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Der Austausch alter Fenster wird 2026 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Viele Eigentümer sprechen noch von „KfW-Förderung“, tatsächlich läuft die Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle jedoch über die BEG-Zuschussprogramme.

In diesem Überblick erfahren Sie, welche Programme relevant sind, wie hoch die Förderung ausfällt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Was ist die BEG-Förderung für Fenster?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt energetische Sanierungsmaßnahmen. Der Fenstertausch zählt als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle.

  • Förderung als prozentualer Zuschuss
  • Technische Mindestanforderungen erforderlich
  • Antragstellung vor Beauftragung

Wie hoch ist die Förderung 2026?

Die Förderung wird auf die förderfähigen Investitionskosten berechnet.

Maximal förderfähige Kosten

  • 30.000 € ohne iSFP bzw. 60.000 € mit iSFP für die erste Wohneinheit
  • Weitere Wohneinheiten gestaffelt: je 15.000/30.000 € (2. bis 6.), je 8.000/15.000 € (ab der 7.)

Bei 60.000 € Investitionskosten sind somit bis zu 10.500 € Zuschuss möglich (15 % auf die ersten 30.000 € plus 20 % auf die weiteren 30.000 €).

Welche technischen Anforderungen gelten?

Neue Fenster müssen die energetischen Mindestanforderungen erfüllen. Maßgeblich ist der Uw-Wert des gesamten Fenstersystems.

  • Vorgeschriebener maximaler Uw-Wert
  • Fachgerechter, luftdichter Einbau
  • Nachweis durch Datenblatt und Fachunternehmererklärung

Ist die KfW noch zuständig?

Viele sprechen weiterhin von „KfW-Förderung für Fenster“. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle erfolgt die Förderung jedoch über die BEG-Zuschussprogramme. Die KfW ist insbesondere bei Effizienzhaus-Sanierungen relevant.

  • Einzelmaßnahmen (Fenster): BEG-Zuschuss
  • Komplettsanierung zum Effizienzhaus: KfW-Programme

Wie läuft die Antragstellung ab?

  1. Technische Planung und Angebot einholen
  2. Energieeffizienz-Experten einbinden
  3. Antrag vor Vertragsabschluss stellen
  4. Maßnahme umsetzen
  5. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

Für wen ist die BEG-Förderung geeignet?

  • Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern
  • Selbstnutzer
  • Vermieter
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Was wird nicht gefördert?

  • Reine Reparaturmaßnahmen
  • Fenster ohne Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
  • Maßnahmen, die vor Antragstellung beauftragt wurden

Fazit: Lohnt sich die KfW-/BEG-Förderung für Fenster?

Wer die technischen Anforderungen erfüllt und die Antragstellung korrekt durchführt, kann 2026 Zuschüsse von bis zu 20 % erhalten. Besonders attraktiv ist die Förderung in Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan.

Wichtig ist die saubere Planung – insbesondere die Reihenfolge von Antrag und Beauftragung.

Pischner EnergieberaterPischner mit Dackel
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Ihr Jonas Pischner
Energieeffizienz-Experte, Buchautor & Dackelliebhaber

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