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EPBD-Förderung 2026: Was Sie als Eigentümer wissen müssen

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Ute Schorpp
Von
Expertin für Förderungen (BAFA, KfW)
Ute Schorpp ist Verkaufs- und Beratungsleiterin bei der EE-Experten GmbH mit Schwerpunkt auf Gebäude-Energieeffizienz und staatlichen Förderprogrammen (BEG, BAFA, KfW). Sie verantwortet die fachliche Qualifizierung des gesamten Beratungsteams und berät Hausverwaltungen, Wohnungsbaugenossenschaften sowie institutionelle Partner bei der energetischen Sanierung von Bestands- und Großimmobilien. Ihre Fachbeiträge behandeln Fördermittelstrategie, Beratungsprozesse und wirtschaftliche Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen.

Die EPBD-Novelle 2026 bringt tiefgreifende Änderungen für Eigentümer, Vermieter und Investoren. Neue EU-Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden erhöhen den Sanierungsdruck, eröffnen aber zugleich attraktive Fördermöglichkeiten.

In diesem Ratgeber erfahren Sie verständlich, welche Anforderungen künftig gelten, welche Gebäude betroffen sind und wie Sie sich frühzeitig optimal auf die Umsetzung vorbereiten können. Nutzen Sie die EPBD 2026 als Chance, Energiekosten zu senken und den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig zu steigern.

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Luftaufnahme Vogelperspektive Solartechnik auf Häusern
EPBD 206 bringt europaweit neue Regelungen zur Energieeffizienz von Gebäuden

Die EPBD-Novelle bringt ab 2026 europaweit neue Regelungen zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Immobilien sind in Deutschland für 39 % der CO₂-Emissionen verantwortlich, weshalb die Novelle einen wichtigen Beitrag dazu liefert, den Treibhauseffekt zu verringern und zum Klimaschutz beizutragen. Der Hintergrund für die Neuerungen ist darin begründet, dass die bisherige Rate von Renovierungen zu gering war. Um die Klimaziele der EU bis 2050 zu erreichen, müssen deutlich mehr Gebäude modernisiert werden. Deswegen enthält die überarbeitete Version der EU-Gebäuderichtlinie zahlreiche Maßnahmen, die den Energieverbrauch von Immobilien langfristig senken sollen.

Grafik der CO2-Emissionen

In diesem Ratgeberbeitrag erfahren Sie, welche konkreten Änderungen die neuen EU-Energieeffizienzvorgaben bringen und welche Gebäude davon betroffen sind, damit Sie als Eigentümer rechtzeitig Maßnahmen ergreifen und von Förderungen profitieren können.

Was ist die EPBD-Novelle 2026?

Die EPBD, auch „Energy Performance of Buildings Directive“, ist das zentrale EU-Regelwerk für die Energieeffizienz von Gebäuden. Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie 2024/1275/EU) wurde vom Europäischen Rat beschlossen und trat bereits am 28. Mai 2024 in Kraft.

Für die Mitgliedstaaten der EU gilt 2026 nun als verbindliches Jahr, in dem die Regelungen ins nationale Recht umgesetzt werden müssen. Bis 29. Mai 2026 soll diese Umsetzung in Deutschland hauptsächlich über die Novellen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie das Gebäude-Elektromobilitätsgesetz (GEIG) erfolgen.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Durch das GEG werden die energetischen Anforderungen an Neubauten sowie Bestandsgebäude in Deutschland festgelegt. Damit schafft es einen einheitlichen Rahmen für die Energieeffizienz in Deutschland. Zusammengefasst werden seit dem 1. November 2020 frühere Regelungen wie die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG).

Grundsätzlich betrifft das GEG alle Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Energieeffizienz der Heiztechnik und der Qualität der Wärmedämmung. Da die EPBD-Novelle erst in deutsches Recht umgesetzt werden muss, steht eine größere Überarbeitung des GEG bevor, um die neuen europäischen Vorgaben umzusetzen.

Maßnahmen der EPBD

Ineffiziente Gebäude im Fokus

Durch die Einführung des MEPS (Minimum Energy Performance Standards) müssen in Zukunft auch Nichtwohngebäude wie Schulen, Hotels oder Büros bestimmte Effizienz-Schwellenwerte einhalten. Diese Schwellenwerte beziehen sich auf den sogenannten Primärenergiebedarf. Dieser beschreibt die gesamte Energie, die insgesamt benötigt wird, um ein Gebäude zu heizen, zu kühlen oder mit Warmwasser zu versorgen. Dabei werden Energieverluste, die bei der Gewinnung, dem Transport oder der Umwandlung entstehen, berücksichtigt.

