EE-Experten GmbH
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Direkter Zuschuss statt Kredit

Bis zu 30.000 € je neuer Wohneinheit, das sind 30 % der förderfähigen Umbaukosten (maximal 100.000 € pro Wohnung). Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Leerstand wird zu Wohnraum

Gefördert wird der Umbau bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter, beheizter Gebäude oder Gebäudeteile. Es muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen.

Zeitlich befristetes Programm

Förderstart 01.07.2026, befristet bis 31.12.2026. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei der KfW gestellt werden. Wir begleiten Sie dabei.

KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen": Förderung für die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnraum

Mit dem Programm „Gewerbe zu Wohnen" (KfW 266) unterstützt der Bund die Umnutzung leerstehender oder ungenutzter Gewerbeflächen in dringend benötigten Wohnraum. Gefördert wird der Umbau beheizter Gebäude oder Gebäudeteile, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden, mit einem direkten, nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Worum geht es?

Ziel des Programms ist es, vorhandene Bausubstanz zu aktivieren und neuen Wohnraum zu schaffen, ohne zusätzlich Fläche zu versiegeln. Voraussetzung: Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Zuschuss von 30 % der förderfähigen Umbaukosten je Wohneinheit.
  • Maximal 100.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit werden berücksichtigt.
  • Das ergibt einen maximalen Zuschuss von 30.000 € je neuer Wohneinheit.
  • Der Zuschuss ist ein direkter Zuschuss (kein Kredit) und muss nicht zurückgezahlt werden.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Umbaukosten, um aus Gewerbe Wohnraum zu machen, zum Beispiel:

  • Rückbau von Trennwänden, Einbauten und nicht mehr benötigten Installationen
  • Grundrissänderungen und Neuaufteilung zu Wohnungen
  • Innenausbau (Wände, Böden, Sanitärbereiche, Küchenanschlüsse)
  • Erschließung und Zugänge (neue Treppenhäuser, Flure, Eingänge)
  • Statische Anpassungen für die neue Nutzung
  • Umgestaltung der Außenflächen, zum Beispiel Entsiegelung und Wege

Was wird nicht gefördert?

Die Kosten der energetischen Sanierung (zum Beispiel Dämmung, Fenster, Heizung) sind über KfW 266 nicht förderfähig. Diese Maßnahmen lassen sich jedoch über andere Programme ergänzend fördern, etwa die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von BAFA und KfW.

Pischner EnergieberaterPischner mit Dackel
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Ihr Jonas Pischner
Energieeffizienz-Experte, Buchautor & Dackelliebhaber

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Antrag, Ablauf und Voraussetzungen

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Antragsberechtigt sind unter anderem Eigentümerinnen und Eigentümer, Investoren, Unternehmen, Personengesellschaften sowie Kommunen.

So läuft die Förderung ab

  • Antrag vor Vorhabensbeginn direkt bei der KfW über das Zuschussportal (Programm 266).
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen Energie-Effizienz-Experten aus der dena-Expertenliste vor dem Start.
  • Durchführung des Umbaus.
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) als Nachweis nach Abschluss.
  • Auszahlung des Zuschusses nach Abschluss der Maßnahme.

Wichtig: Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen zählen nicht als Beginn. Eine nachträgliche Förderung bereits begonnener Vorhaben ist nicht möglich.

Energetische Anforderung: Effizienzhaus 85 EE

Die neuen Wohneinheiten müssen nach dem Umbau mindestens den Standard Effizienzhaus 85 (Erneuerbare-Energien-Klasse) erreichen. Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gelten gesonderte Anforderungen (Effizienzhaus Denkmal). Den Nachweis übernimmt ein Energie-Effizienz-Experte über BzA und BnD.

Deckelung und Kombinierbarkeit

  • Die Gesamtförderung ist je Unternehmen auf rund 300.000 € förderfähige Kosten gedeckelt (EU-De-minimis-Regelung).
  • Die Förderung lässt sich mit anderen Bundes- oder Landesprogrammen kombinieren, sofern Überschneidungen (etwa bei energetischen Maßnahmen) klar abgegrenzt sind.

Worauf es in der Praxis ankommt

  • Zeitlich befristet: Das Programm startet voraussichtlich am 01.07.2026 und ist bis 31.12.2026 befristet.
  • Mindestens eine neue Wohneinheit muss entstehen.
  • Nutzung als Wohnraum: Die Wohnungen müssen nach Fertigstellung tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt werden (Vermietung oder Eigennutzung).
  • Rechtssicherheit: Die geänderte Nutzung muss baurechtlich zulässig sein (Bauordnung, Bauplanungsrecht, gegebenenfalls Denkmalschutz). Hier kann die Genehmigung anspruchsvoll sein.

Architekt und Energieberater: Hand in Hand

Für die baurechtliche Nutzungsänderung mit allen Anforderungen ist ein Architekt oder Planer erforderlich. Für die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird ein Energie-Effizienz-Experte benötigt, der bestätigt, dass der Standard Effizienzhaus 85 erreicht wird beziehungsweise wurde.

Sobald die Nutzungsänderung genehmigt ist und Pläne vorliegen, wird in der Regel ein Sanierungsfahrplan erstellt, der bereits auf den Zustand nach dem Umbau gerechnet ist. Für die energetischen Kosten (Dämmung und Weiteres) werden separate Förderanträge gestellt. Nach Fertigstellung wird mit der BnD bestätigt, dass der Standard erreicht wurde und die Auszahlung erfolgen kann.

Ihre nächsten Schritte mit den EE-Experten

Sie möchten eine Gewerbeeinheit in Wohnraum umwandeln? Wir prüfen Ihre Fördermöglichkeiten, erstellen die erforderlichen Bestätigungen (BzA und BnD) und begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Auszahlung. Sprechen Sie uns frühzeitig an, denn der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.

Stand der Informationen: Juni 2026. Das Programm KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen" startet voraussichtlich am 01.07.2026 (Richtlinie veröffentlicht im Bundesanzeiger am 02.04.2026) und ist zunächst bis 31.12.2026 befristet. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen der KfW.