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🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater
Unsere Dienstleistungen umfassen eine unabhängige und objektive Energieberatung, um sicherzustellen, dass zum Beispiel die Installation einer Wärmepumpe für Sie die geeignete Lösung darstellt. Angesichts der Vielzahl von Herstellern auf dem Markt und der damit verbundenen Verwirrung wissen Hausbesitzer oft nicht, wie sie am besten vorgehen sollen. Insbesondere rund um das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das die Regeln für den Heizungstausch neu fasst, können viele Fragen und Unsicherheiten auftreten. Unser Ziel ist es, Ihnen Klarheit zu verschaffen und Ihre Fragen umfassend zu beantworten, damit Sie eine fundierte und zukunftsweisende Entscheidung treffen können.
Beim Einbau einer neuen Heizung gilt Technologiefreiheit. Eine pauschale Vorgabe, neue Heizungen zu einem festen Anteil mit erneuerbaren Energien zu betreiben, sieht das GModG nicht vor. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss allerdings steigende Anteile CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff nutzen: ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent (sogenannte Biotreppe). Ab 2045 muss vollständig klimaneutral geheizt werden. Einzelne Bundesländer können weitergehende Anforderungen stellen.
Die EE-Experten bieten Hausbesitzern individuell angepasste Sanierungspläne an, um ihre energetische Situation transparent zu machen. Diese Pläne identifizieren energetische Schwachstellen, empfehlen sinnvolle Sanierungsmaßnahmen und geben eine klare Übersicht über die anfallenden Kosten.
Es ist wichtig zu verstehen, dass der Einsatz einer Wärmepumpe nicht immer der erste Schritt zur Senkung der Energiekosten ist. In einigen Fällen kann eine effiziente Dämmung wirtschaftlicher sein.
Dank der aktuellen Fördermöglichkeiten übernimmt die BAFA 80% der Kosten für den Sanierungsplan.
Neben der Tatsache, dass ein Sanierungsfahrplan Ihnen Klarheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes verschafft und Empfehlungen für Verbesserungen gibt, bietet er auch erhebliche finanzielle Anreize.
Ein Sanierungsfahrplan hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren und gewährt Ihnen einen Zusatzbonus von 5% für sämtliche Renovierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dach, Fenster, Türen und Dämmung. Gleichzeitig erhöht sich die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR pro Kalenderjahr auf 60.000 EUR bei der ersten Wohneinheit (weitere Wohneinheiten gestaffelt).
Um dies anhand eines Beispiels zu verdeutlichen:
Ohne einen Sanierungsfahrplan:Angenommen, Sie investieren 60.000 EUR in Renovierungsmaßnahmen an Ihrem Einfamilienhaus, wie Fenstern, Dach, Dämmung usw., und beantragen eine Förderung. In diesem Fall erhalten Sie lediglich 15% von maximal 30.000 EUR, was einer Förderung von 4.500 EUR entspricht.
Mit einem Sanierungsfahrplan:Wenn Sie dieselben 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus investieren und einen Sanierungsfahrplan nutzen, erhalten Sie nicht nur 15%, sondern zusätzlich einen Bonus von 5% auf den Investitionsanteil oberhalb von 30.000 EUR. Dies führt zu einer Förderung in Höhe von 10.500 EUR (15 % auf die ersten 30.000 EUR plus 20 % auf die weiteren 30.000 EUR).
Das bedeutet, dass Sie in diesem Beispiel, wenn Sie auf einen Sanierungsfahrplan verzichten, eine Förderung von 6.000 EUR weniger erhalten würden. Anders ausgedrückt: Die Nutzung eines Sanierungsfahrplans ermöglicht Ihnen eine um 6.000 EUR höhere Förderung.
Kontaktieren Sie jetzt unsere Kollegen in Ihrer Region für weitere Informationen.
"Unser Bestreben ist es, Hausbesitzern sämtliche erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit sie fundierte und zukunftsfähige Entscheidungen für ihre Wohnsituation treffen können."
Setzen Sie auf das Fachwissen der EE-Experten. Erkunden Sie Ihre Möglichkeiten und gewinnen Sie Einblicke durch einen individuellen Sanierungsplan.
