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Expertenberatung für kluge Entscheidungen

Unsere Dienstleistungen umfassen eine unabhängige und objektive Energieberatung, um sicherzustellen, dass zum Beispiel die Installation einer Wärmepumpe für Sie die geeignete Lösung darstellt. Angesichts der Vielzahl von Herstellern auf dem Markt und der damit verbundenen Verwirrung wissen Hausbesitzer oft nicht, wie sie am besten vorgehen sollen. Insbesondere mit dem bevorstehenden Heizungsgesetz für 2024 können viele Fragen und Unsicherheiten auftreten. Unser Ziel ist es, Ihnen Klarheit zu verschaffen und Ihre Fragen umfassend zu beantworten, damit Sie eine fundierte und zukunftsweisende Entscheidung treffen können.

Keine Fehlinvestitionen mehr dank dem Sanierungsfahrplan

Die EE-Experten bieten Hausbesitzern individuell angepasste Sanierungspläne an, um ihre energetische Situation transparent zu machen. Diese Pläne identifizieren energetische Schwachstellen, empfehlen sinnvolle Sanierungsmaßnahmen und geben eine klare Übersicht über die anfallenden Kosten.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Einsatz einer Wärmepumpe nicht immer der erste Schritt zur Senkung der Energiekosten ist. In einigen Fällen kann eine effiziente Dämmung wirtschaftlicher sein.

Dank der aktuellen Fördermöglichkeiten übernimmt die BAFA 80% der Kosten für den Sanierungsplan. 

Neben der Tatsache, dass ein Sanierungsfahrplan Ihnen Klarheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes verschafft und Empfehlungen für Verbesserungen gibt, bietet er auch erhebliche finanzielle Anreize.

Ein Sanierungsfahrplan hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren und gewährt Ihnen einen Zusatzbonus von 5% für sämtliche Renovierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dach, Fenster, Türen und Dämmung. Gleichzeitig erhöht sich die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR pro Wohneinheit und Kalenderjahr auf 60.000 EUR.

Um dies anhand eines Beispiels zu verdeutlichen:

Ohne einen Sanierungsfahrplan:Angenommen, Sie investieren 60.000 EUR in Renovierungsmaßnahmen an Ihrem Einfamilienhaus, wie Fenstern, Dach, Dämmung usw., und beantragen eine Förderung. In diesem Fall erhalten Sie lediglich 15% von maximal 30.000 EUR, was einer Förderung von 4.500 EUR entspricht.

Mit einem Sanierungsfahrplan:Wenn Sie dieselben 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus investieren und einen Sanierungsfahrplan nutzen, erhalten Sie nicht nur 15%, sondern zusätzlich einen Bonus von 5% auf die gesamte Investition von 60.000 EUR. Dies führt zu einer Förderung in Höhe von 12.000 EUR.

Das bedeutet, dass Sie in diesem Beispiel, wenn Sie auf einen Sanierungsfahrplan verzichten, eine Förderung von 7.500 EUR weniger erhalten würden. Anders ausgedrückt: Die Nutzung eines Sanierungsfahrplans ermöglicht Ihnen eine um 7.500 EUR höhere Förderung.

Kontaktieren Sie jetzt unsere Kollegen in Ihrer Region für weitere Informationen.

"Unser Bestreben ist es, Hausbesitzern sämtliche erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit sie fundierte und zukunftsfähige Entscheidungen für ihre Wohnsituation treffen können."

Jonas Pischner

Setzen Sie auf das Fachwissen der EE-Experten. Erkunden Sie Ihre Möglichkeiten und gewinnen Sie Einblicke durch einen individuellen Sanierungsplan.

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Unsere Qualifikationen


Im Laufe der Jahre haben wir viele Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen absolviert und dabei nachfolgende Qualifikationen erlangt:

  • Energieeffizienzexperte für Förderprogramme des Bundes. Z.B. für Förderung Wärmepumpe
  • Registrierter Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA)
  • Sachverständiger für KfW-Nachweise für Wohn-Immobilien und Nichtwohngebäude
  • Zulassung für das Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung" des "Bundesamt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle" BAFA
  • Eintrag in die Ausstellerdatenbank der "Deutschen-Energie-Agentur" dena für Energieausweise
  • Energieberater der Verbraucherzentrale

Förderrechner für den Heizungstausch

Gültig ab 1.1.2024

Bei einer Wohnung wählen Sie bitte 1

Förderfähiger Betrag: 0 EUR inkl. MwSt.

