EE-Experten GmbH
Sehr gut
4.9
/
5
2871 Bewertungen
Echte Bewertungen für EE-Experten GmbH
4.9 / 5
Sehr gut
Basierend auf 2871 echten Bewertungen
Notenberechnung basierend auf Sternen:
5.00 – 4.50
Sehr gut
4.49 – 3.50
Gut
3.49 – 2.50
Befriedigend
2.49 – 1.50
Ausreichend
1.49 – 1.00
Mangelhaft

Nach jedem Termin erhalten unsere Kunden eine E-Mail mit der Bitte, uns zu bewerten. Diese Bewertungen werden unverändert auf unserer Website dargestellt. Da der Bewertungslink ausschließlich an unsere tatsächlichen Kunden versendet wird und erst nach Abgabe der Bewertung zugänglich ist, ist ein Missbrauch ausgeschlossen.

Das bedeutet: Unsere Bewertungen stammen ausschließlich von echten Kunden – keinen Interessenten, keinen Fake-Bewertungen, keinen Trollen.

Unsere Erfahrung mit öffentlichen Bewertungsportalen hat gezeigt, dass dort nicht immer faire und authentische Bewertungen abgegeben werden. Um eine verlässliche und ehrliche Darstellung zu gewährleisten, haben wir uns entschieden, auf diese Plattformen zu verzichten.

Stattdessen veröffentlichen wir nun echte Kundenbewertungen – wahlweise mit Namen oder anonym, je nach Wunsch des Kunden. Die Echtheit dieser Bewertungen versichern wir rechtsverbindlich, sodass sich unsere Kunden auf transparente und ehrliche Rückmeldungen verlassen können.

Beratung & Förderungen: 0800 - 220 33 30 Gebührenfrei
Sehr gut
4.9/5
🏆 BAFA-zertifizierte Energieberater | 🇩🇪 Förderexperten des Bundes
2871 Bewertungen4.9/5 Sehr gut

Kostenlosen Rückruf anfordern: Rückruf anfordern

🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater

Kostenlose und unverbindliche Beratung: 0800 - 220 33 30 info@ee-experten.de
In Kooperation mit Wüstenrot Energieberatung Logo
Kostenlose Erstberatung

Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Das sind die Eckpunkte – 65%-Regelung fällt

Heizungsgesetz abgeschafft: Technologieoffene Wende mit Bio-Treppe und Grüngasquote – Förderung bis 2029 gesichert

Lesezeit Icon ca. 11 Min. Lesezeit
Jonas Pischner
Von
Energieeffizienz-Experte (dena)
Jonas Pischner ist leitender Energieberater bei der EE-Experten GmbH und Autor des Fachbuchs „Energieberatung für Zuhause". Mit über 13.000 beratenen Projekten (Stand 2026) zählt er zu den gefragtesten unabhängigen Energieberatern Deutschlands. Seine Fachbeiträge behandeln energetische Sanierungsplanung, Fördermittelstrategie sowie die Bewertung und Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im Gebäudebestand. Er ist aktives Mitglied relevanter Beraternetzwerke und operativ in Projekten tätig.

Die Bundesregierung hat am 24. Februar 2026 die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt. Das bisherige „Heizungsgesetz" wird abgeschafft: Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht entfällt, Gas- und Ölheizungen sind wieder uneingeschränkt erlaubt. Ab 2029 gilt jedoch eine wachsende Bio-Treppe. Die Bundesförderung (BEG) bleibt bis mindestens 2029 bestehen. Ein Gesetzentwurf soll bis Ostern im Kabinett beschlossen und vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Weiterlesen»

Heizungskeller – Symbol für den technologieoffenen Ansatz des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz lässt Eigentümern künftig freie Wahl der Heizungstechnologie – mit einer wachsenden Grüngas-Pflichtquote ab 2029.

Aktuelle Lage und Hintergrund

Nach monatelangen Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD haben die Regierungsfraktionen am Abend des 24. Februar 2026 die lang erwarteten Eckpunkte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) veröffentlicht. Das bisherige GEG – im Volksmund als „Heizungsgesetz" bekannt – wird grundlegend überarbeitet und erhält einen neuen Namen: Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG).

Kernstück der Einigung ist die Abschaffung der umstrittenen 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht (§§ 71–71p sowie § 72 GEG), die seit dem 1. Januar 2024 galt. Stattdessen setzt das neue Gesetz auf Technologieoffenheit, Eigenverantwortung der Eigentümer und einen schrittweisen Einstieg in klimafreundliche Brennstoffe – die sogenannte „Bio-Treppe".

Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick

Das Infopapier der Regierungsfraktionen sowie die offiziellen Eckpunkte (beide liegen der EE-Experten GmbH vor) nennen folgende Kernregelungen:

Was entfällt mit dem neuen GMG:

  • Die pauschale 65-%-EE-Vorgabe beim Heizungseinbau (§§ 71–71p GEG)
  • Die Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungen
  • Die Kopplung des Heizungstausches an die kommunale Wärmeplanung
  • Betriebsverbote für alte Öl- und Gaskessel

Was neu eingeführt wird:

  • Technologieoffener Katalog zulässiger Heizungsoptionen (Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasse, Gas, Öl)
  • Bio-Treppe für Gas- und Ölheizungen ab 2029: verpflichtender und stufenweise steigender Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe (Biomethan, Bioöl, synthetische Kraftstoffe)
  • Grüngasquote für Energieversorger ab 2028 (startet bei bis zu 1 %)
  • Mieterschutzregel gegen unwirtschaftliche Heizungen
  • Vereinfachte Wärmeplanung für Kommunen unter 15.000 Einwohnern

Tabelle: Die Bio-Treppe – Pflichtanteile CO₂-neutraler Brennstoffe für Gas- und Ölheizungen

ZeitraumMindestanteil Bio-/SynthesebrennstoffeHinweis
Bis 31.12.20280 %Übergangsphase nach Inkrafttreten GMG
Ab 01.01.202910 %Erster Pflichtwert (Bio-Treppe Stufe 1)
2030–2034Stufe 2 (im Gesetz festzulegen)Gesetzlich in 3 Schritten geregelt
2035–2039Stufe 3 (im Gesetz festzulegen)Fortschreitende Dekarbonisierung
Ab 2040Endziel (im Gesetz festzulegen)Vollständig CO₂-neutral

Hinweis: Für bestehende, funktionierende Heizungen gilt keine Austauschpflicht. Die Bio-Treppe gilt nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen.

Was kommt wann? Die wichtigsten GMG-Fristen auf einen Blick

ZeitpunktEreignisStatus
Februar 2026Eckpunkte GMG veröffentlicht✅ beschlossen
Ostern 2026Kabinettsbeschluss Gesetzentwurf🔵 geplant
Sommer 2026Bundestagsbeschluss & Inkrafttreten🔵 geplant
Sommer 2026BEG-Förderdetails geklärt🔵 geplant
Ab 2028Start Grüngasquote (bis zu 1 %)🔵 geplant
Ab 2029Bio-Treppe Stufe 1 – 10 % Bioanteil🔵 geplant
2030Evaluation Klimaziele Gebäudesektor🔵 geplant
2040Endziel Bio-Treppe⚪ offen

Was bedeutet das für Eigentümer?

Wer jetzt eine Gasheizung oder Ölheizung besitzt und diese weiter betreiben möchte, muss nichts tun – es gibt keine rückwirkenden Pflichten. Muss die Heizung irgendwann ausgetauscht werden, liegt die Entscheidung über die neue Technologie künftig frei bei den Eigentümerinnen und Eigentümern.

Wichtig zu wissen: Wer sich für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil an zertifizierten Bio-Brennstoffen verwenden. Entsprechende Tarife bieten viele Energieversorger bereits heute an. Der CO₂-Preis entfällt auf diesen klimafreundlichen Brennstoffanteil, was die Mehrkosten teilweise dämpft. Dennoch warnen Experten: Die Grüngastarife sind aktuell deutlich teurer als reguläres Erdgas.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt nach aktuellem Stand bis mindestens 2029 bestehen. Ob und wie die Konditionen angepasst werden, soll bis zum Sommer 2026 zwischen den Koalitionspartnern geklärt werden. Für Eigentümer, die bereits heute in eine Wärmepumpe oder Fernwärme investieren möchten, gilt: Die aktuellen Förderkonditionen sind attraktiv – und könnten sich noch ändern.

Video: Gebäudeenergiegesetz: Einigung bei Union und SPD | 24.02.26

Die Koalitionsparteien haben eine Einigung zum Gebäudeenergiegesetz erzielt. Dazu äußern sich Matthias Miersch (SPD), Jens Spahn (CDU) und Alexander Hoffmann (CSU) in einer gemeinsamen Erklärung.

