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🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater
Die Fachunternehmererklärung ist ein zentrales Dokument im Rahmen von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die über die BAFA-Förderung oder die KfW-Programme unterstützt werden. Sie bestätigt, dass die durchgeführten Arbeiten fachgerecht nach den technischen Mindestanforderungen ausgeführt wurden. Ohne diese Erklärung ist eine Förderung in der Regel nicht möglich. Daher ist es für Handwerksbetriebe, Energieberater und Bauherren wichtig, die Hintergründe, Anforderungen und Muster-Vorlagen genau zu kennen.
Eine Fachunternehmererklärung dient als Nachweis dafür, dass eine energetische Maßnahme – beispielsweise der Einbau neuer Fenster, die Dämmung der Fassade oder die Installation einer neuen Heizungsanlage – fachgerecht und nach den geltenden technischen Regeln umgesetzt wurde. Sie wird vom ausführenden Fachbetrieb ausgefüllt, unterschrieben und dem Antragsteller zur Vorlage beim BAFA oder bei der KfW übergeben.
Für den Bauherrn bedeutet dies Rechtssicherheit: Nur wenn die Erklärung vorliegt, werden die Fördergelder ausgezahlt. Für den Handwerksbetrieb ist sie gleichzeitig ein Qualitätsnachweis und sichert die Nachvollziehbarkeit der Arbeiten.
Die BAFA-Förderung sowie die KfW-Programme verlangen einen eindeutigen Nachweis über die ordnungsgemäße Durchführung der geförderten Maßnahmen. Da die Fördermittel aus öffentlichen Geldern stammen, ist eine Kontrolle besonders wichtig. Mit der Fachunternehmererklärung wird sichergestellt, dass die eingesetzten Materialien und die Ausführung den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Werden Maßnahmen ohne gültige Erklärung durchgeführt, droht der Verlust der Förderung. Zudem kann der Bauherr bei Mängeln Schwierigkeiten haben, seine Ansprüche durchzusetzen. Deshalb gehört die Fachunternehmererklärung bei nahezu allen förderfähigen Sanierungen zum Pflichtumfang.
Eine Fachunternehmererklärung enthält typischerweise folgende Angaben:
In einigen Fällen können zusätzliche Nachweise verlangt werden, zum Beispiel technische Produktdatenblätter oder Prüfberichte.
Die BAFA Fachunternehmererklärung ist in vielen Förderprogrammen vorgeschrieben, insbesondere bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie gilt für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ebenso wie für den Einbau neuer Heizsysteme. Die Erklärung ist ein obligatorischer Bestandteil der Nachweisführung, ohne die eine Auszahlung der Fördergelder nicht erfolgen kann.
Das BAFA stellt Musterformulare bereit, die von den Fachunternehmen genutzt werden können. Diese Formulare sind bundesweit einheitlich und erleichtern die Abwicklung der Förderanträge. Ein Muster Fachunternehmererklärung oder eine Vorlage Fachunternehmererklärung findet sich direkt auf den Seiten des BAFA oder über Handwerkskammern und Innungen.
Um Fehler zu vermeiden, greifen viele Handwerksbetriebe auf ein Fachunternehmererklärung Muster oder eine Vorlage Fachunternehmererklärung zurück. Diese sind standardisiert und enthalten bereits die wichtigsten Punkte, die für die BAFA- oder KfW-Förderung notwendig sind.
Hier können Sie ein Muster einer Fachunternehmererklärung herunterladen.
Hier können Sie ein Muster zum Liefer- und Leistungsvertrag herunterladen.
Ein Vorteil solcher Vorlagen ist die Zeitersparnis: Handwerker müssen lediglich die spezifischen Projektdaten eintragen. Gleichzeitig werden dadurch formale Fehler reduziert, die eine Auszahlung der Fördergelder gefährden könnten.
Die Fachunternehmererklärung wird nach Abschluss der Arbeiten erstellt und zusammen mit weiteren Nachweisen beim BAFA oder der KfW eingereicht. Sie ist Voraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel. Bauherren sollten daher unbedingt darauf achten, dass ihr Handwerksbetrieb diese Erklärung nach Abschluss der Arbeiten aushändigt.
Wichtig ist auch: Wird eine energetische Maßnahme in Eigenleistung erbracht, ist keine Fachunternehmererklärung möglich. Förderungen werden dann in der Regel nicht gewährt, da die fachgerechte Ausführung nicht nachgewiesen werden kann.
Eine Fachunternehmererklärung ist insbesondere notwendig bei:
Die Kosten für eine Fachunternehmererklärung sind meist im Leistungsumfang des Handwerksbetriebs enthalten. Separate Gebühren fallen in der Regel nicht an. Der zeitliche Aufwand beschränkt sich auf das Ausfüllen des Formulars und die Übergabe an den Bauherrn. Dennoch sollte der Bauherr explizit auf die Übergabe bestehen, da die Erklärung für die Fördermittel entscheidend ist.
Die Fachunternehmererklärung hat eine hohe rechtliche Relevanz. Sie stellt nicht nur eine formale Voraussetzung für die Förderung dar, sondern ist auch ein Nachweis der ordnungsgemäßen Ausführung. Sollte es später zu Streitigkeiten über Mängel oder Schadensersatzforderungen kommen, kann die Erklärung eine wichtige Rolle spielen. Handwerksbetriebe bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass alle Arbeiten nach den geltenden Normen und Vorschriften erfolgt sind.
Die Fachunternehmererklärung ist ein unverzichtbares Dokument im Rahmen von BAFA- und KfW-Förderungen. Sie dient als Nachweis für die fachgerechte Ausführung energetischer Maßnahmen und ist Voraussetzung für die Auszahlung staatlicher Zuschüsse. Ob als Muster Fachunternehmererklärung oder als Vorlage Fachunternehmererklärung – standardisierte Formulare erleichtern Handwerksbetrieben die Abwicklung und geben Bauherren Sicherheit. Wer eine Förderung beantragen möchte, sollte deshalb von Beginn an sicherstellen, dass die Erklärung nach Abschluss der Arbeiten vorliegt und vollständig ausgefüllt wird.
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