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Energieberater oder Energie-Effizienz-Experte (EEE) – was ist der Unterschied?

Was hinter den Begriffen steckt – und worauf Hausbesitzer achten sollten

Lesezeit Icon ca. 11 Min. Lesezeit
Jonas Pischner
Von
Energieeffizienz-Experte (dena)
Jonas Pischner ist leitender Energieberater bei der EE-Experten GmbH und Autor des Fachbuchs „Energieberatung für Zuhause". Mit über 13.000 beratenen Projekten (Stand 2026) zählt er zu den gefragtesten unabhängigen Energieberatern Deutschlands. Seine Fachbeiträge behandeln energetische Sanierungsplanung, Fördermittelstrategie sowie die Bewertung und Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im Gebäudebestand. Er ist aktives Mitglied relevanter Beraternetzwerke und operativ in Projekten tätig.

Wer sein Haus sanieren und dabei staatliche Fördergelder des BAFA oder der KfW nutzen möchte, braucht die richtige Fachperson – aber nicht jeder, der sich Energieberater nennt, darf auch Förderanträge stellen. Der entscheidende Unterschied liegt in der offiziellen Zulassung als Energie-Effizienz-Experte (EEE).

Was das bedeutet, welche Voraussetzungen gelten und warum die Wahl des falschen Beraters den Förderanspruch kosten kann – wir erklären es verständlich und ohne Fachwissen.

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Energieberater erklärt einem Hausbesitzerpaar den Unterschied zwischen Energieberater und Energie-Effizienz-Experte sowie die Voraussetzungen für eine BEG-Förderung
Nicht jeder Energieberater ist auch ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte: Für die Begleitung von BEG-Förderanträgen bei BAFA und KfW ist der offizielle Listeneintrag der dena nötig.

Warum der Unterschied für Hausbesitzer praktisch relevant ist

Wer sein Haus energetisch sanieren und dabei staatliche Fördergelder nutzen möchte, braucht in der Regel eine Fachperson, die den Prozess begleitet. Dabei begegnen einem zwei Begriffe: „Energieberater" und „Energie-Effizienz-Experte" – kurz EEE. Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer verwenden diese Begriffe synonym. Das ist verständlich, aber in der Praxis ein Unterschied, der über die Förderfähigkeit eines Antrags entscheiden kann.

Dieser Artikel erklärt, was hinter beiden Bezeichnungen steckt, wo die Unterschiede liegen und worauf Sie bei der Wahl Ihres Beraters achten sollten.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

  • „Energieberater" ist kein geschützter Begriff – er darf von jeder Person verwendet werden
  • „Energie-Effizienz-Experte" bezeichnet eine offiziell zugelassene Fachkraft mit Eintrag in der bundesweiten EEE-Liste
  • Nur EEE dürfen Förderanträge bei BAFA und KfW im Rahmen der BEG begleiten
  • EEE müssen sich alle drei Jahre mit Fortbildungs- und Praxisnachweisen neu qualifizieren
  • Die EEE-Liste ist öffentlich einsehbar unter www.energie-effizienz-experten.de

Was bedeutet „Energieberater"?

Der Begriff „Energieberater" ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt. Es gibt keine staatliche Stelle, die kontrolliert, wer sich so nennen darf. Grundsätzlich kann jede Person – unabhängig von Ausbildung oder Berufserfahrung – diese Bezeichnung verwenden.

In der Praxis verstehen sich darunter häufig Personen mit einer handwerklichen oder technischen Grundausbildung, die eine Weiterbildung im Bereich Gebäudeenergie absolviert haben. Eine gesetzlich festgelegte Mindestqualifikation existiert für die Bezeichnung selbst jedoch nicht.

Das bedeutet für Hausbesitzer: Der Begriff „Energieberater" allein ist kein Qualitätsmerkmal und kein Nachweis für eine Förderzulassung. Entscheidend ist, ob die Fachkraft zusätzlich in der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen ist.

Zertifikat und Laptop mit Suchergebnisseite der Energieeffizienz-Expertenliste auf einem Schreibtisch – symbolisch für die offizielle Zulassung als Energie-Effizienz-Experte
Der Unterschied liegt auf dem Papier: Nur wer in der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste der dena eingetragen ist, darf Förderanträge bei BAFA und KfW begleiten.

Was ist ein Energie-Effizienz-Experte (EEE)?

Der Begriff „Energie-Effizienz-Experte" bezeichnet eine Fachkraft, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist. Diese Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geführt.

