Die Landesprogramme im Überblick: IB.SH als zentrale Förderbank
Zentrales Förderinstrument des Landes Schleswig-Holstein ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Sie bündelt sowohl die Wohnraumförderung des Landes als auch Bundeskredite der KfW an einer einzigen Anlaufstelle – und bietet darüber hinaus eigene zinsgünstige Darlehensprodukte für Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften an.
Schleswig-Holstein saniert – und das Land zahlt mit
Schleswig-Holstein ist das nördlichste Bundesland und hat mit seinen rund 1,9 Millionen Wohneinheiten einen erheblichen Sanierungsbedarf – von Klinkerhäusern an der Küste bis zu Gründerzeithäusern in Kiel und Lübeck. Die IB.SH als Landesförderbank bietet ein gut strukturiertes Portfolio zinsgünstiger Eigenprodukte, die die Bundesförderung ergänzen. Charakteristisch für Schleswig-Holstein ist dabei die enge Verzahnung: Die IB.SH vergibt Bundes- und Landeskredite aus einer Hand, sichert Darlehen nachrangig im Grundbuch ab und ermöglicht damit in der Regel günstigere Konditionen bei der mitfinanzierenden Hausbank.
Schleswig-Holsteins Alleinstellungsmerkmal ist das Programm IB.SH WEGfinanz: Wohnungseigentümergemeinschaften können Kleinstdarlehen von 5.000 bis 35.000 Euro pro Mitglied ohne Grundschuldeintragung und ohne Offenlegung individueller Vermögensverhältnisse beantragen – die gesamte Koordination läuft über die Hausverwaltung. Das senkt die bürokratische Hürde für WEG-Sanierungen erheblich.
Schleswig-Holsteins Förderprogramme für energetische Sanierung auf einen Blick
| Programm | Förderstelle | Förderart | Zielgruppe | Antrag bei |
|---|---|---|---|---|
| IB.SH Immo Effizienzhaus | IB.SH | Zinsgünstiges Darlehen, mind. 15.000 €, max. 200.000 € (40 % der Gesamtkosten; Aufstockung auf 200.000 € bei EH 40 oder Kind im Haushalt) | Selbstnutzer; Kauf + Modernisierung auf EH-100-Standard innerhalb 12 Monate | IB.SH direkt |
| IB.SH Immo Eigentum | IB.SH | Zinsgünstiges Darlehen, mind. 15.000 €, max. 200.000 € (40 % der Gesamtkosten) | Selbstnutzer; Neubau, Kauf (ohne energetische Sonderanforderung) | IB.SH direkt |
| IB.SH WEGfinanz | IB.SH / KfW | Zinsgünstiges Kleinstdarlehen 5.000–35.000 € / WEG-Mitglied; keine Grundschuldeintragung | WEGs in Schleswig-Holstein (koordiniert über Hausverwaltung) | IB.SH über Hausverwaltung |
| IB.SH Immofix | IB.SH | Annuitätendarlehen mit Sondertilgungsrecht (10 %/J.); mind. 15.000 €; Zinsbindung 5–15 J. | Eigentümer (Neubau, Kauf, Modernisierung) | IB.SH direkt |
| Soziale Wohnraumförderung (Mietwohnungsbau) | IB.SH / Land SH | Darlehen + Zuschüsse; bis zu 100 % der Kosten, max. 2.000 €/m² | Investoren, Wohnungsunternehmen, Kommunen (Mietwohnungen) | IB.SH nach Kommunalzustimmung |
Quellen: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand: März 2026. Angaben ohne Gewähr. Zinssätze freibleibend.
IB.SH Immo Effizienzhaus: Zinsgünstiges Ergänzungsdarlehen für energieeffiziente Immobilien
Das Flaggschiff-Programm der IB.SH für energetisch sanierte Immobilien ist das „IB.SH Immo Effizienzhaus”. Es richtet sich an Privatpersonen, die in Schleswig-Holstein eine selbst genutzte Immobilie kaufen und dabei den Energiestandard Effizienzhaus SH 100 (entspricht dem bundesweiten KfW-EH-100-Standard) einhalten oder beim Kauf mit Modernisierung innerhalb von 12 Monaten nach Vollauszahlung erreichen. Das Darlehen beträgt 40 Prozent der Gesamtkosten, mindestens 15.000 Euro und maximal 150.000 Euro.