Liegt der Energieverbrauch unter einer, durch das MEPS festgelegten Untergrenze, müssen Sanierungsmaßnahmen an einem Gebäude vorgenommen werden. Besonders ältere Häuser mit schlechter Dämmung oder fossilen Heizungssystemen stehen in Zukunft durch die EU-Gebäuderichtlinie unter hohem Sanierungsdruck. Modernisierungsmöglichkeiten entstehen etwa durch den Heizungstausch, die Verbesserung der Dämmung oder Lüftungsanlagen.

Die Novelle der EU sieht vor, dass bis 2030 mindestens 16 % und bis 2033 mindestens 26 % der energetisch schwächsten Gebäude saniert werden sollen. Beim Wohngebäudestand soll zudem der durchschnittliche Primärenergieverbrauch um mindestens 16 % gesenkt werden.

Das Nullemissionshaus als neuer Gebäudestandard

Mit der aktualisierten EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude wird der Standard des Nullemissionsgebäudes neu eingeführt. Das bedeutet, dass ab 2030 alle Neubauten keine CO₂-Emissionen direkt am Standort mehr verursachen dürfen. Dabei geht es nicht um die Emissionen, die beim Bau oder durch Materialien des Gebäudes entstehen, sondern um Ausstöße, die beim laufenden Betrieb verursacht werden.

Konkret bedeutet dies, dass keine Heizungen mehr eingebaut werden dürfen, die direkt Öl, Gas oder andere fossile Brennstoffe verwenden, wie etwa Gasthermen, Ölheizungen oder Gas-Blockheizkraftwerke. Stattdessen soll das Heizen auf erneuerbaren Energien basieren, wie zum Beispiel Wärmepumpen, Fernwärme aus überwiegend erneuerbaren Quellen, Solarenergie oder eingeschränkt auch Holz- und Biomasse.

Für öffentliche Gebäude gilt dieser Standard bereits ab 2028, während das langfristige Ziel darin besteht, den gesamten Gebäudestand in Europa zu Nullemissionsgebäuden zu machen.

Lebenszyklusanalyse

Auch das sogenannte Lebenszyklus-Treibhauspotenzial, bekannt als Life Cycle Assessment (LCA), wird verbindlich. Dadurch sollen alle CO₂-Emissionen eines Gebäudes während seiner gesamten Lebensdauer erfasst werden. Diese Lebensdauer beginnt bei der Herstellung der Materialien eines Gebäudes, inklusive des Transports zur Baustelle, der Bauphase, dem Betrieb sowie der Instandhaltung und gegebenenfalls den Rückbauprozessen. Damit geht die neue Regelung über die bisherige Praxis hinaus, bei der nur die Betriebsemissionen berücksichtigt wurden.

Zuerst gilt diese Pflicht für größere Neubauten über 1000 m², später ab 2030 auch für alle Neubauten. Ohne die Berechnung und Berücksichtigung des LCA werden zukünftig also keine Baugenehmigungen mehr erteilt. Die LCA soll langfristig dabei helfen, Grenzwerte für Carbon-Ausstöße festzulegen und Gebäude im Gesamtkontext umweltfreundlicher zu machen.

Bedeutung für Energieausweise und Effizienzklassen

Die Erneuerung der europäischen Gebäuderichtlinie wird auch eine neue Skalierung des Energieausweises in allen Mitgliedstaaten einheitlich einführen. Die Effizienz von Gebäuden wird dann auf einer Skala von A bis G bewertet. Dabei steht A für das Nullemissionsgebäude, während G die energetisch schlechtesten 15 % aller Gebäude eines Landes kennzeichnet.

Bisher reichten die Effizienzklassen von A+ bis H, wobei A+ die bisher beste Energieklasse mit sehr niedrigem Energiebedarf und einem Primärenergieverbrauch von häufig unter 30 kWh/(m²·a) darstellte. Die Klasse mit dem bisher höchsten Energieverbrauch war H.

Bislang wurden die CO₂-Emissionsangaben des Energieausweises aus dem Primärenergiebedarf gemessen und galten nur als ergänzende Information. Ab der nationalen Umsetzung der EPBD-Novelle werden zukünftig auch das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial und die damit verbundene CO₂-Bilanz erkennbar.

