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BAFA-Förderung für Fenster: So erhalten Sie Unterstützung für den Fenstertausch

Lesezeit Icon ca. 15 Min. Lesezeit
Ute Schorpp
Von
Expertin für Förderungen (BAFA, KfW)
Ute Schorpp ist Verkaufs- und Beratungsleiterin bei der EE-Experten GmbH mit Schwerpunkt auf Gebäude-Energieeffizienz und staatlichen Förderprogrammen (BEG, BAFA, KfW). Sie verantwortet die fachliche Qualifizierung des gesamten Beratungsteams und berät Hausverwaltungen, Wohnungsbaugenossenschaften sowie institutionelle Partner bei der energetischen Sanierung von Bestands- und Großimmobilien. Ihre Fachbeiträge behandeln Fördermittelstrategie, Beratungsprozesse und wirtschaftliche Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen.

Fenster tauschen und staatliche Förderung sichern: Der Einbau energieeffizienter Fenster senkt Heizkosten, steigert den Wohnkomfort und erhöht den Wert Ihrer Immobilie. Ob BAFA-Zuschuss für den Fenstertausch oder KfW-Förderung im Rahmen einer Sanierung.

Dieser Artikel zeigt Ihnen übersichtlich, welche Förderprogramme es gibt und wie Sie bis zu 20 % Zuschuss erhalten können. Erfahren Sie, welche technischen Anforderungen gelten, wie hoch die Förderung ausfällt und warum sich eine professionelle Energieberatung besonders lohnt.

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Hand öffnet Fenster mit Kunsstoffprofil. Im Hintergrund ist ei ngrüner Garten zu erkennen
Für den Austausch von Fenstern sind oftmals hohe Förderungen möglich.

Als Privathaushalt können Sie für den Einbau energieeffizienter Fenster auf verschiedene Fördermöglichkeiten zurückgreifen. Dabei erhalten Sie finanzielle Förderung unabhängig davon, ob Sie eine Fenstersanierung als einzelne Maßnahme oder eine grundlegende Sanierungsmaßnahme an Ihrem Haus durchführen. Der Austausch alter Fenster senkt nicht nur Heizkosten, sondern verbessert auch den Wohnkomfort durch weniger Zugluft, bessere Schalldämmung und eine gleichmäßigere Raumtemperatur.

Sie sind daran interessiert, eine Förderung für Ihren Fenstertausch zu erhalten, zum Klimaschutz beizutragen und den Wert Ihrer Immobilie zu steigern? In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen darüber, wie Sie von staatlicher Unterstützung bei einer Fenstersanierung profitieren können.

Die BAFA-Förderung für Fenster auf einen Blick

Die BAFA steht für „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ und ist ein Programm der Bundesregierung, welches das Ziel verfolgt, durch nachhaltige Modernisierungen von Bestandsgebäuden CO₂-Emissionen zu reduzieren.

In Deutschland wird Heizenergie zu einem großen Teil aus fossilen Brennstoffen wie Erdgas und Heizöl gewonnen. Alte sowie schlecht isolierte Fenster können bei Gebäuden dazu führen, dass bis zu einem Fünftel der Heizenergie verloren geht. Der Einbau von energieeffizienten Fenstern kann den Energieverbrauch eines Gebäudes deutlich senken und dadurch zugleich den CO₂-Ausstoß reduzieren.

Da viele Haushalte in Deutschland energetisch ineffizient sind, gelten die Förderungsmöglichkeiten der BAFA als Anreiz, in nachhaltige Modernisierungen zu investieren. Unter nachhaltigen Modernisierungen versteht man den Einsatz von ressourcenschonenden Materialien sowie den Einbau von hochwertigen, gut isolierten Fenstern, die langfristig den Energiebedarf des Hauses niedrig halten.

Grafik der CO2-Emissionen

Förderungsfähige Maßnahmen

Im Rahmen des BAFA-Programms BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen) besteht für Eigentümer die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Modernisierung ihrer Fenster zu erhalten. Die Förderungsmittel gelten für Fenster, die den Wärmeschutz verbessern und dadurch den Energieverbrauch des Hauses senken.

