Kostenlosen Rückruf anfordern: Rückruf anfordern
🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater
Wer sein Dach sanieren möchte, sieht sich mit einer Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben konfrontiert. Es geht dabei nicht mehr nur um die Wahl der Ziegel, sondern um die Einhaltung nationaler Klimaziele, baurechtliche Sicherheitsstandards und versicherungstechnische Anforderungen. Die Missachtung dieser Pflichten kann nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch den Verlust von Förderansprüchen oder des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
Die wichtigste bundesweite Vorgabe ist das Gebäudeenergiegesetz. Es legt fest, wann eine energetische Sanierung zur Pflicht wird.
Die 10-Prozent-Regel: Sobald Sie mehr als 10 % der Fläche eines Bauteils (in diesem Fall der Dachfläche) erneuern, ersetzen oder abdichten, müssen die Anforderungen des GEG erfüllt werden. Das bedeutet konkret: Das gesamte Dach muss einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von maximal 0,24 W/(m²·K) erreichen.
Ausnahme: Wenn das Dach bereits nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung damals geltender energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert wurde, gilt die aktuelle Nachrüstpflicht oft als erfüllt.
Im Jahr 2026 ist die sogenannte "Solarpflicht" in den meisten Bundesländern für den privaten Bestand fest verankert.
Eine Dachsanierung verändert fast immer die Lasten, die auf den Dachstuhl wirken.
In der Regel ist eine reine Dachsanierung (Erhaltungsmaßnahme) genehmigungsfrei. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen:
Nach Abschluss der Arbeiten ist der ausführende Fachbetrieb gesetzlich verpflichtet, dem Eigentümer eine sogenannte Unternehmererklärung auszuhändigen.
In diesem Dokument wird schriftlich bestätigt, dass die Sanierung den Vorgaben des GEG entspricht. Bewahren Sie dieses Dokument sorgfältig auf (mindestens 10 Jahre), da es bei einem späteren Verkauf der Immobilie oder bei Kontrollen durch die Bauaufsicht vorgelegt werden muss.
Nein. Solange die Reparaturarbeiten weniger als 10 % der gesamten Dachfläche betreffen, greift die energetische Sanierungspflicht des GEG nicht.
Verstöße gegen die landesrechtliche Solarpflicht können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Zudem verweigern viele Banken bei Nichteinhaltung gesetzlicher Standards die Auszahlung von Modernisierungskrediten.
Primär ist der Eigentümer der Immobilie verantwortlich. Professionelle Dachdeckerfachbetriebe haben jedoch eine Hinweispflicht und müssen Sie über geltende Standards aufklären.


Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Ihr Jonas Pischner
Energieeffizienz-Experte, Buchautor & Dackelliebhaber
Wir helfen Ihnen gerne
0800 - 220 33 30 Kostenfreie Servicenummer Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr info@ee-experten.de