0800 / 325 353 500 030 / 220 11 804
Gebäudehülle

Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

    Gut zu wissen:

    Die Beheizung des Gebäudes mit fossilen Brennstoffen darf nach dem Heizungsaustausch nicht mehr stattfinden.

Beantragen Sie jetzt Ihre Einzelmaßnahmen-Förderung

Energetische Sanierung Förderung

Der Zweck der Einzelmaßnahmen ist es, die Energieeffizienz und/oder die Verwendung von erneuerbaren Energien zu erhöhen. Mit jeder durchgeführten Maßnahme sparen Sie jährlich Energiekosten und verbessern Ihre Energiebilanz, was das energetische Niveau Ihrer Immobilie steigert. Die energetische Sanierung von Altbauten ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen. Nicht nur trägt sie dazu bei, den Wohnkomfort zu verbessern, sondern sie ist auch eine Investition in die Zukunft. Glücklicherweise gibt es staatliche Förderungen, die Eigentümer unterstützen, diese Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

Faustregel: Immer erst dämmen!

ISFP-Bonus

Sie erhalten eine zusätzliche Erhöhung des Fördersatzes um 5 Prozent, wenn Sie die Sanierungsmaßnahme(n) als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans durchführen lassen. Damit Sie die Förderung erhalten ist es Voraussetzung, dass die Maßnahme(n) innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird.

Beantragung der Förderung

Unabhängig von der Anzahl der geplanten Sanierungsmaßnahmen muss nur ein Antrag gestellt werden, dabei mit inbegriffen ist ebenso die Baubegleitung. Wichtig ist es, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Als Beginn wird dabei der Abschluss eines entsprechenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages gesehen. Den Zuschuss erhalten Sie nach Inbetriebnahme.

Können mehrere Anträge gestellt werden?

Es ist möglich mehrere Anträge für die BEG-Einzelmaßnahmen zu stellen. Dabei müssen sich die Anträge jedoch auf unterschiedliche Einzelmaßnahmen beziehen. 

Wie lange wird eine Förderung gewährt?

Die Zusage zu einer Förderung der BEG-Einzelmaßnahmen ist stets eine befristete Zusage. Nach Erhalt der Zusage beläuft sich die Befristung auf 24 Monate. In diesem Zeitraum müssen Sie Unterlagen sowie Belege über die erfolgreich durchgeführten Maßnahmen beim BAFA einreichen. Unter Ausnahme von triftigen Gründen, die die Durchführung innerhalb von 24 Monaten nicht möglich gemacht haben, ist eine Verlängerung um weitere 24 Monate möglich. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich dann also über 48 Monate. Wird der Verwendungsnachweis nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Bewilligungszeitraum eingereicht, verlieren Sie den Anspruch auf eine Förderung.

Wie beantrage ich die Förderung?

Die Förderung für Einzelmaßnahmen können Sie nicht selbst beim beim BAFA beantragen. Dies ist nur mit einem zertifizierten Energie-Effizienz-Experten möglich.

Es ist nicht zulässig für dieselbe Maßnahme mehrere Anträge zu stellen. Unabhängig von der Zahl der gestellten Anträge bleibt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten pro Antrag und Kalenderjahr unverändert.

Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns unverbindlich an.

Tel.: 030 - 220 11 804

EE-Experten GmbH

Sehr gut
4.8
/
5
899 Bewertungen