Der Austausch alter Fenster wird 2026 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Viele Eigentümer sprechen noch von „KfW-Förderung“, tatsächlich läuft die Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle jedoch über die BEG-Zuschussprogramme.
In diesem Überblick erfahren Sie, welche Programme relevant sind, wie hoch die Förderung ausfällt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Was ist die BEG-Förderung für Fenster?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt energetische Sanierungsmaßnahmen. Der Fenstertausch zählt als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle.
- Förderung als prozentualer Zuschuss
- Technische Mindestanforderungen erforderlich
- Antragstellung vor Beauftragung
Wie hoch ist die Förderung 2026?
- 15 % Grundförderung
- +5 % iSFP-Bonus bei individuellem Sanierungsfahrplan
- Maximal 20 % Zuschuss
Die Förderung wird auf die förderfähigen Investitionskosten berechnet.
Maximal förderfähige Kosten
- 30.000 € ohne iSFP bzw. 60.000 € mit iSFP für die erste Wohneinheit
- Weitere Wohneinheiten gestaffelt: je 15.000/30.000 € (2. bis 6.), je 8.000/15.000 € (ab der 7.)
Bei 60.000 € Investitionskosten sind somit bis zu 10.500 € Zuschuss möglich (15 % auf die ersten 30.000 € plus 20 % auf die weiteren 30.000 €).
Welche technischen Anforderungen gelten?
Neue Fenster müssen die energetischen Mindestanforderungen erfüllen. Maßgeblich ist der Uw-Wert des gesamten Fenstersystems.
- Vorgeschriebener maximaler Uw-Wert
- Fachgerechter, luftdichter Einbau
- Nachweis durch Datenblatt und Fachunternehmererklärung
Ist die KfW noch zuständig?
Viele sprechen weiterhin von „KfW-Förderung für Fenster“. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle erfolgt die Förderung jedoch über die BEG-Zuschussprogramme. Die KfW ist insbesondere bei Effizienzhaus-Sanierungen relevant.
- Einzelmaßnahmen (Fenster): BEG-Zuschuss
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus: KfW-Programme
Wie läuft die Antragstellung ab?
- Technische Planung und Angebot einholen
- Energieeffizienz-Experten einbinden
- Antrag vor Vertragsabschluss stellen
- Maßnahme umsetzen
- Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Für wen ist die BEG-Förderung geeignet?
- Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern
- Selbstnutzer
- Vermieter
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Was wird nicht gefördert?
- Reine Reparaturmaßnahmen
- Fenster ohne Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
- Maßnahmen, die vor Antragstellung beauftragt wurden
Fazit: Lohnt sich die KfW-/BEG-Förderung für Fenster?
Wer die technischen Anforderungen erfüllt und die Antragstellung korrekt durchführt, kann 2026 Zuschüsse von bis zu 20 % erhalten. Besonders attraktiv ist die Förderung in Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan.
Wichtig ist die saubere Planung – insbesondere die Reihenfolge von Antrag und Beauftragung.


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Ihr Jonas Pischner
Energieeffizienz-Experte, Buchautor & Dackelliebhaber
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