Der Austausch alter Fenster wird 2026 weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) gefördert. Eigentümer erhalten einen prozentualen Zuschuss auf die förderfähigen Investitionskosten. Wie hoch die Förderung tatsächlich ausfällt, hängt vom gewählten Förderweg, möglichen Bonusregelungen und der Investitionssumme ab.
Im Folgenden erfahren Sie detailliert, wie sich die Fensterförderung 2026 berechnet, welche Höchstgrenzen gelten und wie hoch der Zuschuss in der Praxis ausfällt.
Grundförderung 2026: 15 % Zuschuss für neue Fenster
Der Fenstertausch zählt als energetische Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle. 2026 beträgt der reguläre Fördersatz:
- 15 % Grundförderung der förderfähigen Investitionskosten
Voraussetzung ist, dass die technischen Mindestanforderungen (z. B. Uw-Wert) eingehalten werden und der Antrag vor Beauftragung gestellt wird.
iSFP-Bonus: Bis zu 20 % Gesamtförderung möglich
Wird der Fenstertausch im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz um:
- +5 % zusätzlicher Bonus
Damit ergibt sich eine maximale Förderquote von:
- 20 % Gesamtzuschuss (15 % + 5 % iSFP-Bonus)
Maximal förderfähige Kosten pro Wohneinheit
Die Förderung wird nicht unbegrenzt gewährt. Es gelten Obergrenzen (weitere Wohneinheiten gestaffelt: je 15.000/30.000 € für die 2. bis 6., je 8.000/15.000 € ab der 7.):
- 30.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit (ohne iSFP)
- 60.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit (mit iSFP)
Der Zuschuss wird prozentual auf diese Höchstgrenzen berechnet. Kosten oberhalb dieser Grenze werden nicht bezuschusst.
Rechenbeispiele: So viel Förderung ist 2026 realistisch
Beispiel 1: Einfamilienhaus – 18.000 € Investition
- Investition: 18.000 €
- Fördersatz: 15 %
- Zuschuss: 2.700 €
- Eigenanteil: 15.300 €
Beispiel 2: Mit iSFP-Bonus – 30.000 € Investition
- Investition: 30.000 €
- Fördersatz: 20 %
- Zuschuss: 6.000 €
- Eigenanteil: 24.000 €
Beispiel 3: Größere Sanierung – 60.000 € Investition (mit iSFP)
- Förderfähige Kosten: 60.000 €
- Fördersatz: 20 %
- Maximaler Zuschuss: 10.500 €
Übersichtstabelle zur Förderhöhe 2026
| Investition | Fördersatz | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| 18.000 € | 15 % | 2.700 € | 15.300 € |
| 30.000 € | 20 % | 6.000 € | 24.000 € |
| 60.000 € | 20 % | 10.500 € | 49.500 € |
Welche Kosten sind förderfähig?
- Neue Fenster inklusive Rahmen und Verglasung
- Demontage und Entsorgung alter Fenster
- Montage- und Nebenarbeiten
- Anpassungsarbeiten am Baukörper
- Energieberater- und Baubegleitungskosten (anteilig förderfähig)
Förderung für Vermieter, Selbstnutzer & WEG
Die Förderhöhe ist grundsätzlich identisch, unabhängig davon, ob das Gebäude selbst genutzt oder vermietet wird. Entscheidend ist die Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude, da die Höchstgrenze pro Einheit gilt.
- Mehrfamilienhaus: Förderung je Wohneinheit möglich
- WEG: Antragstellung über die Eigentümergemeinschaft
- Vermieter: Förderung unabhängig von Vermietung zulässig
Fensterförderung oder Steuerbonus (§35c EStG)?
Alternativ zur BEG-Förderung kann eine steuerliche Förderung in Anspruch genommen werden. Diese beträgt:
- 20 % der Sanierungskosten
- Verteilung über 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %)
Eine Kombination beider Förderarten für dieselbe Maßnahme ist nicht zulässig. Welche Variante günstiger ist, hängt von Einkommen, Steuerlast und Investitionshöhe ab.
Was wird nicht gefördert?
- Fenster ohne Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
- Maßnahmen ohne vorherige Antragstellung
- Reine Reparatur- oder Wartungsarbeiten
Häufige Fragen zur Förderhöhe 2026
Wie viel Förderung bekomme ich für 10 Fenster?
Das hängt von den Gesamtkosten ab. Bei 20.000 € Investition sind 3.000 € (15 %) bzw. 4.000 € (20 %) Zuschuss möglich.
Gibt es 2026 noch 20 % Förderung?
Ja, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt, sind 20 % Zuschuss möglich.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Bis zu 10.500 € pro Wohneinheit bei 60.000 € förderfähigen Kosten (15 % auf die ersten 30.000 € plus 20 % auf die weiteren 30.000 €).
Fazit: Wie hoch ist die Fensterförderung 2026 wirklich?
Realistisch sind Zuschüsse zwischen 2.000 € und 10.500 € pro Wohneinheit – abhängig von Investitionssumme und Bonusregelungen. Wer den iSFP-Bonus nutzt und die Förderbedingungen korrekt einhält, kann seine Sanierungskosten erheblich reduzieren.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden, sonst entfällt der Förderanspruch.


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Ihr Jonas Pischner
Energieeffizienz-Experte, Buchautor & Dackelliebhaber
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