Eine Aufstockung auf bis zu 200.000 Euro ist möglich, wenn entweder der Effizienzhaus-Standard 40 erreicht wird oder mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Besonderer Vorteil: Das IB.SH-Darlehen wird nachrangig im Grundbuch abgesichert – das ermöglicht der mitfinanzierenden Hausbank in der Regel günstigere Erstrangkonditionen. Eigenbeteiligung: mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten in Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung. Das Darlehen kann nicht zusammen mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) oder dem IB.SH Immo Eigentum kombiniert werden; alle anderen öffentlichen Förderprogramme sind grundsätzlich kombinierbar.
IB.SH WEGfinanz: Die schlanke Lösung für Eigentümergemeinschaften
Wer Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist und eine energetische Sanierung des Gemeinschaftseigentums finanzieren möchte, kann das IB.SH WEGfinanz-Programm nutzen – eines der praktischsten WEG-Instrumente in ganz Deutschland. Die IB.SH gewährt unter Einbeziehung von KfW-Mitteln zinsgünstige Darlehen von 5.000 bis 35.000 Euro pro Wohnungseigentümer, ohne dass eine Grundschuld eingetragen oder individuelle Vermögensverhältnisse offengelegt werden müssen.
Voraussetzungen: Die WEG muss auf der Eigentümerversammlung einen Beschluss über die Sanierungsmaßnahme fassen und die IB.SH als Finanzierungspartner einschalten. Die Hausverwaltung übernimmt die Koordination der Finanzierung – jedes WEG-Mitglied haftet ausschließlich für sein eigenes Darlehen. In den letzten drei Jahren darf kein Hausgeldrückstand bestanden haben. Das WEGfinanz-Programm eignet sich besonders für Heizungstausch, Fassadendämmung oder Fenstertausch am Gemeinschaftseigentum, wenn die Beträge je Wohneinheit im mittleren fünfstelligen Bereich liegen.
IB.SH Immofix: Flexibles Darlehen für Modernisierungen ohne Energiepflicht
Wer sein Gebäude modernisieren oder sanieren möchte, ohne zwingend einen bestimmten Energiestandard erreichen zu wollen, kann das IB.SH Immofix-Darlehen nutzen. Dieses flexible Annuitätendarlehen bietet Zinsbindungszeiten von 5 bis 15 Jahren, kostenfreie Sondertilgungen von jährlich bis zu 10 Prozent des Darlehensbetrags und einen anfänglichen Tilgungssatz von 2 oder 3 Prozent. Die Darlehensmindesthöhe beträgt 15.000 Euro. Es gibt auch eine Variante mit Tilgung über einen Bausparvertrag (Variante B). Das Immofix-Darlehen eignet sich als Ergänzungskredit neben BAFA-Zuschüssen und ist grundsätzlich kombinierbar mit anderen IB.SH-Produkten.
💡 Tipp: IB.SH Immo Effizienzhaus und BEG optimal kombinieren
Das IB.SH Immo Effizienzhaus-Darlehen ist als Ergänzungsfinanzierung zu BAFA- und KfW-Förderungen konzipiert. Typische Kombination: BAFA BEG EM-Antrag vor Auftragserteilung stellen, gleichzeitig das IB.SH-Darlehen für den Anteil der Kosten beantragen, der nach dem BAFA-Zuschuss verbleibt. Da das IB.SH-Darlehen nachrangig im Grundbuch abgesichert wird, verbessert es gleichzeitig die Konditionen bei der erstrangig finanzierenden Hausbank. Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen kann, sichert sich zusätzlich den 5-Prozent-BAFA-Bonus und die doppelte BAFA-Förderkostenbasis von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Die Bundesförderung: Basis für alle Eigentümer in Schleswig-Holstein
Unabhängig vom Wohnort in Schleswig-Holstein stehen die bundesweiten Förderprogramme allen Eigentümern offen. Sie bilden das Fundament jeder Sanierungsfinanzierung und lassen sich mit den IB.SH-Landesprodukten kombinieren.
