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🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater
Wenn Sie 2026 neue Fenster einbauen lassen, haben Sie meist zwei realistische Wege zur finanziellen Entlastung: den BEG-Zuschuss (Einzelmaßnahme Gebäudehülle, i. d. R. über BAFA) oder den Steuerbonus nach §35c EStG. Beide Wege können attraktiv sein – aber sie passen nicht zu jeder Immobilie und nicht zu jeder Lebenssituation.
Diese Seite zeigt Ihnen verständlich und rechnerisch, welche Option in der Praxis häufiger „mehr bringt“ – inklusive klarer Entscheidungskriterien, Rechenbeispiele und typischer Fallstricke.
Für denselben Fenstertausch können Sie entweder die BEG-Förderung oder den Steuerbonus nutzen. Eine Doppelbegünstigung ist ausgeschlossen. Das gilt auch für zugehörige Kosten (z. B. Energieberatung), wenn diese derselben Maßnahme zugeordnet sind.
Der Steuerbonus reduziert nicht Ihre Kosten direkt, sondern Ihre Steuerschuld. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie in den Folgejahren ausreichend Einkommensteuer zahlen.
| Kriterium | BEG-Zuschuss (BAFA) | Steuerbonus (§35c) |
|---|---|---|
| Höhe | 15 % (bis 20 % mit iSFP) | 20 % (7 % / 7 % / 6 % über 3 Jahre) |
| Auszahlung | Direkter Zuschuss nach Nachweis/Prüfung | Reduziert Steuerschuld in bis zu 3 Jahren |
| Zielgruppe | Eigentümer (Selbstnutzer & Vermieter möglich – je nach Programm) | Primär Selbstnutzer (zu eigenen Wohnzwecken) |
| Voraussetzungen | Technische Anforderungen + richtige Antrag-Reihenfolge | 10 Jahre Gebäudealter + Eigennutzung + Bescheinigung |
| Planbarkeit | Sehr gut, wenn Prozess korrekt eingehalten wird | Hängt von ausreichender Steuerlast in den Folgejahren ab |
| Kombinierbarkeit | Nicht kombinierbar für dieselbe Maßnahme | |
Die folgenden Beispiele zeigen typische Situationen. Entscheidend ist: Der Steuerbonus wirkt nur, wenn Sie in den jeweiligen Jahren genug Steuerschuld haben, um die Ermäßigung auszuschöpfen.
Interpretation: Wenn Sie die Steuerermäßigung vollständig nutzen können und alle §35c-Voraussetzungen erfüllen, liegt der Steuerbonus rechnerisch vorn. Wenn nicht (z. B. geringe Steuerlast), kann der BEG-Zuschuss attraktiver sein.
Interpretation: Auf dem Papier gleich hoch – die Entscheidung fällt dann über Prozess (Antrag/EEE) und über Ihre Steuerlast/ Eigennutzung.
Interpretation: Bei Vermietung ist der BEG-Weg häufig der naheliegendere Vergleichspfad (neben steuerlicher Absetzbarkeit als Werbungskosten, die separat zu prüfen ist).
Nein. Für dieselbe Maßnahme ist nur ein Weg möglich: Zuschuss oder Steuerbonus.
Nicht automatisch. Der Bonus wirkt nur gegen Steuerschuld und verteilt sich über 3 Jahre. Wenn Sie die Ermäßigung nicht vollständig nutzen können oder die Voraussetzungen nicht erfüllen, kann der Zuschuss besser sein.
Der Steuerbonus ist auf zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude ausgerichtet. Bei Vermietung ist er in der Regel nicht der passende Standardweg.
Rein rechnerisch ist §35c mit 20 % häufig sehr attraktiv – aber nur, wenn Eigennutzung, Gebäudealter und ausreichende Steuerlast passen. Der BEG-Zuschuss ist dafür oft planbarer und auch bei anderen Nutzungs-/Eigentümerkonstellationen der robustere Weg. Wer einen iSFP nutzt, kann beim Zuschuss ebenfalls 20 % erreichen.
Tipp: Wenn Sie maximale Sicherheit wollen, lassen Sie vorab prüfen, welcher Weg in Ihrer konkreten Situation den höheren Netto-Vorteil bringt.


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Ihr Jonas Pischner
Energieeffizienz-Experte, Buchautor & Dackelliebhaber
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