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Ein Energiefonds für Stuttgarter

Stuttgart,
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Die steigenden Energiekosten bringen viele Haushalte in finanzielle Not – hier setzt eine besondere Unterstützung in Stuttgart an. Mit einer einmaligen Energiebeihilfe hilft der Caritasverband für Stuttgart e. V. Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen, akute Mehrbelastungen abzufedern.

Der Beitrag erklärt, wer antragsberechtigt ist, welche Kosten übernommen werden können und wie Sie die Energiebeihilfe unkompliziert beantragen. Eine wichtige Entlastung für Betroffene in Zeiten hoher Energiepreise.

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Finanzielle Hilfe für Stuttgarter haushalte mit knappen Mitteln ist seit März 2023 möglich

Einmalige Energiebeihilfe für Menschen in finanziellen Notlagen

Seit März 2023 können Stuttgarter Haushalte, die durch die gestiegenen Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, eine einmalige Energiebeihilfe beim Caritasverband für Stuttgart e.V. beantragen. Auch die regionalen Caritasverbände bieten Unterstützung in ihren örtlichen Beratungsstellen an.

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart stellt dafür die zusätzlichen Kirchensteuereinnahmen zur Verfügung, die ihr durch die Energiepreispauschale im Herbst 2022 zugeflossen sind. Insgesamt werden 5,3 Millionen Euro vollständig an bedürftige Haushalte weitergegeben.

Was wird gefördert?

Die Energiebeihilfe kann bei Energienachzahlungen sowie erhöhten Abschlagszahlungen gewährt werden – vorausgesetzt, es besteht eine Anspruchsberechtigung. Bereits bestehende Energieschulden werden nicht übernommen.

Für Personen, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten, können ausschließlich Stromkosten berücksichtigt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, die durch die steigenden Energiepreise besonders belastet sind und keinen direkten Anspruch auf staatliche Hilfen haben.

Im Fokus stehen unter anderem:

  • Rentnerinnen und Rentner
  • Familien mit mehreren Kindern
  • Alleinerziehende
  • Personen mit Teilzeitbeschäftigung

Auch Haushalte mit Wohngeld, Kinderzuschlag oder BAföG können eine Beihilfe beantragen, wenn dadurch eine weitergehende staatliche Unterstützung vermieden werden kann.

Die Unterstützung erfolgt als individuelle Einzelfallhilfe und wird pro Abrechnungsjahr einmalig gewährt, um drohende Armutssituationen abzufedern.

So beantragen Sie die Energiebeihilfe

Füllen Sie bitte das Formular "Antrag Energiebeihilfe 2025" aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Nachweisen per E-Mail an:

energiefonds@caritas-stuttgart.de

Nach Eingang der Unterlagen prüft die zuständige Caritas-Beratungsstelle, ob eine Berechtigung vorliegt. Ein rechtlicher Anspruch auf die Energiebeihilfe besteht nicht.

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