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Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien

  • Selbstnutzende Eigentümer können bis zu 70 Prozent Förderung erhalten, während die Obergrenze für Vermieter bei 55 Prozent liegt.
  • Alle Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, werden gleich gefördert, wobei die Basisförderung einheitlich bei 30 Prozent liegt. Die Förderbedingungen sind jedoch aufgrund von Boni und Staffelungen über die nächsten Jahre komplex.
  • Ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent wird selbstnutzenden Eigentümern gewährt, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen für ihre Wohneinheit 40.000 Euro nicht übersteigt.
  • Es gibt auch einen Klimageschwindigkeits-Bonus von bis zu 25 Prozent, der jedoch nur für selbstgenutzte Wohneinheiten verfügbar ist. In Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten wird der Bonus anteilig auf die gesamten geförderten Ausgaben verteilt. Bis zu einem Sonderbudget von 2 Milliarden Euro können auch Vermieter diesen Bonus für vermietete Wohneinheiten erhalten. Die Bedingung ist der Austausch von älteren Heizungssystemen, die mindestens 20 Jahre alt sind.
  • Wichtig: Wer den Klimageschwindigkeits-Bonus im Jahr 2024 nutzen möchte, muss den Heizungstausch bis Ende 2025 abschließen (Vermieter bis Ende 2026).
  • Die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch betragen 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Es ist immer noch nicht möglich, die Förderungen für Heizungstausch und Heizungsoptimierung zu kombinieren.
  • Eine Ausnahme von der üblichen Sperrfrist von 6 Monaten bei Verzicht auf die Förderung ist für die Heizungsförderung geplant. Für 12 Monate ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie kann ein neuer Antrag unmittelbar nach Verzicht auf die Zusage eines Antrags für die Heizungsförderung gestellt werden.
  • Bei Biomasseheizungen ist eine Solarthermie-Anlage, Photovoltaik-Anlage oder Warmwasser-Wärmepumpe erforderlich, die die Trinkwassererwärmung vollständig decken kann, um den Klimageschwindigkeits-Bonus zu erhalten.
  • Wasserstofffähige Heizungen sind förderfähig, vorausgesetzt, die Anlage kann zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden, auch wenn eine Belieferung mit Wasserstoff noch nicht möglich ist.
  • Wärmepumpen erhalten einen Effizienz-Bonus von 5 Prozent, wenn Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel verwendet wird.

Förderung für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung:

  • Maximal 20 Prozent Förderung sind insgesamt möglich.
  • Die Basisförderung beträgt einheitlich 15 Prozent.
  • Ein iSFP-Bonus von 5 Prozent wird gewährt, wenn Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt werden.
  • Die förderfähigen Kosten betragen 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr, erhöhen sich jedoch auf 60.000 Euro, wenn der iSFP-Bonus gewährt wird oder der Eigentümer nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.
  • Neu ist die Förderung für eine Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung mit einer pauschalen Förderung von 50 Prozent (keine Boni möglich). Gefördert wird eine Anlage zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, die älter als zwei Jahre sind (keine Förderung für Einzelraumfeuerungsanlagen).
  • Die Förderung von Heizungsoptimierung mit 50 Prozent setzt eine Reduzierung der Staubemissionen von mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Ausgangswert voraus.

Diese Änderungen werden dazu beitragen, energieeffiziente Sanierungen in Deutschland weiter voranzutreiben und den Beitrag zum Klimaschutz zu verstärken. Es ist wichtig, diese neuen Fördermöglichkeiten zu nutzen, um die Energieeffizienz unserer Gebäude zu steigern und die Umweltbelastung zu reduzieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Förderanträge leicht gemacht: Maximale Unterstützung ohne den Aufwand von bürokratischem Papierkram

Die EE-Experten nehmen Ihnen die Mühe der Förderanträge ab und kümmern sich um den gesamten Verwaltungsprozess. Dadurch erhalten Hausbesitzer alle staatlichen Zuschüsse, die ihnen zustehen, ohne sich mit komplizierten Formularen herumschlagen zu müssen. Abhängig von der Art der Maßnahme können Sie Einsparungen von bis zu 40% erzielen.

Investieren Sie in die Zukunft und steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie

Die EE-Experten beschäftigen ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter und setzen keine externen Partner oder Dienstleister ein. Mit mehr als 70 Mitarbeitern bieten wir, die EE-Experten GmbH, deutschlandweit umfassende Energieeffizienz-Beratung an.

Energetische Sanierungen sind Investitionen in die Zukunft. Sie reduzieren den Energieverbrauch, senken die Energiekosten und erhöhen den Wert Ihrer Immobilie.

Dies ist nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch eine wertvolle Aufwertung Ihres Eigentums.

