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Energieberatungim Überblick
Energieberatungim Überblick
EnergieausweisAb 89 Euro, 10 Jahre gültig
Sanierungsfahrplan5 % Extra-Bonus und doppelter Förderdeckel
HeizlastberechnungDie Basis für die passende Wärmepumpe
Hydraulischer AbgleichVoraussetzung für die Heizungsförderung
EffizienzhausplanungKfW-Förderung für Neubau und Sanierung🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüft und zertifiziert
Die KfW-Förderung für Heizungen ab 2025 bietet Hausbesitzern attraktive Zuschüsse, um den Austausch von alten Heizsystemen gegen klimafreundliche Alternativen zu fördern. Hier sind einige der wichtigsten Details:
Grundsätzlich werden 30 % der Kosten für den Heizungstausch gefördert. Dieser Zuschuss kann durch verschiedene Boni wie den Effizienz-Bonus und den Klimageschwindigkeits-Bonus auf bis zu 70 % gesteigert werden. Die maximale Förderung für ein Einfamilienhaus beträgt dabei bis zu 21.000 Euro, abhängig von der Art der Heizung und den zusätzlichen Boni.
Zu den förderfähigen Heizsystemen zählen unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen (z. B. Pelletheizungen) und Anschlüsse an Fernwärmenetze. Es ist jedoch wichtig, dass die Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzt, wie es im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben ist.
Zusätzlich zur Förderung gibt es die Möglichkeit, einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit aufzunehmen, um die Investitionen zu finanzieren. Der Kredit hat einen vergünstigten Zinssatz und wird für Menschen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr angeboten.
Seit 2024 müssen Anträge für die Förderung direkt bei der KfW eingereicht werden, nicht mehr bei der BAFA. Dabei muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden, und es ist ein Vertrag mit der Heizungsfirma erforderlich, der eine aufschiebende Bedingung enthält (d. h. die Arbeiten beginnen erst nach der Förderzusage).
Es gibt auch eine Übergangsregelung für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. August 2024 begonnen wurden – in diesen Fällen kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgereicht werden.
Wir, die EE-Experten GmbH, unterstützen Sie bei der Antragstellung in Teupitz und begleitet Sie durch den gesamten Prozess, um sicherzustellen, dass alle formellen Anforderungen erfüllt werden und Sie die bestmögliche Förderung erhalten.
Förderung Wärmepumpe in Teupitz

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Förderung Wärmepumpe weiter.
Als zertifizierte und zugelassene Energie-Effizienz-Experten der EE-Experten GmbH sind wir stolz darauf, unseren Kunden in Teupitz und Umgebung bei der Optimierung ihrer Energieeffizienz zu unterstützen. Unsere langjährige Erfahrung und Fachkenntnis ermöglichen es uns, individuelle Lösungen für Privat- und Geschäftskunden zu entwickeln. Teupitz, eine charmante Stadt Brandenburgs, zeichnet sich nicht nur durch seine idyllische Lage am Teupitzer See aus, sondern auch durch sein Bewusstsein für den Klimaschutz. Als Energieberater tragen wir dazu bei, die CO2-Emissionen zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben. Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem Energieberatungen, energetische Sanierungen und die Planung von erneuerbaren Energiesystemen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und lassen Sie uns gemeinsam die Energiewende in Teupitz vorantreiben!
Stadt im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg
Teupitz ist eine Stadt im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg und Sitz der Verwaltung des Amtes Schenkenländchen, das den Namen des gleichnamigen historischen Gebietes trägt.