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Bis zu 30.000 € je neuer Wohneinheit, das sind 30 % der förderfähigen Umbaukosten (maximal 100.000 € pro Wohnung). Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Gefördert wird der Umbau bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter, beheizter Gebäude oder Gebäudeteile. Es muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen.
Förderstart 01.07.2026, befristet bis 31.12.2026. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei der KfW gestellt werden. Wir begleiten Sie dabei.
Mit dem Programm „Gewerbe zu Wohnen" (KfW 266) unterstützt der Bund die Umnutzung leerstehender oder ungenutzter Gewerbeflächen in dringend benötigten Wohnraum. Gefördert wird der Umbau beheizter Gebäude oder Gebäudeteile, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden, mit einem direkten, nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Ziel des Programms ist es, vorhandene Bausubstanz zu aktivieren und neuen Wohnraum zu schaffen, ohne zusätzlich Fläche zu versiegeln. Voraussetzung: Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen.
Förderfähig sind die Umbaukosten, um aus Gewerbe Wohnraum zu machen, zum Beispiel:
Die Kosten der energetischen Sanierung (zum Beispiel Dämmung, Fenster, Heizung) sind über KfW 266 nicht förderfähig. Diese Maßnahmen lassen sich jedoch über andere Programme ergänzend fördern, etwa die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von BAFA und KfW.


Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Ihr Jonas Pischner
Energieeffizienz-Experte, Buchautor & Dackelliebhaber
Wir helfen Ihnen gerne
0800 - 220 33 30 Kostenfreie Servicenummer Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr info@ee-experten.deAntragsberechtigt sind unter anderem Eigentümerinnen und Eigentümer, Investoren, Unternehmen, Personengesellschaften sowie Kommunen.
Wichtig: Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen zählen nicht als Beginn. Eine nachträgliche Förderung bereits begonnener Vorhaben ist nicht möglich.
Die neuen Wohneinheiten müssen nach dem Umbau mindestens den Standard Effizienzhaus 85 (Erneuerbare-Energien-Klasse) erreichen. Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gelten gesonderte Anforderungen (Effizienzhaus Denkmal). Den Nachweis übernimmt ein Energie-Effizienz-Experte über BzA und BnD.
Für die baurechtliche Nutzungsänderung mit allen Anforderungen ist ein Architekt oder Planer erforderlich. Für die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird ein Energie-Effizienz-Experte benötigt, der bestätigt, dass der Standard Effizienzhaus 85 erreicht wird beziehungsweise wurde.
Sobald die Nutzungsänderung genehmigt ist und Pläne vorliegen, wird in der Regel ein Sanierungsfahrplan erstellt, der bereits auf den Zustand nach dem Umbau gerechnet ist. Für die energetischen Kosten (Dämmung und Weiteres) werden separate Förderanträge gestellt. Nach Fertigstellung wird mit der BnD bestätigt, dass der Standard erreicht wurde und die Auszahlung erfolgen kann.
Sie möchten eine Gewerbeeinheit in Wohnraum umwandeln? Wir prüfen Ihre Fördermöglichkeiten, erstellen die erforderlichen Bestätigungen (BzA und BnD) und begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Auszahlung. Sprechen Sie uns frühzeitig an, denn der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Stand der Informationen: Juni 2026. Das Programm KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen" startet voraussichtlich am 01.07.2026 (Richtlinie veröffentlicht im Bundesanzeiger am 02.04.2026) und ist zunächst bis 31.12.2026 befristet. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen der KfW.