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Ob Sie die Dienste eines Energieberaters in Anspruch nehmen sollten, hängt stark von Ihren individuellen Plänen ab. Wenn Sie lediglich Renovierungsarbeiten durchführen möchten, ohne dabei Fördermittel zu beantragen, ist die Hinzuziehung eines Energieberaters nicht zwingend erforderlich. Dennoch kann ein solcher Experte wertvolle Tipps zur Reduzierung von Energiekosten und zur Schonung von Ressourcen geben.

Planen Sie jedoch, Fördermittel zu beantragen oder einen Energieausweis zu erhalten, ist die Unterstützung eines Energieberaters unerlässlich. Nur ein qualifizierter Fachmann ist befugt, Förderanträge zu stellen oder rechtsgültige Energieausweise auszustellen, die anerkannt werden.

Um sicherzustellen, dass Sie die Förderung für Ihren Handwerksauftrag erhalten, ist es entscheidend, dass der Antrag im Voraus bei der BAFA oder KfW eingereicht wird. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  • Lassen Sie die Förderunterlagen von einem/einer Energieberater:in in Form eines Sanierungsfahrplans erstellen.
  • Warten Sie auf die Eingangsbestätigung des Förderantrags, die per E-Mail zugestellt wird.
  • Erst dann sollten Sie das Angebot oder die Auftragsbestätigung des Handwerkers annehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingangsbestätigung noch keine endgültige Förderzusage darstellt. Die Förderung kann weiterhin abgelehnt werden. Dennoch ist die Bestätigung des Auftrags ab dem Erhalt der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.

Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich, den Zuwendungsbescheid abzuwarten, der Ihnen per Post zugeschickt wird und rechtsverbindlich ist.

Eine nachträgliche Beantragung der Förderung ist nicht möglich. Alternativ können Sie jedoch 20% der Sanierungskosten von Ihrer Einkommenssteuer abziehen, wofür Sie eine Erklärung eines Energieberaters benötigen. Kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten.

Wichtig: Es ist erlaubt, in der Zwischenzeit Angebote einzuholen. Achten Sie jedoch darauf, diese nicht vor der Antragstellung zu bestätigen.

Die im Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen sind grundsätzlich freiwillig und dienen als Leitfaden für Eigentümerinnen und Eigentümer, um ihre Immobilien energetisch zu verbessern. Der Plan bietet individuelle Lösungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz, indem er eine zeitliche Reihenfolge der empfohlenen Schritte vorschlägt.

Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit Förderprogrammen oder spezifischen gesetzlichen Bestimmungen. So kann die Nutzung bestimmter Fördermöglichkeiten, wie etwa der KfW-Förderung oder Zuschüssen aus Programmen für energieeffizientes Bauen und Sanieren, an die Umsetzung bestimmter Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan gebunden sein.

Zusammengefasst bedeutet dies: Die Maßnahmen sind im Allgemeinen nicht verpflichtend, können jedoch im Kontext von Förderprogrammen oder besonderen Regelungen an Bedeutung gewinnen.

Der Sanierungsfahrplan bietet Ihnen eine Übersicht darüber, welche Maßnahmen erforderlich sind, um Ihre Immobilie energieeffizient zu gestalten. Ein/e Gebäudeberater:in erstellt diesen Plan in enger Zusammenarbeit mit Ihnen, wobei individuelle Merkmale Ihres Gebäudes berücksichtigt werden. Dazu gehören bauliche, kulturelle und persönliche Gegebenheiten.

Im Plan werden Energieeinsparpotenziale identifiziert und es werden konkrete Sanierungsvorschläge, Kosten sowie Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Beispielsweise könnte eine ineffiziente Heizung in Ihrem Gebäude durch eine moderne, regenerative Heiztechnik ersetzt werden. Der Plan zeigt nicht nur die Einsparungen bei den Energiekosten, sondern auch die möglichen finanziellen Vorteile auf.

Um staatliche Förderungen zu erhalten, ist es notwendig, an entsprechenden Programmen teilzunehmen. Diese müssen durch eine:n qualifizierte:n und zertifizierte:n Energieberater:in beantragt werden. In vielen Fällen ist es nicht möglich, die Förderung eigenständig zu beantragen, weshalb die Unterstützung durch eine:n Energieberater:in empfehlenswert ist.

Wichtig ist, dass Sie Angebote von Handwerker:innen erst dann annehmen, wenn der Förderantrag gestellt wurde. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Förderung nicht gewährt wird.

Wenn Sie einen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater erstellen lassen möchten, können Sie abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten (WE) eine staatliche Förderung erhalten. Die genaue Höhe der weiteren Förderungen lässt sich oft nicht pauschal bestimmen, da sie individuell auf die spezifischen Projekte abgestimmt sind. Zudem besteht die Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme zu kombinieren, um die finanzielle Unterstützung zu maximieren. Beachten Sie jedoch, dass die Förderungen durch die Höchstsumme der Gesamtkosten pro Maßnahme begrenzt sind.

Jonas Pischner, Energieberater, EE-Experten GmbH
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