Die BAFA bietet Zuschüsse für einzelne Modernisierungsmaßnahmen, darunter:

  • Fenstertausch: Das Ersetzen alter Fenster durch moderne, energieeffiziente Modelle.
  • Scheibentausch: Nachrüstung von wärmedämmenden Glasscheiben, um bestehende Fenster energetisch zu verbessern.
  • Aufarbeitung und Ertüchtigung von Fensterrahmen, z. B. Optimierung der Dichtheit und Schlagregendichtheit.
  • Einbau komplett neuer Fenster: Um bei Neubauten eine langfristige Senkung des Energieverbrauchs zu sichern.

Förderhöhe und Antragsstellung

Die Förderhöhe, die Sie beim BAFA für den Fenstertausch beantragen können, liegt bei 15 % der anrechenbaren Kosten für den Tausch. Zu anrechenbaren Kosten zählen etwa die Anschaffungskosten für die Fenster selbst, Einbaukosten durch Handwerker oder Fachbetriebe sowie gegebenenfalls Entsorgungskosten für alte Fenster. Nicht gefördert werden Ausgaben, die nicht direkt mit der Fenstersanierung in Zusammenhang stehen, wie etwa andere, gleichzeitige Arbeiten an der Inneneinrichtung oder Eigenleistungen am restlichen Umfeld des Gebäudes.

Wird die Fenstersanierung als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt, erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus von 5 %. Damit entsteht eine maximale Förderung von 20 % der förderfähigen Kosten. Die Begrenzung der Gesamtkosten, die erstattet werden können, richtet sich wie folgt: 

  • Ohne Sanierungsfahrplan: maximal 30.000 € pro Jahr und Wohneinheit
  • Mit Sanierungsfahrplan: maximal 60.000 € pro Jahr und Wohneinheit

Daraus berechnet sich ein Grundzuschuss von ca. 4.500 € und ein höchstmöglicher Zuschuss von bis zu 12.000 €. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass die Auszahlung des Betrags erst nach der Durchführung der Sanierungsmaßnahme erfolgt, das heißt, die Kosten müssen zunächst selbst getragen werden.

Besondere Bedingungen

Um eine Förderung zu erhalten, ist es essenziell, dass Sie den Antrag vor Beginn der Fensterarbeiten stellen. Wurden die Arbeiten bereits begonnen oder sind sie sogar schon abgeschlossen, kann kein Zuschuss mehr erhalten werden.

Bei der Antragstellung empfiehlt sich in der Regel ein Energieberater. Zwingend wird dieser erforderlich, wenn die Fenstermaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.

Da sich die BAFA-Zuschüsse auf energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden beschränken, muss das Gebäude außerdem mindestens älter als fünf Jahre sein. Die Förderungsmöglichkeiten für Neubauten werden in der Regel über die KfW-Förderprogramme abgewickelt.

Zuletzt sollten Sie außerdem beachten, dass Ihre Fenstermaßnahme eine Investition von mindestens 2.000 € inklusive Steuern umfassen sollte, um für eine BAFA-Förderung überhaupt infrage zu kommen.

KfW- und BAFA-Förderung im Vergleich

Die BAFA richtet sich ausschließlich an Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wozu auch die Fenstersanierung zählt. Gefördert werden nur alte Fenster, die gegen energieeffizientere Modelle ausgetauscht werden. Ein Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, die Zuschüsse werden zwar direkt, allerdings erst nach der Erneuerungsmaßnahme ausgezahlt. Neubauten fallen nicht unter die BAFA-Förderung.

Im Gegensatz dazu tritt die KfW-Förderung bei umfangreichen Sanierungen und dem Neubau von energieeffizienten Gebäuden in Kraft. Über die KfW können Eigentümer zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen erreichen, wenn ein bestimmter Effizienzhausstandard erreicht wird. Im Rahmen einer Effizienzhaus-Planung werden Fenstertausch, Dämmung von Dach und Fassade sowie weitere Maßnahmen gebündelt gefördert, sodass die gesamte Energieeffizienz eines Gebäudes verbessert wird.

