich.

Was die KfW-Zinsen in Euro bedeuten

Wie viel die günstigen KfW-Zinsen konkret wert sind, zeigt ein Rechenbeispiel:

Bei einem Kredit von 150.000 € über 10 Jahre zahlen Sie bei einem marktüblichen Zinssatz von 4,0 % rund 61.000 € Zinsen über die gesamte Laufzeit. Mit dem KfW-Zinssatz von 0,6 % sind es nur rund 4.600 € — eine Ersparnis von gut 56.000 €.

Selbst beim EH-55-Niveau (1,0 % Zins, max. 100.000 €) ergibt sich gegenüber einem Marktdarlehen noch eine Ersparnis von rund 30.000 €.

Förderrechner

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Förderstufen im Überblick

FörderstufeEnergiestandardMax. Kredit/WEZins ab (10 J.)QNG erforderlich
Effizienzhaus 55EH 55100.000 €1,00 %Nein
Klimafreundliches WohngebäudeEH 40 + LCA100.000 €0,60 %Nein
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNGEH 40 + LCA + QNG150.000 €0,60 %Ja

Stand: 02.03.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – es gelten die jeweils aktuellen KfW-Konditionen.

KfW Förderprogramme Übersicht Infografik
Das KfW-Programm 297/298 steht allen offen – von der Privatfamilie über Einzelinvestoren bis hin zu Wohneigentümergemeinschaften. Quelle: kfw.de

Wer ist antragsberechtigt?

Im Gegensatz zu früheren Förderprogrammen gibt es beim Programm KfW 297/298 keine Beschränkungen mehr in Bezug auf den berechtigten Personenkreis. Jeder, der klimafreundlich bauen oder kaufen möchte, kann von dem zinsgünstigen Kredit profitieren.

Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Privatpersonen, die selbst einziehen oder vermieten wollen
  • Wohneigentümergemeinschaften (WEG)
  • Einzelunternehmer und Freiberufler
  • Unternehmen und Investoren

Als Erstkauf gilt ein Kauf innerhalb von einem Jahr nach Fertigstellung des Baus.

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Technische Voraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung sind geringe CO₂-Emissionen, eine hohe Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung.

Konkret bedeutet das:

  • Das Gebäude muss mindestens Effizienzhaus-Stufe 55 (EH 55) erreichen, besser EH 40
  • Keine fossilen Heizsysteme: Öl, Gas und Pellets sind ausgeschlossen
  • Es sind ausschließlich Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien zulässig – im Gegensatz zur bisherigen Förderung ist der Einsatz von Biomasse zur Wärmeerzeugung zulässig
  • Eine Lebenszyklusanalyse (LCA) ist bei EH 40 erforderlich, nicht jedoch beim EH-55-Standard
  • Für die QNG-Stufe ist eine Zertifizierung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (PLUS oder PREMIUM) notwendig

Schritt für Schritt zum KfW-Kredit

  • Energieeffizienz-Experten einbinden – Bevor es losgeht, muss ein auf der Energieeffizienz-Expertenliste geführter Fachplaner das Vorhaben begleiten. Grundlage für die Antragstellung ist die von der Expertin oder dem Experten für Energieeffizienz im Vorfeld erstellte Bestätigung zum Antrag.
  • Antrag vor Baubeginn stellen – Der Förderantrag läuft über die Hausbank (Finanzierungspartner), nicht direkt bei der KfW. Wichtig: Lieferungs- oder Leistungsverträge dürfen erst nach Antragseingang bei der KfW geschlossen werden.
  • Kredit abrufen – Nach Zusage können die Mittel in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden.
  • Bestätigung nach Durchführung einreichen – Nach Fertigstellung bestätigt die EE-Experten GmbH die Einhaltung aller Anforderungen.
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Ihr Jonas Pischner
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Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich ja – die KfW-Programme 297 und 298 lassen sich mit vielen Landes- und Kommunalförderungen kombinieren. Eine Kombination mit dem KfW-Programm 300 (Wohneigentum für Familien) ist für dieselbe Wohneinheit jedoch nicht möglich. Sprechen Sie frühzeitig mit einem Energieeffizienz-Experten und Ihrer Hausbank, um alle Förderbausteine optimal aufeinander abzustimmen.

Die Förderstufe „Effizienzhaus 55" ist zeitlich befristet und mit einem Gesamtbudget von 800 Millionen Euro für 2025/2026 ausgestattet. Sobald diese Mittel erschöpft sind, entfällt die EH-55-Förderung wieder – dann bleibt nur noch der Einstieg über Effizienzhaus 40. Es empfiehlt sich daher, den Antrag zeitnah zu stellen und nicht auf eine günstigere Gelegenheit zu warten.

Ja, das ist Pflicht – und zwar von Anfang an. Ohne die „Bestätigung zum Antrag" (BzA) eines auf der Bundesliste geführten Energieeffizienz-Experten kann kein Kredit beantragt werden. Der Experte:

  • prüft, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist
  • begleitet die Planung und Bauausführung
  • stellt nach Fertigstellung die „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) aus

Nutzen Sie die Expertise der EE-Experten für Ihre KfW 297/298-Förderung.

Die Bearbeitungszeit hängt vom Finanzierungspartner (Ihrer Hausbank) ab, der den Antrag bei der KfW einreicht. In der Praxis dauert es nach vollständiger Einreichung meist einige Wochen. Erst nach einer verbindlichen Zusage der KfW dürfen Bau- oder Kaufverträge abgeschlossen und Anzahlungen geleistet werden.

Quellen:

  • KfW Bankengruppe: Produktseite „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)", Stand März 2026 — kfw.de
  • KfW / Bundesbauministerium (BMWSB): Pressemitteilung zur Zinssenkung ab 02.03.2026 – kfw.de
  • Öko-Zentrum NRW: Übersicht KFN/KNN-Programmupdates — oekozentrum.nrw
  • Finanztip: KfW 297/298 Ratgeber, Stand 05.03.2026 — finanztip.de

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