BAFA BEG Einzelmaßnahmen: Zuschüsse für Hülle und Heizung
Die BAFA-Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bildet auch in Schleswig-Holstein die Grundlage der Sanierungsfinanzierung. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik gilt 2026 eine Grundförderung von 15 Prozent. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Förderung auf 20 Prozent. Die förderfähige Kostenbasis erhöht sich von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr – der maximale BAFA-Zuschuss liegt damit bei 12.000 Euro. Die IB.SH wickelt als akkreditierter Partner auch BAFA- und KfW-Programme ab und berät zu den passenden Kombinationen. Den iSFP selbst fördert die BAFA zu 50 Prozent (Energieberatung für Wohngebäude, EBW).
KfW 458: Heizungsförderung bis 70 Prozent
Für den Heizungstausch bietet der Bund über die KfW das Programm 458 mit direkten Zuschüssen: 30 Prozent Grundförderung, plus 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung, plus 30 Prozent Einkommensbonus für Haushalte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro – maximal 70 Prozent in der Summe. Die IB.SH bietet als KfW-Partner auch diese Förderung an und kann sie mit dem IB.SH Immofix-Darlehen für den verbleibenden Eigenanteil kombinieren. Mehr zur Heizungsförderung auf EE-Experten.com.
KfW 261: Kredit für die Komplettsanierung – auch über die IB.SH
Für umfassende Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus bietet das Programm 261 zinsvergünstigte Kredite bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit und Tilgungszuschüsse bis zu 45 Prozent. Die IB.SH ist KfW-akkreditierter Partner und kann diesen Kredit direkt anbieten. Kombiniert mit dem IB.SH Immo Effizienzhaus-Darlehen für den nachrangigen Teil ergibt sich eine vollständige Finanzierungslösung aus einer Hand. Ausführliche Informationen zum KfW-Programm 261 finden Sie auf EE-Experten.com.


Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Ihr Jonas Pischner
Energieeffizienz-Experte, Buchautor & Dackelliebhaber
Wir helfen Ihnen gerne
0800 - 220 33 30 Kostenfreie Servicenummer Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr info@ee-experten.deRechenbeispiel: Einfamilienhaus in Schleswig-Holstein, Fenstertausch + Wärmepumpe 2026
| Maßnahme | Investition | BAFA (20 % mit iSFP) | KfW 458 (30 % Grundförd.) | IB.SH Immo Effizienzhaus (Ergänzungsdarlehen) | Netto-Eigenanteil |
|---|---|---|---|---|---|
| Fenstertausch (15 Fenster) | 18.000 € | 3.600 € | – | anteilig aus max. 150.000 € | ca. 14.400 € (Darlehen) |
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 20.000 € | – | 6.000 € | anteilig aus max. 150.000 € | ca. 14.000 € (Darlehen) |
| Gesamt | 38.000 € | 3.600 € | 6.000 € | bis zu 150.000 € Ergänzungsdarlehen (40 % der GK) | ca. 28.400 € (durch IB.SH Darlehen nachrangig finanziert) |
Das IB.SH-Ergänzungsdarlehen wird nachrangig im Grundbuch abgesichert und ermöglicht der Hausbank günstigere Erstrangkonditionen. Angaben sind Beispielrechnungen ohne Gewähr.
Überprüfen Sie die Verfügbarkeit von staatl. zugelassenen Energieberater in Ihrer Nähe
Kostenlos & unverbindlich.
So gehen Sie in Schleswig-Holstein vor: Schritt-für-Schritt zur optimalen Förderung
1. Energieberatung mit iSFP beauftragen
Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan. Dieser sichert den BAFA-Bonus von 5 Prozent, erhöht die Förderkostenbasis auf 60.000 Euro und ist Grundlage für die Ermittlung des erreichbaren Effizienzhaus-Standards. Die BAFA fördert die Energieberatungskosten zu 50 Prozent.
2. Alle Anträge vor Auftragserteilung stellen
BAFA-Antrag und IB.SH-Darlehensantrag müssen vor dem ersten Liefer- oder Werkvertrag eingereicht sein. Kein Fördermittel-Anspruch entsteht bei nachträglicher Antragstellung. Die IB.SH nimmt Anträge direkt entgegen.