Wohngebäude – Kredit 261

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt den Fensterumbau nur noch im Rahmen einer Effizienzhaussanierung, geregelt über den Wohngebäude-Kredit 261. Auch hier besteht das Ziel darin, nachhaltige Investitionen zu unterstützen, die zum Klimaschutz beitragen. Bei einer Effizienzhaussanierung werden mehrere Arbeiten an einem Gebäude gleichzeitig ausgeführt. Dies kann neben neuen Fenstern auch die Dämmung von Dächern oder Wänden, die Installation einer neuen Heizung oder andere Wärmeschutzmaßnahmen beinhalten. Der Energieverbrauch des Hauses soll dadurch so stark gesenkt werden, dass ein bestimmter Effizienzhausstandard erreicht wird.

Effizienzhausstandard und KfW-Förderung für Fenster

Der Effizienzhausstandard gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Er ergibt sich aus der Wärmedämmung der Gebäudehülle sowie dem Gesamtenergiebedarf einer Immobilie. Je niedriger dieser Standard, desto besser ist der Energieverbrauch eines Hauses und umso größer der positive Effekt für die Umwelt. Fenster sind dabei nur ein Bestandteil, der die Energieeffizienz eines Hauses beeinflusst.

Für die Antragsstellung bei der KfW ist ein Energieeffizienz-Experte verpflichtend, um die geplanten Maßnahmen zu prüfen und zu bestätigen. Die KfW gewährt dann zinsgünstige Kredite, die zum Teil als Tilgungszuschuss erlassen werden können. Die Höhe dieser Zuschüsse wiederum hängt vom erreichten Effizienzhausstandard ab und liegt zwischen 5 % und 45 % des Kreditbetrags. Je niedriger die Effizienzhauszahl ist, etwa Effizienzhaus 40 statt 70, desto höher fällt die Förderung aus.

Damit eine Sanierung überhaupt durch die KfW gefördert werden kann, müssen die Maßnahmen dafür sorgen, dass das Gebäude nach Abschluss der Arbeiten mindestens den Standard Effizienzhaus 85 oder bei historischen Gebäuden den Standard Effizienzhaus Denkmal erreicht.

Wohngebäude – Kredit 297/298

Die KfW unterstützt neben den Komplettsanierungen zum Effizienzhaus auch bei der Errichtung von energieeffizienten Neubauten. Geregelt ist dies über den Wohngebäude-Kredit 297/298 (Effizienzhaus Neubau). Dieser stellt zinsgünstige Kredite für den Neubau oder Erstkauf von privaten Wohngebäuden durch Investoren, Vermieter oder Unternehmen zur Verfügung. Gefördert werden Kredite bis zu 150.000 € pro Wohneinheit.

Ein wichtiger Faktor für das Erreichen des gewünschten Energiestandards bei Neubauten ist der Einbau hochwertiger Fenster mit Dreifachverglasung und gut gedämmten Rahmen. Diese helfen dabei, einen niedrigen Energiehausstandard und damit verbundene Förderungen der KfW zu erreichen. Denn die KfW fördert Neubauten, welche die Effizienzhausstufe 40 erreichen, das sogenannte klimafreundliche Wohngebäude. Auch hier ist eine fachliche Begleitung durch Energieeffizienz-Experten Pflicht.

KfW-Ergänzungskredit (Programme 358/359)

Neben den einzelnen Programmen für Effizienzhäuser und Neubauten bietet die KfW auch Ergänzungskredite zu BAFA-Einzelmaßnahmen. Um diesen Kredit für die Fenstersanierung zu erhalten, muss zunächst ein bewilligter BAFA-Zuschuss vorliegen. Der Ergänzungskredit kann dann zusätzlich zu den BAFA-Förderungen aufgenommen werden, um den verbleibenden Teil der Kosten zinsgünstig zu decken. Die maximale Höhe beträgt 120.000 € pro Wohneinheit. Nachdem der Ergänzungskredit bewilligt wurde, beginnt eine Abruffrist des Kredites von 36 Monaten. Die Anträge werden über einen Finanzierungspartner wie eine Bank oder Sparkasse gestellt.

