Aktuelle Lage und Hintergrund
Nach monatelangen Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD haben die Regierungsfraktionen am Abend des 24. Februar 2026 die lang erwarteten Eckpunkte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) veröffentlicht. Das bisherige GEG – im Volksmund als „Heizungsgesetz" bekannt – wird grundlegend überarbeitet und erhält einen neuen Namen: Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG).
Kernstück der Einigung ist die Abschaffung der umstrittenen 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht (§§ 71–71p sowie § 72 GEG), die seit dem 1. Januar 2024 galt. Stattdessen setzt das neue Gesetz auf Technologieoffenheit, Eigenverantwortung der Eigentümer und einen schrittweisen Einstieg in klimafreundliche Brennstoffe – die sogenannte „Bio-Treppe".
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick
Das Infopapier der Regierungsfraktionen sowie die offiziellen Eckpunkte (beide liegen der EE-Experten GmbH vor) nennen folgende Kernregelungen:
Was entfällt mit dem neuen GMG:
- Die pauschale 65-%-EE-Vorgabe beim Heizungseinbau (§§ 71–71p GEG)
- Die Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungen
- Die Kopplung des Heizungstausches an die kommunale Wärmeplanung
- Betriebsverbote für alte Öl- und Gaskessel
Was neu eingeführt wird:
- Technologieoffener Katalog zulässiger Heizungsoptionen (Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasse, Gas, Öl)
- Bio-Treppe für Gas- und Ölheizungen ab 2029: verpflichtender und stufenweise steigender Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe (Biomethan, Bioöl, synthetische Kraftstoffe)
- Grüngasquote für Energieversorger ab 2028 (startet bei bis zu 1 %)
- Mieterschutzregel gegen unwirtschaftliche Heizungen
- Vereinfachte Wärmeplanung für Kommunen unter 15.000 Einwohnern
Tabelle: Die Bio-Treppe – Pflichtanteile CO₂-neutraler Brennstoffe für Gas- und Ölheizungen
| Zeitraum | Mindestanteil Bio-/Synthesebrennstoffe | Hinweis |
|---|---|---|
| Bis 31.12.2028 | 0 % | Übergangsphase nach Inkrafttreten GMG |
| Ab 01.01.2029 | 10 % | Erster Pflichtwert (Bio-Treppe Stufe 1) |
| 2030–2034 | Stufe 2 (im Gesetz festzulegen) | Gesetzlich in 3 Schritten geregelt |
| 2035–2039 | Stufe 3 (im Gesetz festzulegen) | Fortschreitende Dekarbonisierung |
| Ab 2040 | Endziel (im Gesetz festzulegen) | Vollständig CO₂-neutral |
Hinweis: Für bestehende, funktionierende Heizungen gilt keine Austauschpflicht. Die Bio-Treppe gilt nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen.
Was kommt wann? Die wichtigsten GMG-Fristen auf einen Blick
| Zeitpunkt | Ereignis | Status |
|---|---|---|
| Februar 2026 | Eckpunkte GMG veröffentlicht | ✅ beschlossen |
| Ostern 2026 | Kabinettsbeschluss Gesetzentwurf | 🔵 geplant |
| Sommer 2026 | Bundestagsbeschluss & Inkrafttreten | 🔵 geplant |
| Sommer 2026 | BEG-Förderdetails geklärt | 🔵 geplant |
| Ab 2028 | Start Grüngasquote (bis zu 1 %) | 🔵 geplant |
| Ab 2029 | Bio-Treppe Stufe 1 – 10 % Bioanteil | 🔵 geplant |
| 2030 | Evaluation Klimaziele Gebäudesektor | 🔵 geplant |
| 2040 | Endziel Bio-Treppe | ⚪ offen |
Was bedeutet das für Eigentümer?
Wer jetzt eine Gasheizung oder Ölheizung besitzt und diese weiter betreiben möchte, muss nichts tun – es gibt keine rückwirkenden Pflichten. Muss die Heizung irgendwann ausgetauscht werden, liegt die Entscheidung über die neue Technologie künftig frei bei den Eigentümerinnen und Eigentümern.
Wichtig zu wissen: Wer sich für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil an zertifizierten Bio-Brennstoffen verwenden. Entsprechende Tarife bieten viele Energieversorger bereits heute an. Der CO₂-Preis entfällt auf diesen klimafreundlichen Brennstoffanteil, was die Mehrkosten teilweise dämpft. Dennoch warnen Experten: Die Grüngastarife sind aktuell deutlich teurer als reguläres Erdgas.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt nach aktuellem Stand bis mindestens 2029 bestehen. Ob und wie die Konditionen angepasst werden, soll bis zum Sommer 2026 zwischen den Koalitionspartnern geklärt werden. Für Eigentümer, die bereits heute in eine Wärmepumpe oder Fernwärme investieren möchten, gilt: Die aktuellen Förderkonditionen sind attraktiv – und könnten sich noch ändern.
