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Energieberatungim Überblick
Energieberatungim Überblick
EnergieausweisAb 89 Euro, 10 Jahre gültig
Sanierungsfahrplan5 % Extra-Bonus und doppelter Förderdeckel
HeizlastberechnungDie Basis für die passende Wärmepumpe
Hydraulischer AbgleichVoraussetzung für die Heizungsförderung
EffizienzhausplanungKfW-Förderung für Neubau und Sanierung🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüft und zertifiziert
Die KfW-Förderung für Heizungen ab 2025 bietet Hausbesitzern attraktive Zuschüsse, um den Austausch von alten Heizsystemen gegen klimafreundliche Alternativen zu fördern. Hier sind einige der wichtigsten Details:
Grundsätzlich werden 30 % der Kosten für den Heizungstausch gefördert. Dieser Zuschuss kann durch verschiedene Boni wie den Effizienz-Bonus und den Klimageschwindigkeits-Bonus auf bis zu 70 % gesteigert werden. Die maximale Förderung für ein Einfamilienhaus beträgt dabei bis zu 21.000 Euro, abhängig von der Art der Heizung und den zusätzlichen Boni.
Zu den förderfähigen Heizsystemen zählen unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen (z. B. Pelletheizungen) und Anschlüsse an Fernwärmenetze. Es ist jedoch wichtig, dass die Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzt, wie es im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben ist.
Zusätzlich zur Förderung gibt es die Möglichkeit, einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit aufzunehmen, um die Investitionen zu finanzieren. Der Kredit hat einen vergünstigten Zinssatz und wird für Menschen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr angeboten.
Seit 2024 müssen Anträge für die Förderung direkt bei der KfW eingereicht werden, nicht mehr bei der BAFA. Dabei muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden, und es ist ein Vertrag mit der Heizungsfirma erforderlich, der eine aufschiebende Bedingung enthält (d. h. die Arbeiten beginnen erst nach der Förderzusage).
Es gibt auch eine Übergangsregelung für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. August 2024 begonnen wurden – in diesen Fällen kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgereicht werden.
Wir, die EE-Experten GmbH, unterstützen Sie bei der Antragstellung in Marktleugast und begleitet Sie durch den gesamten Prozess, um sicherzustellen, dass alle formellen Anforderungen erfüllt werden und Sie die bestmögliche Förderung erhalten.
Förderung Wärmepumpe in Marktleugast

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Förderung Wärmepumpe weiter.
Unsere zertifizierten und zugelassenen Energie-Effizienz-Experten bei EE-Experten GmbH sind stolz darauf, in enger Verbindung mit der Stadt Marktleugast zu stehen. Das malerische Städtchen im Herzen Bayerns ist nicht nur für seine beeindruckende Natur bekannt, sondern auch für sein Pioniergeist in Sachen Klimaschutz. Als Energieberater verstehen wir die Bedürfnisse dieser Stadt und ihrer Bewohner, wenn es um die Optimierung des Energieverbrauchs geht. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine nachhaltige Energiewende voranzutreiben und das Klima zu schützen.
Durch umfangreiches Fachwissen und langjährige Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, Ihre Energieeffizienz zu steigern und Kosten zu senken. Wir analysieren Ihren Energieverbrauch, entwickeln maßgeschneiderte Konzepte zur Einsparung und begleiten Sie bei der Umsetzung. Ganz egal, ob es um die energetische Sanierung Ihres Wohnhauses, die Installation erneuerbarer Energiesysteme oder die Beratung zu Fördermöglichkeiten geht – wir bieten Ihnen eine individuelle Lösung an.
Dank unserer Kooperation mit der Stadt Marktleugast und unserem gemeinsamen Engagement für den Klimaschutz sind wir der ideale Ansprechpartner für alle Energiefragen. Wir freuen uns darauf, Ihnen dabei zu helfen, Ihren Energieverbrauch zu optimieren, Kosten zu senken und gleichzeitig das Klima zu schützen. Lassen Sie uns gemeinsam etwas für unsere Umwelt tun!
Gemeinde in Deutschland
Marktleugast ist ein Markt im Landkreis Kulmbach und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Marktleugast.