KfW-Kredit Nr. 159 – Einbruchschutz

Der KfW-Kredit 159 richtet sich zwar nicht an energetische Maßnahmen, kann aber im Kontext des Fenstertauschs angewendet werden. Gefördert werden auch Umbauten beziehungsweise Nachrüstungen an Fenstern, die Einbrüchen vorbeugen: Dazu gehören etwa abschließbare Fenstergriffe, Pilzkopfverriegelungen oder Bandseitensicherungen bei Fenstern. Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 € pro Wohneinheit, durch den Hausbesitzer die Sicherheit ihres Hauses erhöhen und Fenster modernisieren können.

Verschiedene Fenstertypen und ihre Förderfähigkeit

Dreifachverglasung

Für die BAFA- und KfW-Förderung ist die Wärmedämmung der Fenster ein entscheidender Faktor. Empfehlenswert sind Fenster mit Dreifachverglasung, denn generell werden nur Fenster mit einem U-Wert von 0,95 W/(m²K) oder besser gefördert. Die Ausnahmen bestehen bei Dachfenstern, bei denen die Grenze bei 1,0 W/m²K geregelt ist. Für den Scheibentausch gilt ein maximaler U-Wert von 1,3 W/m²K. Der U-Wert zeigt an, wie viel Wärme durch ein Fenster nach außen verloren geht. Durch ihn soll sichergestellt werden, dass auch wirklich nur Fenster gefördert werden, die gut dämmend und energieeffizient sind.

Teilweise förderungsfähig sind auch zweifachverglaste Fenster mit Low-E-Beschichtung. Diese sind kostengünstiger als dreifachverglaste Fenster, haben allerdings bessere Dämmwerte als herkömmliche Zweifachfenster. Entscheidend über die Förderungsfähigkeit ist jedoch an dieser Stelle immer der U-Wert.

Rahmenmaterialien und andere Faktoren

Hochwertige Rahmenmaterialien sind ebenso wie die Glasscheiben ein wichtiger Bestandteil energieeffizienter Fenster. Sie bestehen meist aus Kunststoff, Holz oder Aluminium und können über einen Dämmkern verfügen, der die Wärmedämmung zusätzlich verbessert. Auch optimierte Öffnungs- und Schließmechanismen können zur Energieeffizienz beitragen. Neben den Fenstern selbst können auch Rollläden oder Sonnenschutzvorrichtungen in die Förderberechnung einbezogen werden, wenn sie direkter Teil der Fenstermontage sind.

Beim Einbau von neuen Fenstern ist damit zu rechnen, dass die Luftzirkulation im Gebäude abnimmt. Um damit verbundene Feuchtigkeit und Schimmelbildung vorzubeugen, sind angepasste Lüftungsmaßnahmen wichtig. Diese können durch einen Lüftungsplan realisiert werden, der speziell auf das Gebäude abgestimmt ist.

Zudem kann es bei Dachwänden oder Außenwänden, die schlechter gedämmt sind als die neuen Fenster, zu erhöhter Bildung von Tauwasser kommen. Auch dies begünstigt Schimmel, weshalb es häufig sinnvoll ist, neben dem Fenstertausch auch Außenwände zu dämmen, sodass ein gleichmäßig gedämmtes Gebäude entsteht.

Einzelförderung oder Sanierungsmaßnahme – was ist sinnvoller?

Ob es sinnvoller ist, Fenster als Einzelmaßnahme über die BAFA zu fördern oder im Rahmen einer umfangreichen Sanierung mit KfW-Krediten, hängt von den Zielen in Bezug auf Energieeffizienz und den verfügbaren finanziellen Mitteln ab.

Einzelförderung

Falls ausschließlich eine Fenstersanierung geplant ist, bietet sich die Einzelförderung über die BAFA an. Dabei sollten Sie darauf achten, dass die Maßnahme auch wirklich die Energieeffizienz des Hauses verbessert. Durch die BAFA gefördert wird dann die konkrete Maßnahme durch 15 % der förderfähigen Kosten, plus 5 % iSFP-Bonus. Auch wenn bereits BAFA-Zuschüsse gewährt wurden, ist es sinnvoll, im Auge zu behalten, dass auch durch die KfW für diese Einzelmaßnahmen an Fenstern noch Kredite vergeben werden können. Der Vorteil ergibt sich aus einer unkomplizierten Förderung, mit geringerem Planungsaufwand als dies etwa bei größeren Projekten der Fall wäre.