Anzahl Wohneinheiten: - (max. Fördersumme: )

Maßnahme: -

Fördersatz: 0 %
(max. Förderung: 70 % Zuschuss)

Förderung: 0 EUR

Abzgl. Berater-Honorar: - 0 EUR
3% gem. HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Mindestens 595 EUR inkl. 19% MwSt.

Förderung Berater-Honorar: + 0 EUR
Das Beraterhonorar wird ebenfalls von der Bundesregierung mit 50% gefördert.

Sie erhalten: 0 EUR


Dieser Rechner wurde mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind vorbehalten. Für die tatsächlich Höhe der Förderung übernehmen wir keine Gewähr. ®EE-Experten 2024 - Stand des Rechners: 05.10.2024

Förderanträge leicht gemacht: Maximale Unterstützung ohne den Aufwand von bürokratischem Papierkram

Die EE-Experten nehmen Ihnen die Mühe der Förderanträge ab und kümmern sich um den gesamten Verwaltungsprozess. Dadurch erhalten Hausbesitzer alle staatlichen Zuschüsse, die ihnen zustehen, ohne sich mit komplizierten Formularen herumschlagen zu müssen. Abhängig von der Art der Maßnahme können Sie Einsparungen von bis zu 40% erzielen.

Investieren Sie in die Zukunft und steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie

Die EE-Experten beschäftigen ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter und setzen keine externen Partner oder Dienstleister ein. Mit mehr als 70 Mitarbeitern bieten wir, die EE-Experten GmbH, deutschlandweit umfassende Energieeffizienz-Beratung an.

Energetische Sanierungen sind Investitionen in die Zukunft. Sie reduzieren den Energieverbrauch, senken die Energiekosten und erhöhen den Wert Ihrer Immobilie.

Dies ist nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch eine wertvolle Aufwertung Ihres Eigentums.

Aktuelle TV Auftritte

Ob Sie einen Energieberater benötigen, hängt ganz davon ab, was Sie vorhaben. Möchten Sie nur Sanierungen durchführen lassen, ohne Förderungen zu beantragen, dann benötigen Sie nicht unbedingt einen Energieberater. Dennoch kann er auch hier helfen, künftig Energiekosten zu senken und Ressourcen zu schonen.

Möchten Sie Förderungen beantragen und/oder einen Energieausweis erstellen lassen, dann ist ein Energieberater unabdingbar. Denn nur ein dafür qualifizierter Experte ist dazu berechtigt Förderungen zu beantragen oder gültige, anerkannten Energieausweise auszustellen.

Wenn Sie einen Auftrag eines/einer Handwerkers/Handwerkerin bestätigen, muss die Förderung unbedingt im Vorfeld beim BAFA / KfW eingereicht worden sein. Sie gehen also folgendermaßen vor:

  1. Förderunterlagen über Energieberater:in (in Form eines Sanierungsfahrplans) vorbereiten lassen
  2. Eingangsbestätigung des Förderantrags abwarten (Zustellung erfolgt per E-Mail)
  3. Angebot/Auftragsbestätigung des Handwerkers 

Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich bei der Eingangsbestätigung noch nicht um die Förderzusage handelt. Die Förderung kann im Anschluss noch abgelehnt werden. Allerdings ist die Auftragsbestätigung an den Handwerker ab Zugang der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, warten Sie am besten den Zuwendungsbescheid (Förderzusage) ab. Dieser wird per Post zugestellt und ist rechtsverbindlich.

Es ist also nicht möglich Förderungen nachträglich zu beantragen. Allerdings können Sie stattdessen 20% der Sanierungskosten von der zu bezahlenden Einkommenssteuer abziehen. Dazu benötigen Sie eine Erklärung eines Energieberaters. Rufen Sie uns an, um zu erfahren, wie das genau funktioniert.

Gut zu wissen: Es ist möglich sich in der Zwischenzeit Angebote einzuholen. Wichtig ist es nur, dass Sie diese nicht vor Förderantrag bestätigen.