Für die Aufnahme müssen Bewerberinnen und Bewerber eine anerkannte Grundausbildung in einem einschlägigen Berufsfeld nachweisen – zum Beispiel als Architektin, Ingenieur oder Handwerksmeisterin mit Bezug zur Gebäudetechnik – sowie eine spezifische Zusatzqualifikation im Bereich Energieeffizienz. Der Eintrag ist auf drei Jahre befristet. Zur Verlängerung müssen mindestens 24 Unterrichtseinheiten Fortbildung sowie aktuelle Praxisreferenzen eingereicht werden. Die dena prüft die Unterlagen und kontrolliert Arbeitsergebnisse stichprobenartig.

Nur wer in der EEE-Liste eingetragen ist, darf als Fachplanerin oder Baubegleiter Förderanträge im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei BAFA und KfW einreichen und begleiten.

Welche Förderkategorien gibt es in der EEE-Liste?

Die Energieeffizienz-Expertenliste ist in mehrere Kategorien unterteilt. Für Hauseigentümer sind vor allem diese relevant:

  • BEG Wohngebäude: Pflicht für die Begleitung von Sanierungen und Neubauten nach KfW-Effizienzhaus-Standard
  • Energieberatung für Wohngebäude (iSFP): Berechtigt zur Erstellung eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans – Voraussetzung für den iSFP-Bonus von 5 % bei nachfolgenden Sanierungsmaßnahmen
  • Baudenkmal: Speziallistung für energetische Beratung bei denkmalgeschützten Gebäuden

Eine Fachkraft kann in mehreren Kategorien gleichzeitig eingetragen sein, muss die Anforderungen aber für jede Kategorie separat erfüllen. Für Hauseigentümer ist daher wichtig zu prüfen, ob der Berater in der richtigen Kategorie für das geplante Vorhaben eingetragen ist.

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Fazit: Auf die Zulassung kommt es an

Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ist die Unterscheidung einfach zusammenzufassen: Wer staatliche Fördermittel für energetische Sanierung oder Neubau nach Effizienzhaus-Standard nutzen möchte, benötigt zwingend einen in der EEE-Liste eingetragenen Experten – unabhängig davon, wie sich die betreffende Person bezeichnet.

Die EE-Experten GmbH trägt ihren Namen nicht ohne Grund. Alle Beraterinnen und Berater sind offiziell in der dena-Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen – geprüft, qualifiziert und regelmäßig rezertifiziert. Das ist keine Selbstverständlichkeit: In einem Markt, in dem sich jeder „Energieberater" nennen darf, steht die EE-Experten GmbH für nachweisliche Fachkompetenz, behördlich anerkannte Zulassung und eine Förderbegleitung, die rechtlich auf sicherem Fundament steht.

Eigentümerinnen und Eigentümer, die mit uns arbeiten, wissen: Ihr Antrag wird von einer Fachkraft begleitet, die genau das darf – und genau dafür ausgebildet ist. Kein Risiko, kein Förderausfall, kein Graubereich.

Ob individueller Sanierungsfahrplan, Heizungstausch oder Komplettsanierung – sprechen Sie uns an, bevor Sie einen Vertrag mit einem Berater schließen. Die Prüfung, ob die notwendige Listung vorliegt, dauert Sekunden. Der Unterschied im Ergebnis kann tausende Euro ausmachen.

Häufig gestellte Fragen

„Energieberater" ist in Deutschland kein geschützter Begriff – ihn darf jeder verwenden. Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) hingegen ist offiziell in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena eingetragen, hat nachweislich Qualifikationsanforderungen erfüllt und bildet sich alle drei Jahre nach. Nur EEE dürfen Förderanträge im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) begleiten.

Ja. Sowohl für BEG-Förderungen bei der KfW (z. B. Effizienzhaus-Kredit) als auch beim BAFA (z. B. BEG-Einzelmaßnahmen oder der geförderte individuelle Sanierungsfahrplan iSFP) ist ein in der jeweiligen Kategorie der EEE-Liste eingetragener Experte gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diesen Nachweis wird die Förderung nicht bewilligt.

Auf der offiziellen Website www.energie-effizienz-experten.de können Sie über die Suchfunktion prüfen, ob Ihre Beraterin oder Ihr Berater eingetragen ist – und in welcher Förderkategorie. Die Suche ist kostenlos und öffentlich zugänglich.

Ja, für bestimmte Leistungen ist kein EEE-Eintrag erforderlich – zum Beispiel für eine einfache Ersteinschätzung, Verbrauchsanalysen oder informelle Beratungsgespräche. Sobald jedoch eine staatliche Förderung ins Spiel kommt, ist der EEE-Eintrag in der passenden Kategorie zwingend notwendig.

Der Eintrag gilt jeweils für drei Jahre. Zur Verlängerung müssen die Expertinnen und Experten mindestens 24 Unterrichtseinheiten Fortbildung sowie aktuelle Praxisnachweise einreichen. Die dena prüft diese Unterlagen und kontrolliert die Qualität der Arbeitsergebnisse stichprobenartig.

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