Hier das Video ansehen:

Zeitplan und nächste Schritte

Das neue Gesetz ist noch nicht in Kraft – bei den veröffentlichten Dokumenten handelt es sich ausschließlich um politische Eckpunkte, nicht um beschlossenes Recht. Der weitere Zeitplan laut Regierungsfraktionen:

  • Bis Ostern 2026: Gesetzentwurf durch das Bundeskabinett
  • Frühjahr/Sommer 2026: Beratung im Deutschen Bundestag
  • Vor dem 1. Juli 2026: Inkrafttreten des GMG
  • 2030: Evaluation der Klimawirkung – bei Zielverfehlung im Gebäudesektor wird nachgesteuert

Bis zum Inkrafttreten des neuen GMG gilt das bisherige GEG 2024 unverändert weiter, einschließlich der 65-Prozent-Regelung für neu eingebaute Heizungen.

Einschätzung der EE-Experten

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bringt mehr Flexibilität für Eigentümer – und sorgt gleichzeitig für erhebliche Fragen. Die großen Gewinner des Kompromisses sind kurzfristig alle, die eine neue Gas- oder Ölheizung wollten und bisher durch die 65-Prozent-Regel davon abgehalten wurden. Langfristig jedoch bleiben die wirtschaftlichen Risiken fossil betriebener Heizungen erheblich: steigende CO₂-Preise, teurere Bio-Tarife und die Unsicherheit über die Versorgung mit Erdgas in der Ferne.

Wer jetzt in eine Wärmepumpe oder Fernwärme investiert, liegt auf der sicheren Seite – und kann die aktuell soliden BEG-Fördersätze noch nutzen. Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten, welche Lösung zu Ihrem Gebäude passt.

➡ Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen

Häufig gestellte Fragen

Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch entfällt ebenso wie Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten. Eigentümer können künftig frei wählen, welche Heizung sie einbauen – Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasse, Gas oder Öl. Wer sich für eine fossile Heizung entscheidet, muss ab 2029 schrittweise einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen.

Ja. Der Einbau von Gas- und Ölheizungen ist wieder ohne Einschränkungen möglich. Allerdings gilt ab 2029 die sogenannte Bio-Treppe: Neu eingebaute fossile Heizungen müssen dann mindestens 10 Prozent Biomethan oder Bioöl nutzen. Diesen Anteil legt das Gesetz in drei weiteren Schritten bis 2040 fest.

Wer ab 2029 einen 10-prozentigen Bioanteil im Gastarif nutzt, zahlt aktuell bis zu 16 Euro mehr pro Monat (bei einem Einfamilienhaus mit 23.000 kWh Jahresverbrauch). Bei Heizöl mit Bioanteil sind es bis zu 23 Euro pro Monat mehr. Für den Bioanteil entfällt der CO₂-Preis, was die Mehrkosten teilweise dämpft.

Die Kontrolle erfolgt im Rahmen der ohnehin vorgeschriebenen Abgasprüfung durch den Schornsteinfeger – ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Eigentümer.

Im Neubau sind Wärmepumpe und Fernwärme bereits heute die Regel – 96 Prozent der 2025 genehmigten Wohnungsbauten wurden als Nullemissionsgebäude geplant. Ab 2028 gelten für öffentliche Nichtwohngebäude und ab 2030 für alle Neubauten EU-weit strengere Vorgaben: Die Wärmeversorgung muss dann vollständig aus erneuerbaren oder CO₂-armen Quellen stammen.

Ja. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist bis mindestens 2029 gesichert. Neubau, Sanierung und Heizungstausch werden also weiterhin gefördert.

Die Wärmeplanung wird vom Heizungsgesetz entkoppelt. Für kleine Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern reduziert sich der Aufwand um bis zu 80 Prozent. Die Wärmeplanung bleibt aber ein wichtiges strategisches Instrument für die lokale Energieversorgung.

Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten weiterhin. 2030 wird evaluiert, ob der Gebäudesektor seine Klimaziele erreicht. Sollte das nicht der Fall sein, wird gesetzlich nachgesteuert.

Quellen:

Dieser Beitrag wurde am 24. Februar 2026 veröffentlicht und gibt den Stand der politischen Eckpunkte wieder. Das endgültige Gesetz kann von den hier beschriebenen Inhalten abweichen. Für individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an die EE-Experten GmbH.

Weitere Artikel