Dennoch sollen in den europaweit vereinheitlichten Energieausweisen auch nationale Unterschiede mitberücksichtigt werden, wie etwa unterschiedliche Klima- und Wetterbedingungen sowie Differenzen in den Bauweisen und Energiepreisen.

Energieeffizienzklasse

Förderstopp für fossile Heizungen

Seit Januar 2025 entfallen bereits Förderungen für Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen arbeiten. Das bedeutet, Öl- und Gasheizungen werden weder über BAFA noch über KfW gefördert, weil sie nicht mehr langfristig mit den Klimazielen vereinbar sind. Bis 2040 soll die Nutzung fossiler Heiztechnik komplett beendet werden.

Da die EU den Gebäudesektor schrittweise in Richtung Nullemissionsgebäude entwickeln möchte, stehen fossile Heiztechniken, die direkt CO₂ ausstoßen, im direkten Widerspruch zu diesem Ziel. Der Förderstopp soll dementsprechend Eigentümer motivieren, auf erneuerbare Wärmelösungen umzusteigen.

Pflicht zur Installation von Solaranlagen

Die EU-Gebäuderichtlinie plant auch schrittweise eine Solarpflicht für Gebäude. Bereits ab 2026 werden Solaranlagen mit Photovoltaik oder Solarthermie für öffentliche Neubauten Pflicht. Für private Neubauten soll dies ab 2027/2028 erfolgen, die genaue Umsetzung muss aber noch festgelegt werden. Auch wenn ältere Gebäude in Zukunft umfassend saniert werden, sprich mehr als 25 % der Gebäudehülle erneuert oder wesentliche technische Anlagen ersetzt werden, könnte es zu einer Solarpflicht kommen. Die Solarpflicht soll dazu beitragen, durch die Produktion von erneuerbarem Strom direkt am Gebäude den Primärenergiebedarf zu senken. Da eine Photovoltaikanlage eine langfristige Investition ist, empfiehlt sich eine Photovoltaik-Planung durch einen Energieberater, um das geeignete Modell für ein Gebäude sowie entsprechende Förderungen zu erhalten. 

So nutzen Sie die Förderungspotenziale durch die EPBD 2026

Aufgrund der neuen Anforderungen durch die Änderung der europäischen Gebäuderichtlinie sollen zusätzliche Förderprogramme eingeführt werden, die besonders für Gebäude mit schlechter Energieeffizienz und Haushalte mit schwächeren Einkommen ausgelegt sind. So können auch Eigentümer von Altbauten in Zukunft stärker unterstützt werden, wenn sie Sanierungen durchführen.

Doch auch bestehende Förderungsangebote der BAFA und KfW bleiben relevant, um die Umsetzung der EPBD-Vorgaben zu finanzieren. Denn schon seit 2024 erhalten nur noch Heizsysteme Zuschüsse, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, um die Umstellung auf klimafreundliche Heiztechnik zu erleichtern.

Auch wenn ineffiziente Gebäude künftig stärker unter Druck geraten, können Eigentümer, die rechtzeitig ihr Gebäude modernisieren, den Energieverbrauch und laufende Kosten dauerhaft senken, von attraktiven Förderungsmöglichkeiten profitieren sowie die Marktattraktivität ihrer Immobilie steigern.

Einzelmaßnahmen der BEG EM

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es bereits eine überarbeitete Förderrichtlinie des BEG, die vor allem den Heizungstausch betrifft. Dabei werden Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie Biomasse- und Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, mit Zuschüssen gefördert, wenn sie durch neuere Modelle ausgetauscht werden.

Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung, die auf erneuerbaren Energien basiert, gibt es eine Basisförderung von 30 % für alle Eigentümergruppen wie etwa private Hausbesitzer, Vermieter oder Unternehmen. Je nach Technik kommen zusätzliche Boni hinzu:

  • 5 % Effizienzbonus für besonders leistungsfähige Wärmepumpen,
  • bis zu 20 % Klimageschwindigkeitsbonus für Eigentümer, die ihre fossile Heizung frühzeitig ersetzen (bis Ende 2028; danach Verringerung um 3 % alle zwei Jahre),
  • 30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro.

Für den Einbau emissionsarmer Holzheizungen steht zudem ein pauschaler Zuschuss von 2.500 Euro zur Verfügung. Alle Förderbausteine können miteinander kombiniert werden, es gibt allerdings eine Obergrenze von 70 % der Investitionskosten.