Video: Gebäudeenergiegesetz: Einigung bei Union und SPD | 24.02.26
Die Koalitionsparteien haben eine Einigung zum Gebäudeenergiegesetz erzielt. Dazu äußern sich Matthias Miersch (SPD), Jens Spahn (CDU) und Alexander Hoffmann (CSU) in einer gemeinsamen Erklärung.
Hier das Video ansehen:
Zeitplan und nächste Schritte
Das neue Gesetz ist noch nicht in Kraft – bei den veröffentlichten Dokumenten handelt es sich ausschließlich um politische Eckpunkte, nicht um beschlossenes Recht. Der weitere Zeitplan laut Regierungsfraktionen:
- Bis Ostern 2026: Gesetzentwurf durch das Bundeskabinett
- Frühjahr/Sommer 2026: Beratung im Deutschen Bundestag
- Vor dem 1. Juli 2026: Inkrafttreten des GMG
- 2030: Evaluation der Klimawirkung – bei Zielverfehlung im Gebäudesektor wird nachgesteuert
Bis zum Inkrafttreten des neuen GMG gilt das bisherige GEG 2024 unverändert weiter, einschließlich der 65-Prozent-Regelung für neu eingebaute Heizungen.
Einschätzung der EE-Experten
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bringt mehr Flexibilität für Eigentümer – und sorgt gleichzeitig für erhebliche Fragen. Die großen Gewinner des Kompromisses sind kurzfristig alle, die eine neue Gas- oder Ölheizung wollten und bisher durch die 65-Prozent-Regel davon abgehalten wurden. Langfristig jedoch bleiben die wirtschaftlichen Risiken fossil betriebener Heizungen erheblich: steigende CO₂-Preise, teurere Bio-Tarife und die Unsicherheit über die Versorgung mit Erdgas in der Ferne.
Wer jetzt in eine Wärmepumpe oder Fernwärme investiert, liegt auf der sicheren Seite – und kann die aktuell soliden BEG-Fördersätze noch nutzen. Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten, welche Lösung zu Ihrem Gebäude passt.
Häufig gestellte Fragen
Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch entfällt ebenso wie Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten. Eigentümer können künftig frei wählen, welche Heizung sie einbauen – Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasse, Gas oder Öl. Wer sich für eine fossile Heizung entscheidet, muss ab 2029 schrittweise einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen.
Ja. Der Einbau von Gas- und Ölheizungen ist wieder ohne Einschränkungen möglich. Allerdings gilt ab 2029 die sogenannte Bio-Treppe: Neu eingebaute fossile Heizungen müssen dann mindestens 10 Prozent Biomethan oder Bioöl nutzen. Diesen Anteil legt das Gesetz in drei weiteren Schritten bis 2040 fest.
Wer ab 2029 einen 10-prozentigen Bioanteil im Gastarif nutzt, zahlt aktuell bis zu 16 Euro mehr pro Monat (bei einem Einfamilienhaus mit 23.000 kWh Jahresverbrauch). Bei Heizöl mit Bioanteil sind es bis zu 23 Euro pro Monat mehr. Für den Bioanteil entfällt der CO₂-Preis, was die Mehrkosten teilweise dämpft.
Die Kontrolle erfolgt im Rahmen der ohnehin vorgeschriebenen Abgasprüfung durch den Schornsteinfeger – ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Eigentümer.
Im Neubau sind Wärmepumpe und Fernwärme bereits heute die Regel – 96 Prozent der 2025 genehmigten Wohnungsbauten wurden als Nullemissionsgebäude geplant. Ab 2028 gelten für öffentliche Nichtwohngebäude und ab 2030 für alle Neubauten EU-weit strengere Vorgaben: Die Wärmeversorgung muss dann vollständig aus erneuerbaren oder CO₂-armen Quellen stammen.
Ja. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist bis mindestens 2029 gesichert. Neubau, Sanierung und Heizungstausch werden also weiterhin gefördert.
Die Wärmeplanung wird vom Heizungsgesetz entkoppelt. Für kleine Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern reduziert sich der Aufwand um bis zu 80 Prozent. Die Wärmeplanung bleibt aber ein wichtiges strategisches Instrument für die lokale Energieversorgung.
Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten weiterhin. 2030 wird evaluiert, ob der Gebäudesektor seine Klimaziele erreicht. Sollte das nicht der Fall sein, wird gesetzlich nachgesteuert.
Quellen:
- Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (24.02.2026), Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD
- Infopapier Gebäudemodernisierungsgesetz (24.02.2026), Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD
- Update zum Gebäudeenergiegesetz (24.02.2026, 20 Uhr), Öko-Zentrum NRW
- Update: Erste Eckpunkte für GEG-Reform liegen vor (24.02.2026), Energie-Fachberater
- Bericht aus Berlin: Spahn und Miersch kündigen GEG-Eckpunkte an (23.02.2026), Tagesschau
Dieser Beitrag wurde am 24. Februar 2026 veröffentlicht und gibt den Stand der politischen Eckpunkte wieder. Das endgültige Gesetz kann von den hier beschriebenen Inhalten abweichen. Für individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an die EE-Experten GmbH.