Umfangreiche Sanierung

Bei einer umfangreichen Sanierung ist eine Energieberatung verpflichtend. Es sollte zudem beachtet werden, dass nach Abschluss der Sanierung ein Haus mindestens den entsprechenden Effizienzhausstandard erreicht. Die KfW-Förderung bei einer Fenstersanierung kann für bestehende Gebäude, Neubauten und spezielle Gebäude wie etwa Baudenkmäler beantragt werden. Es empfiehlt sich, eine Fenstersanierung zusammen mit weiteren Sanierungsmaßnahmen zu planen, da so die Energieeffizienz des Gebäudes maximal gesteigert und die Fördermittel optimal genutzt werden können.

Grafik Hausdaemmung

Die Rolle eines Energieberaters bei der Förderung zum Fenstertausch

Bei der BAFA-Förderung des Fenstertauschs ist ein Energieberater erforderlich, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird. Ein qualifizierter Energieberater, idealerweise auf der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt, sorgt für die fachgerechte Planung und Bewertung des Energieverbrauchs eines Gebäudes. Er stellt außerdem sicher, dass alle geplanten Sanierungsmaßnahmen sachgerecht und förderkonform umgesetzt werden. Nur so kann der iSFP-Bonus von 5 % bei der Fenstersanierung geltend gemacht werden. Die Kosten für die Begleitung durch den Energieberater werden dabei zu bis zu 50 % vom Staat erstattet.

Für die BAFA-Förderung war früher ebenfalls ein Energieberater Pflicht. Seit dem 1. Januar 2024 reicht allerdings ein Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fensterbauer aus, in dem die einzelnen Sanierungsmaßnahmen verbindlich vereinbart sind (auflösende oder aufschiebende Bedingung für die Förderzusage). Der Fachbetrieb erstellt daraufhin die sogenannte technische Produktbeschreibung (TPB), die als Grundlage für den BAFA-Antrag dient. Trotz der neuen Regelung kann ein Energieberater weiterhin hinzugezogen werden, um die TPB fachgerecht zu erstellen und die Förderfähigkeit der Maßnahme zu sichern. Für die KfW wird der Energieberater sowohl für die Bestätigung zum Antrag als auch für die Bestätigung nach Durchführung benötigt. Er stellt außerdem sicher, dass alle technischen Anforderungen der KfW erfüllt werden und die Maßnahmen fachlich korrekt umgesetzt sind.

Jetzt BAFA-Förderung für Fenster sichern mit EE-Experten!

Ob Sie sich für eine BAFA- oder KfW-Förderung entscheiden, hängt davon ab, ob Sie die Fenstersanierung als Einzelmaßnahme oder als Teil einer umfassenden Sanierung verwirklichen wollen, sowie davon, welche finanziellen Mittel Ihnen zur Verfügung stehen. In beiden Fällen helfen Ihnen die Förderungsprogramme dabei, Investitionskosten zu verringern und Ihr Haus energieeffizienter zu machen.

Dabei ist die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten unerlässlich, um Förderprogramme optimal auszuschöpfen und die richtigen Maßnahmen zu wählen, die den Energieverbrauch Ihres Hauses nachhaltig senken. Sie möchten Förderungen für Ihren Fenstertausch erhalten? Probieren Sie unseren Fördermittel-Rechner und sichern Sie sich Ihre Förderung mit den EE-Experten!

Ebenso unterstützen wir Sie bei der professionellen Erstellung von Energieausweisen, der Heizlastberechnung und Sanierungsfahrplänen. Vertrauen Sie auf die Erfahrung der EE-Experten, lassen Sie sich kompetent beraten und sichern Sie sich so maximale Förderungen und langfristige Energieeinsparungen. Ein erster Schritt kann bereits ein unverbindliches Beratungsgespräch sein – kontaktieren Sie uns gerne.