BAFA-Förderung oder KfW-Förderung?

Sowohl die BAFA als auch die KfW bieten Förderprogramme an, die im Rahmen des Heizungstauschs und bei Sanierungen unterstützen und damit eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie ab 2026 spielen.

Die BAFA konzentriert sich vor allem auf Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, aber auch Sanierungen an Dämmung, Dach, Fenstern oder Türen. Die BAFA-Förderung wird direkt als Zuschuss ausgezahlt und eignet sich besonders, wenn gezielt eine Modernisierungsmaßnahme ausgeführt werden soll.

Die KfW-Förderung hingegen unterstützt vor allem umfangreichere Sanierungen für Bestandshäuser oder Neubauten. Ziel ist es, mehrere Maßnahmen miteinander zu kombinieren, um den Effizienzhaus-Standard eines Gebäudes zu verbessern. Die KfW stellt hauptsächlich zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen zur Verfügung, die je nach Gebäudegröße und Maßnahme zehntausende Euro einsparen können. Häufig greifen diese Programme in Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan.

Beide Förderungen werden auch 2026 dabei helfen, dass Eigentümer durch Sanierungen ihre Immobilie energieeffizienter machen, CO₂-Abgaben reduzieren und die Mindeststandards der EPBD erfüllen.

Die Rolle von Energieberatern

Erstellung von Energieausweisen

Bereits seit 2007/2008 ist es in Deutschland Pflicht, beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Gebäudes einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Diese Pflicht zur Vorlage bleibt weiterhin bestehen, auch wenn sich die Skalierung der Energieausweise europaweit vereinheitlicht und ab 2026 auch in Deutschland angewendet werden muss.

Die Ausstellung eines Energieausweises darf nur durch qualifizierte Fachpersonen erfolgen. In der Regel übernehmen dies zertifizierte Energieberater, aber auch Ingenieure, Architekten oder Handwerker mit entsprechenden Zusatzqualifikationen können berechtigt sein. Sie bewerten den Energiebedarf und die Effizienz eines Gebäudes und sind mit den technischen Anforderungen einer Sanierung vertraut.

Im Zuge der EPBD-Novelle gewinnen Energieberater weiter an Bedeutung: Neben der Ausstellung von Energieausweisen liefern sie zukünftig konkrete Modernisierungsempfehlungen, die im Energieausweis enthalten sein sollen. Zudem werden sie für die Berechnung der Lebenszyklus-Emissionen benötigt, die mit der neuen EU-Richtlinie verbindlich werden.

Ein fachgerecht erstellter Energieausweis ist entscheidend, um Förderprogramme von BAFA oder der KfW nutzen zu können. Sind Angaben falsch oder unvollständig, kann dies zu Bußgeldern oder Problemen bei Förderungen führen. Zur Planung von Sanierungen, die EPBD-Anforderungen erfüllen, sollte also frühzeitig auf eine qualifizierte Energieberatung gesetzt werden.

Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans

Neben dem Heizungstausch werden auch weitere Sanierungsmaßnahmen gebündelt gefördert. Dazu gehören etwa Verbesserungen an der Gebäudehülle, wie die Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, der Austausch alter Fenster oder die Installation moderner Lüftungstechnik. Für diese Einzelmaßnahmen vergibt die BAFA einen Grundförderungssatz von 15 %. Ein Zusatzbonus von 5 % wird genehmigt, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan nachgewiesen werden kann. Damit steigen die förderungsfähigen Kosten mit einem Sanierungsfahrplan auf bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Durch einen individuellen Sanierungsfahrplan werden einzelne Maßnahmen definiert, die zu einer Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes beitragen. Dabei wird identifiziert, wo das größte Energiespar- und CO₂-Reduktionspotenzial liegt. Besonders im Rahmen der EPBD-Richtlinie und den damit verbundenen Sanierungen energetisch schlechter Gebäude ist dies von Vorteil, um sich die Planung zu erleichtern und höhere Förderzuschüsse zu erhalten.

Ein individueller Sanierungsfahrplan wird ohne die Erstellung durch einen Energieberater nicht anerkannt. Dieser analysiert den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes, entwickelt passende Sanierungsmaßnahmen und berücksichtigt alle relevanten gesetzlichen Vorgaben sowie Förderprogramme.