Lassen Sie sich zurückrufen Nennen Sie uns einfach Ihren Namen und Ihre Telefonnummer – einer unserer Experten meldet sich zeitnah bei Ihnen.
Natürlich kostenlos und unverbindlich.

Im Laufe der Jahre haben wir viele Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen absolviert und dabei nachfolgende Qualifikationen erlangt:

Förderfähiger Betrag: 0 EUR inkl. MwSt.
Anzahl Wohneinheiten: - (max. Fördersumme: )
Maßnahme: -
Fördersatz: 0 %
Förderung: 0 EUR
Abzgl. Berater-Honorar: - 0 EUR
Förderung Berater-Honorar: + 0 EUR
Sie erhalten: 0 EUR
Dieser Rechner wurde mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer und Rechenfehler vorbehalten.
Kontaktieren Sie die EE-Experten GmbH für die genaue Berechnung Ihres Förderanspruchs unter Tel.: 0800 - 220 33 30
Energieberatung mit den EE-Experten
Die EE-Experten nehmen Ihnen die Mühe der Förderanträge ab und kümmern sich um den gesamten Verwaltungsprozess. Dadurch erhalten Hausbesitzer alle staatlichen Zuschüsse, die ihnen zustehen, ohne sich mit komplizierten Formularen herumschlagen zu müssen. Abhängig von der Art der Maßnahme können Sie Einsparungen von bis zu 40% erzielen.
Die EE-Experten beschäftigen ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter und setzen keine externen Partner oder Dienstleister ein. Mit mehr als 70 Mitarbeitern bieten wir, die EE-Experten GmbH, deutschlandweit umfassende Energieeffizienz-Beratung an.
Energetische Sanierungen sind Investitionen in die Zukunft. Sie reduzieren den Energieverbrauch, senken die Energiekosten und erhöhen den Wert Ihrer Immobilie.
Dies ist nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch eine wertvolle Aufwertung Ihres Eigentums.
Deutschlands bekanntester Energieberater
Ob die Beauftragung eines Energieberaters sinnvoll ist, hängt maßgeblich von Ihren Plänen ab. Wenn Sie lediglich Renovierungen durchführen möchten, ohne finanzielle Unterstützung zu beantragen, ist ein Energieberater nicht zwingend erforderlich. Dennoch kann seine Expertise dabei helfen, langfristig Energiekosten zu reduzieren und umweltfreundlicher zu wirtschaften.
Planen Sie hingegen, Fördermittel zu beantragen oder einen Energieausweis zu erstellen, ist die Hinzuziehung eines Energieberaters unerlässlich. Ausschließlich qualifizierte Fachleute sind berechtigt, Förderanträge zu stellen und gültige Energieausweise auszustellen. Ein Energieberater kann somit entscheidend dazu beitragen, dass Ihre Projekte erfolgreich und effizient umgesetzt werden.
Bevor Sie einen Auftrag an einen Handwerker vergeben, ist es entscheidend, dass die Förderung im Vorfeld bei der BAFA oder KfW beantragt wurde. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
Bitte beachten Sie, dass die Eingangsbestätigung noch keine Förderzusage darstellt. Eine Ablehnung der Förderung ist weiterhin möglich. Dennoch ist die Auftragsbestätigung ab Erhalt der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie den Zuwendungsbescheid abwarten, der Ihnen per Post zugesandt wird und rechtsverbindlich ist.
Es ist nicht möglich, Förderungen nachträglich zu beantragen. Alternativ können Sie jedoch 20% der Sanierungskosten von Ihrer Einkommenssteuer abziehen. Hierfür benötigen Sie eine Erklärung eines Energieberaters. Kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten.
Gut zu wissen: Sie können in der Zwischenzeit Angebote einholen, sollten diese jedoch nicht vor dem Förderantrag bestätigen.
Die im Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen sind in der Regel freiwillig und dienen als Leitfaden für Eigentümer, um ihre Gebäude energetisch zu verbessern. Der Plan bietet maßgeschneiderte Empfehlungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz. Zudem wird eine zeitliche Reihenfolge für die Umsetzung der Sanierungsschritte vorgeschlagen.
Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit Förderprogrammen oder spezifischen gesetzlichen Anforderungen. Beispielsweise könnte die Nutzung bestimmter Fördermittel, wie die KfW-Förderung oder Zuschüsse aus Programmen für energieeffizientes Bauen und Sanieren, an die Durchführung bestimmter Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan gebunden sein.