Die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen sind in der Regel nicht verpflichtend sondern dienen als Orientierung für Eigentümerinnen und Eigentümer, wie sie ihre Gebäude energetisch sanieren können. Der Sanierungsfahrplan zeigt individuelle Maßnahmen auf, um den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu verbessern, und empfiehlt eine zeitliche Abfolge der Sanierungsschritte.

Allerdings kann es im Rahmen von Förderprogrammen oder bestimmten gesetzlichen Regelungen Ausnahmen geben. Beispielsweise kann die Inanspruchnahme bestimmter Fördermittel (wie die KfW-Förderung oder Zuschüsse aus dem Programm für energieeffizientes Bauen und Sanieren) an die Umsetzung bestimmter Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan geknüpft sein.

Zusammengefasst: Die Maßnahmen sind an sich nicht verpflichtend, können jedoch im Rahmen von Förderprogrammen oder speziellen Vorschriften relevant werden.

Der Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen auf, mit welchen Sanierungsmaßnahmen das Ziel einer energieeffizienten Immobilie realisiert werden kann. Dabei wird der Plan in Abstimmung mit Ihnen von einem/einer Gebäudeberater:in festgelegt. Da dieser individuell auf Ihr Objekt abgestimmt ist, werden auch bauliche, baukulturelle und persönliche Ausgangsbedingungen mit einbezogen. 

Aufgelistet werden also Energieeinsparpotenziale sowie von dem/der Experten/Expertin ermittelte Sanierungsvorschläge, Kosten und Fördermöglichkeiten. Damit Sie sich das noch etwas besser vorstellen können: In Ihrem Objekt befindet sich eine Heizung, die nicht energieeffizient heizt und erhöhte Kosten verursacht. Im Sanierungsfahrplan wird dies aufgelistet und gleichzeitig aufgezeigt, durch welche regenerative Heiztechnik sie ersetzt werden kann. Ebenso wie viel Geld und Energie dabei gespart wird.

Ungeachtet davon, dass ein Sanierungsfahrplan Ihnen Gewissheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes einbringt und Ihnen die Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigt, ist ein Sanierungsfahrplan aber auch finanziell hochinteressant.

Ein Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre lang gültig und gewährt Ihnen 5% Zusatzförderung bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Türen, Dämmung). Zusätzlich dazu erhöht sich die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR je Wohneinheit und Kalenderjahr auf 60.000 EUR.

Beispiel ohne Sanierungsfahrplan:
Sie investieren 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus (Fenster, Dach, Dämmung etc.) und beantragen eine Förderung. Nun erhalten Sie 15% aus max. 30.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 4.500 EUR.

Beispiel mit Sanierungsfahrplan:
Sie investieren ebenfalls 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus. Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 15% + 5% Bonus aus 60.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 12.000 EUR.

Somit entgehen Ihnen in diesem Fall OHNE Sanierungsfahrplan 7.500 EUR Förderung. Oder anders formuliert: Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 7.500 EUR mehr Förderung.

Förderungen vom Staat erhalten Sie, wenn Sie an förderfähigen Programmen teilnehmen und diese durch eine:n qualifizierte:n und zertifizierte:n Energieberater:in beantragen lassen. Diese Förderungen können Sie nicht immer selbst beantragen, weswegen der Weg über den/die Energieberater:in unbedingt ratsam ist.

Beachten Sie aber, dass Sie Angebote von Handwerkern/Handwerkerinnen erst annehmen dürfen, wenn die Förderung beantragt wurde. Ansonsten erhalten Sie diese nicht.

Möchten Sie einen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater erstellen lassen, so erhalten Sie in Abhängigkeit der Anzahl der Wohneinheiten (WE) einen gewissen Betrag an staatlicher Förderung. 

Wie hoch alle weiteren Förderung ausfallen kann man in den meisten Fällen nicht genau sagen, da diese individuell sind und sich auf die jeweiligen Vorhaben beziehen. Ebenso da auch einige Förderprogramme miteinander kombiniert werden können. Begrenzt werden die Förderungen durch die Höchstsumme der Gesamtkosten die pro Maßnahme geltend gemacht werden können. 

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Kundenmeinungen

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Stefan Braun aus München über die EE-Experten GmbH

Jonas Pischner, Energieberater, EE-Experten GmbH

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