3. IB.SH als Rundum-Anlaufstelle nutzen
Die IB.SH wickelt sowohl eigene Landesprodukte (Immo Effizienzhaus, WEGfinanz, Immofix) als auch Bundeskredite der KfW und BAFA-Programme ab. Für viele Vorhaben genügt ein einziger Ansprechpartner in Kiel oder Flensburg.
4. WEGs: Koordination über Hausverwaltung
Wohnungseigentümergemeinschaften nutzen IB.SH WEGfinanz: Beschluss auf der Eigentümerversammlung fassen, Hausverwaltung bevollmächtigen und Finanzierung zentral koordinieren lassen. Kein aufwendiges Einzelverfahren je Eigentümer.
Häufig gestellte Fragen
Ja – das IB.SH Immo Effizienzhaus ist ausdrücklich als Ergänzungsdarlehen zur Bundesförderung konzipiert. Es kann mit BAFA BEG EM, KfW 261 und anderen öffentlichen Förderprogrammen kombiniert werden. Lediglich das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) und das IB.SH Immo Eigentum schließen sich gegenseitig aus.
Jedes WEG-Mitglied entscheidet selbst, ob es ein WEGfinanz-Darlehen in Anspruch nehmen möchte. Mitglieder, die nicht teilnehmen, müssen sich an den Kosten der Gemeinschaftsmaßnahme aus der Instandhaltungsrücklage oder Sonderumlage beteiligen. Die Finanzierung des Einzelnen ist unabhängig von der Entscheidung anderer Mitglieder.
Das Programm fokussiert auf den Kauf mit anschließender Modernisierung. Wer bereits Eigentümer ist und ausschließlich sanieren möchte, nutzt typischerweise das IB.SH Immofix-Darlehen oder direkt die Bundesförderung (BAFA, KfW 261). Die IB.SH berät individuell, welches Produkt passt.
Für BAFA-Einzelmaßnahmen und den KfW 261 ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) Pflicht. Für das IB.SH Immo Effizienzhaus ist ein Nachweis über das Erreichen des EH-100-Standards erforderlich, der von einem qualifizierten Sachverständigen bestätigt wird. Ein iSFP ist zwar nicht Pflicht, aber dringend empfohlen, da er den BAFA-Bonus sichert und die optimale Maßnahmenfolge festlegt. EE-Experten in Ihrer Region finden Sie über die Postleitzahlsuche auf EE-Experten.com.
Fazit: Schleswig-Holstein – alles aus einer Hand über die IB.SH
Schleswig-Holstein setzt 2026 auf das Prinzip der zentralen Anlaufstelle: Die IB.SH bündelt Landes- und Bundesförderung, bietet eigene zinsgünstige Darlehensprodukte und vereinfacht die Antragstellung erheblich. Für Selbstnutzer ist das Immo Effizienzhaus-Darlehen das Kerninstrument – kombiniert mit BAFA-Zuschüssen und KfW 261 lässt sich die Gesamtfinanzierung aus einem einzigen Förderportal heraus strukturieren. Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist das WEGfinanz-Programm eine bundesweit bemerkenswert niedrigschwellige Lösung: keine Grundschuldeintragung, keine Offenlegung individueller Verhältnisse, Koordination durch die Hausverwaltung.
Tipp: Beauftragen Sie frühzeitig einen dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Nur so sichern Sie sich den BAFA-Bonus von 5 Prozent, die doppelte Förderkostenbasis und die optimale Maßnahmenreihenfolge.
Quellen
- IB.SH – Immo Effizienzhaus (abgerufen am 31.03.2026)
- IB.SH – WEGfinanz (abgerufen am 31.03.2026)
- IB.SH – Wohnimmobilien modernisieren (Privatpersonen) (abgerufen am 31.03.2026)
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Übersicht (abgerufen am 31.03.2026)
- KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) (abgerufen am 31.03.2026)
- KfW – Wohngebäude-Kredit: Sanierung zum Effizienzhaus (Programm 261) (abgerufen am 31.03.2026)
- EE-Experten GmbH – Heizungsförderung für Privatpersonen (abgerufen am 31.03.2026)
- EE-Experten GmbH – KfW 261: Sanierung zum Effizienzhaus (abgerufen am 31.03.2026)