Sichern Sie sich maximale Zuschüsse mit den EE-Experten

Im Rahmen der EPBD 2026 müssen sich Immobilienbesitzer auf neue Sanierungspflichten und auf aktualisierte Anforderungen an den Energieausweis einstellen. Staatliche Förderungsprogramme helfen dabei, finanzielle Kosten zu dämpfen, die durch energetische Modernisierungen entstehen.

Eine frühzeitige Planung der Sanierungsmaßnahmen ist empfehlenswert, um bestehende Förderungen und Boni optimal zu nutzen. Starten Sie jetzt mit einer strategischen Sanierungsplanung, die sowohl gesetzliche Anforderungen erfüllt als auch langfristig Energie- und Betriebskosten spart.

Die EE-Experten begleiten Sie kompetent von der Energieausweis-Erstellung, über die Entwicklung individueller Sanierungsfahrpläne bis hin zur Energieberatung für Denkmalschutzobjekte oder Hausverwaltungen – damit Sie auch 2026 Förderungszuschüsse erhalten.

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Häufige Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen

Der Renovierungspass (Building Renovation Passport) ist in der EU-Richtlinie vorgesehen und soll Eigentümern eine langfristige Sanierungsstrategie für ihre Immobilie bieten. Die Einführung ist voraussichtlich für Mai 2026 geplant. Der Renovierungspass wird von qualifizierten Experten, etwa Energieberatern, nach einer Vor-Ort-Besichtigung erstellt und soll künftig auch digital verfügbar sein.

Als Vorläufer gilt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), in dem bereits umfassende Sanierungsmaßnahmen dokumentiert werden. Auch der Renovierungspass soll konkrete Maßnahmen enthalten, inklusive Kostenschätzungen, erwarteter CO₂-Einsparungen und möglicher Fördermittel. Künftig könnten KfW- und BAFA-Förderungen nur noch gewährt werden, wenn sowohl ein Energieausweis als auch ein Renovierungspass vorliegen. Zudem wird die Vorlage beider Dokumente bei Verkauf oder Eigentumsübergang voraussichtlich verpflichtend.

Die neue europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) regelt auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ziel ist es, Elektromobilität frühzeitig zu fördern.

Bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Stellplätzen soll künftig mindestens die Hälfte der Stellplätze für E-Autos vorbereitet sein. In der Regel reicht dafür eine Vorkabelung, jedoch muss mindestens ein Ladepunkt tatsächlich installiert werden, damit Elektrofahrzeuge direkt laden können.

Für Nichtwohngebäude gilt ab 2027: Verfügt ein Gebäude über mehr als 20 Stellplätze, muss mindestens ein Ladepunkt pro Gebäude vorhanden sein.

Die EPBD-Novelle schreibt vor, dass energetische Maßnahmen bei Neubauten und Bestandsgebäuden nicht zulasten der Innenraumqualität gehen dürfen. Eigentümer und Planer müssen daher neben der Energieeffizienz auch das Raumklima und das Wohlbefinden der Nutzer berücksichtigen.

Dazu gehört eine ausreichende Luftqualität, etwa durch moderne Lüftungssysteme und Filter. Fenster sollen ausreichend Tageslicht ins Gebäude bringen, um künstliche Beleuchtung zu reduzieren. Auch Schall- und Lärmschutz müssen durch geeignete Materialien sichergestellt werden.

Eine effiziente Dämmung in Kombination mit passenden Heiz- und Kühlsystemen sorgt für angenehme Temperaturen im Sommer wie im Winter. Ohne ausreichende Lüftung können energetische Maßnahmen wie starke Dämmung oder neue Fenster jedoch zu Feuchtigkeit und Schimmelbildung führen. Die EPBD stellt sicher, dass Gesundheit und Komfort der Bewohner genauso wichtig sind wie Energieeinsparungen.

Bis Mai 2026 müssen Neubauten, Sanierungen und Bestandsgebäude so geplant und angepasst werden, dass sie die Vorgaben der EPBD erfüllen. Dazu zählen unter anderem neue Energieeffizienzstandards, Renovierungspflichten für ineffiziente Gebäude, die Einführung von Energieausweisen und Renovierungspässen sowie der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität.

Eigentümer sollten frühzeitig mit der Bestandsaufnahme, Planung und Umsetzung von Maßnahmen beginnen. So lassen sich gesetzliche Anforderungen rechtzeitig erfüllen und staatliche Fördermittel optimal nutzen.

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