FAQ:

Häufig gestellte Fragen

Beim Scheibentausch, auch Neuverglasung oder Ertüchtigung der Fenster genannt, wird ausschließlich die Glasscheibe eines Fensters ausgetauscht, während der bestehende Rahmen erhalten bleibt. Zum Einsatz kommen wärmedämmende Verglasungen wie Dreifachverglasung oder Scheiben mit Low-E-Beschichtung. Für eine Förderung durch das BAFA darf der Uw-Wert beim Scheibentausch in der Regel maximal 0,9 W/(m²K) betragen. Bei Dachfenstern sind Werte bis 1,3 W/(m²K) zulässig, bei Baudenkmälern sogar bis 1,6 W/(m²K).

Ein Fenstertausch beschreibt eine umfassendere Modernisierung. Dabei werden nicht nur die Glasscheiben ersetzt, sondern auch weitere förderfähige Komponenten berücksichtigt, etwa besser gedämmte Fensterrahmen, optimierte Öffnungs- und Schließmechaniken oder verbesserte Abdichtungen. Auch der vollständige Austausch eines Fensters fällt unter den Begriff Fenstertausch.

Der Ug-Wert beschreibt die Wärmedämmung der Glasscheibe selbst. Je niedriger dieser Wert ist, desto besser ist die Isolationswirkung und desto weniger Wärme geht durch das Glas verloren.

Der Uw-Wert hingegen gibt den Wärmedurchgang des gesamten Fensters an – also inklusive Glas, Rahmen und Dichtungen. Selbst sehr gut gedämmte Scheiben können einen ungünstigen Uw-Wert haben, wenn der Rahmen schlecht isoliert ist oder Wärmebrücken aufweist.

Für die Förderfähigkeit von Fenstern ist immer der Uw-Wert entscheidend. BAFA- und KfW-Förderprogramme setzen in der Regel voraus, dass neue Fenster einen Uw-Wert von 0,95 W/(m²K) oder niedriger erreichen.

Bei Neubauten liegt der Fokus von Beginn an auf einer hohen Energieeffizienz. Hier kommen vor allem KfW-Kredite für klimafreundliche Neubauten zum Einsatz, die sich an definierten Effizienzhausstandards orientieren. Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Kredite und mögliche Tilgungszuschüsse. Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater ist verpflichtend.

Bei der Sanierung bestehender Gebäude gibt es zwei Wege:
Einzelmaßnahmen wie Fenster- oder Scheibentausch können über das BAFA gefördert werden, während eine umfassende Sanierung über die KfW erfolgt. Der BAFA-Zuschuss beträgt in der Regel 15 % der förderfähigen Kosten und erhöht sich bei Einbindung in einen individuellen Sanierungsfahrplan auf bis zu 20 %. KfW-Förderungen können Kredite bis 150.000 € pro Wohneinheit sowie Tilgungszuschüsse umfassen, abhängig vom erreichten Effizienzhausstandard.

Der Steuerbonus für Sanierungskosten ermöglicht es Eigentümern, einen Teil der Arbeits- und Dienstleistungskosten für eine Fenstersanierung direkt von der Einkommensteuer abzusetzen. Die Materialkosten für das Fenster selbst sind nicht absetzbar, wohl aber die Arbeitsleistungen der Handwerksbetriebe.

Bis zu 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr, können steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass alle Rechnungen aufbewahrt werden und die Zahlung unbar, etwa per Überweisung, erfolgt. Zudem müssen die Fenster die technischen Anforderungen erfüllen und fachgerecht eingebaut werden.

Ja, eine Kombination von BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit ist möglich. Zunächst wird der BAFA-Zuschuss für den Fenstertausch beantragt und bewilligt. Anschließend kann über die KfW ein sogenannter Ergänzungskredit (Programme 358/359) für die verbleibenden Kosten aufgenommen werden.

So lassen sich direkt ausgezahlte Zuschüsse mit zinsgünstigen Krediten kombinieren, wodurch sich die finanzielle Eigenbelastung deutlich reduzieren lässt.

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