Zusammengefasst: Die Maßnahmen sind grundsätzlich nicht verpflichtend, können jedoch im Kontext von Förderprogrammen oder speziellen gesetzlichen Regelungen an Bedeutung gewinnen.
Der Sanierungsfahrplan bietet Ihnen eine umfassende Übersicht darüber, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie erforderlich sind. Ein/e Gebäudeberater:in erarbeitet diesen Plan in enger Zusammenarbeit mit Ihnen, um sicherzustellen, dass er genau auf die spezifischen Eigenschaften und Anforderungen Ihres Gebäudes zugeschnitten ist. Hierbei werden sowohl bauliche als auch kulturelle und persönliche Faktoren berücksichtigt.
Im Plan werden die Energieeinsparpotenziale genau dargestellt, ebenso wie die von Fachleuten vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen, Kosten und Förderoptionen. Ein Beispiel: Sollte Ihre derzeitige Heizung ineffizient arbeiten und hohe Kosten verursachen, wird im Sanierungsfahrplan nicht nur diese Problematik aufgezeigt, sondern auch eine mögliche Umstellung auf eine moderne, regenerative Heiztechnik vorgeschlagen, die sowohl Kosten als auch Energie spart.
Ein Sanierungsfahrplan bietet nicht nur Klarheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und zeigt Ihnen Verbesserungsmöglichkeiten auf, sondern er ist auch finanziell äußerst attraktiv. Ein solcher Plan hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und ermöglicht Ihnen eine zusätzliche Förderung von 5% für Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dach, Fenster, Türen und Dämmung. Darüber hinaus wird die maximale Fördergrundlage pro Wohneinheit und Kalenderjahr von 30.000 EUR auf 60.000 EUR erhöht.
Beispiel ohne Sanierungsfahrplan:
Investieren Sie 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus für Fenster, Dach und Dämmung und beantragen eine Förderung, erhalten Sie 15% von maximal 30.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung von 4.500 EUR.
Beispiel mit Sanierungsfahrplan:
Bei gleicher Investition von 60.000 EUR mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 15% plus 5% Bonus von 60.000 EUR, was zu einer Förderung von 12.000 EUR führt.
Ohne Sanierungsfahrplan entgehen Ihnen somit 7.500 EUR an Förderung. Mit einem Sanierungsfahrplan sichern Sie sich diese zusätzlichen 7.500 EUR.
Um staatliche Förderungen zu erhalten, ist es notwendig, an geeigneten Programmen teilzunehmen. Diese Förderungen müssen durch einen qualifizierten und zertifizierten Energieberater beantragt werden. Der direkte Antrag durch Sie selbst ist oftmals nicht möglich, weshalb die Unterstützung durch einen Energieberater dringend empfohlen wird.
Es ist wichtig, dass Sie Angebote von Handwerksbetrieben erst dann annehmen, wenn der Förderantrag gestellt wurde. Andernfalls riskieren Sie, die Förderungen nicht zu bekommen. Planen Sie daher sorgfältig und konsultieren Sie frühzeitig einen Energieberater, um den Prozess reibungslos zu gestalten.
Möchten Sie einen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater erstellen lassen, so erhalten Sie in Abhängigkeit der Anzahl der Wohneinheiten (WE) einen gewissen Betrag an staatlicher Förderung. Diese Förderung ist ein wichtiger Anreiz, um energetische Sanierungen durchzuführen und langfristig Energiekosten zu senken.
Wie hoch alle weiteren Förderungen ausfallen, kann man in den meisten Fällen nicht genau sagen, da diese individuell sind und sich auf die jeweiligen Vorhaben beziehen. Ebenso können einige Förderprogramme miteinander kombiniert werden, was die finanzielle Unterstützung maximieren kann. Begrenzt werden die Förderungen durch die Höchstsumme der Gesamtkosten, die pro Maßnahme geltend gemacht werden können. Diese Begrenzung stellt sicher, dass die Mittel effizient und zielgerichtet eingesetzt werden.
Steffen Walters Erfahrungen mit den EE-Experten
Stefan Braun aus München über die EE-Experten GmbH

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieeffizienz weiter.