Freiheit auf dem Papier – Kostenfalle in der Praxis
Mit der Aufhebung der sogenannten 65-Prozent-Regel suggeriert die aktuelle Bundesregierung eine neue Technologieoffenheit beim Heizen. Öl- und Gasheizungen sind wieder uneingeschränkt zulässig, die Beratungspflicht beim Einbau wurde gestrichen. Was für Eigentümer wie ein Befreiungsschlag wirkt, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als wirtschaftliches Risiko – vor allem für die rund 35 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland.
Jonas Pischner, Experte für Energieeffizienz, analysiert die politische Entscheidung kritisch: „Freiheit ohne transparente Information ist ein hohes wirtschaftliches Risiko. Wer heute eine fossile Heizung einbaut, wählt eine Technologie, deren Betriebskosten durch steigende CO₂-Preise und die neue Grüngasquote schlicht nicht kalkulierbar sind."
Was ist die Grüngasquote?
Ab 2026 müssen Gasversorger ihrem Erdgasnetz schrittweise Biomethan oder andere grüne Gase beimischen. Die verpflichtende Quote startet bei 10 Prozent. Biomethan ist jedoch deutlich teurer als konventionelles Erdgas – die Mehrkosten werden direkt an die Verbraucher weitergegeben. Stadtwerke-Verbände wie VKU und Tüga zweifeln zudem daran, dass grüne Gase in ausreichenden Mengen verfügbar sein werden. Das Ergebnis: Verbraucher zahlen einen Aufpreis für ein Produkt, das möglicherweise gar nicht in ausreichender Menge existiert.
Mehrkosten für Gasheizung ab 2026: Was auf Mieter zukommt
| Kostenposition | Mehrkosten pro Jahr |
|---|---|
| CO₂-Preis (ab 65 €/Tonne, ab 2026) | ca. +30 € |
| Grüngasquote 10 % Biomethan-Beimischung | ca. +250 € |
| Steigende Netzentgelte (Gasnetze-Rückbau) | ca. +50 € |
| Gesamt Mietwohnung 70 m² | ca. +330 € / Jahr |
| Gesamt Einfamilienhaus (~20.000 kWh) | ca. +660 € / Jahr |
Quelle: Berechnung Jonas Pischner, Energieeffizienz-Experte

Mieter als Hauptleidtragende
Das eigentliche Problem der neuen Gaspolitik liegt in der Machtasymmetrie: Vermieter entscheiden über das Heizsystem – Mieter zahlen die Betriebskosten über die Nebenkostenabrechnung. Investiert ein Vermieter statt in eine Wärmepumpe weiterhin in eine Gasheizung, spart er kurzfristig Geld. Die langfristig steigenden Energiekosten landen jedoch vollständig beim Mieter.
„Wir erleben hier eine Umverteilung von unten nach oben", erklärt Pischner. „Vermieter sparen die Investition, während Mieter die explodierenden Betriebskosten für das grüne Feigenblatt Biomethan zwangsweise mitbezahlen."
Fazit: Scheinfreiheit auf Kosten der Mieter
Die neue Heizsystem-Freiheit klingt nach Entlastung – ist in der Realität jedoch eine Kostenverlagerung. Vermieter profitieren kurzfristig von günstigeren Investitionen, während Mieter die steigenden Betriebskosten durch Grüngasquote, CO₂-Preis und Netzentgelte vollständig tragen. Wer heute in eine Gasheizung investiert, kauft sich ein System, dessen Folgekosten kaum kalkulierbar sind.
Energieexperte Jonas Pischner bringt es auf den Punkt: Die Antwort auf ein kompliziertes Gesetz darf nicht das Verstecken von Kosten sein. Es braucht vereinfachte Förderung, mehr Transparenz – und eine Wärmepolitik, die Mieter nicht als Melkkuh behandelt.
Häufig gestellte Fragen
Gasheizungen und Ölheizungen dürfen wieder ohne Einschränkungen neu eingebaut werden. Die bisherige Pflicht, neu installierte Heizsysteme zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, wurde gestrichen. Auch die verpflichtende Energieberatung beim Heizungswechsel entfällt.
Ab 2026 müssen Gasversorger ihrem Netz schrittweise Biomethan beimischen. Da Biomethan deutlich teurer als Erdgas ist, steigen die Gaspreise für alle Verbraucher – unabhängig davon, ob sie eine neue oder alte Heizung betreiben.
Nein. Mieter haben in der Regel keinen Einfluss auf das vom Vermieter gewählte Heizsystem. Sie tragen die laufenden Betriebskosten jedoch vollständig über die Nebenkostenabrechnung.
Für eine 70-m²-Mietwohnung mit einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh berechnet Experte Jonas Pischner ab 2026 eine Mehrbelastung von rund 330 Euro jährlich. Für Einfamilienhäuser mit 20.000 kWh verdoppelt sich dieser Betrag auf über 660 Euro.
Pischner plädiert für eine Vereinfachung der Förderprogramme, eine Aufstockung der finanziellen Unterstützung für effiziente Heizsysteme sowie – vor allem – ehrliche, transparente Kommunikation gegenüber Verbrauchern und Mietern. Versteckte Kosten dürften nicht als politische Lösung durchgehen.
Quellen:
Gebäudemodernisierungsgesetz (24.02.2026, EE-Experten GmbH)


















