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Die energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses bietet aufgrund der großen Dachflächen enorme Potenziale zur Energiekosteneinsparung. Gleichzeitig ist die Förderlandschaft für MFH und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) komplexer, da die Fördersummen oft pro Wohneinheit (WE) berechnet werden. Im Jahr 2026 können Eigentümer von attraktiven Skaleneffekten profitieren.

1. BAFA-Einzelmaßnahmen: Förderung nach Wohneinheiten

Bei einem Mehrfamilienhaus multiplizieren sich die förderfähigen Kosten mit der Anzahl der Wohneinheiten.

  • Fördersatz: 15 % Basisförderung für die Dachdämmung und neue Fenster.
  • iSFP-Bonus: Zusätzliche 5 % Zuschuss bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans.
  • Förderfähige Kosten: Diese steigen im MFH deutlich an. Während für die erste Wohneinheit 30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) gelten, kommen für jede weitere Wohneinheit zusätzliche Beträge hinzu (gestaffelt nach aktueller BEG-Richtlinie).

2. KfW-Förderung: Effizienzhaus-Standard

Statt Einzelmaßnahmen zu fördern, kann es bei einem Mehrfamilienhaus wirtschaftlicher sein, das Gebäude zum KfW-Effizienzhaus zu sanieren.

  • Zinsgünstige Kredite: Die KfW bietet hohe Kreditsummen pro Wohneinheit mit Tilgungszuschüssen an.
  • Wirtschaftlichkeit: Da Fixkosten (wie Gerüst und Baustelleneinrichtung) auf viele Parteien umgelegt werden, amortisiert sich ein Effizienzhaus-Standard im MFH oft schneller als im Einfamilienhaus.

3. Besonderheiten für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

In einer WEG gehört das Dach zum Gemeinschaftseigentum. Dies erfordert ein spezielles Vorgehen:

  • Beschlussfassung: Die Sanierung und die Beantragung von Fördermitteln müssen durch die Eigentümerversammlung mit den entsprechenden Mehrheiten beschlossen werden.
  • Antragstellung: Der Antrag wird in der Regel zentral durch die Hausverwaltung im Namen der WEG gestellt.
  • Steuerbonus: Wenn die WEG keine Zuschüsse nutzt, können die einzelnen Eigentümer ihren Anteil an den Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen (§ 35a EStG).

Förderübersicht für Mehrfamilienhäuser 2026

MaßnahmeZuschuss (mit iSFP)Besonderer Vorteil im MFH
Dachdämmung20 %Hohe Heizkostenersparnis für die obersten Wohnungen.
Dachbegrünung15 – 20 %Starke Senkung der Abwassergebühren für das Gesamtobjekt.
Energieberatungbis zu 50 %Zuschussgrenzen für MFH sind deutlich höher als für EFH.

4. Abschreibung für Vermieter (Anlage V)

Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern ist die steuerliche Komponente oft entscheidender als der direkte Zuschuss.

  • Erhaltungsaufwand: Die Kosten der Dachsanierung können in der Regel sofort und in voller Höhe als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen werden.
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Achten Sie darauf, innerhalb der ersten drei Jahre nach Kauf die 15-%-Grenze nicht zu überschreiten, um eine sofortige Absetzbarkeit zu gewährleisten.

FAQ – Förderung Mehrfamilienhaus

Muss jeder Eigentümer der Förderung zustimmen?

Für die Beantragung von Fördermitteln reicht in der Regel ein Mehrheitsbeschluss der WEG aus. Die genauen Quoten hängen von der Art der Sanierung (Modernisierung vs. Erhaltung) ab.

Gibt es Solar-Boni für Mehrfamilienhäuser?

Ja, Konzepte wie das "Mieterstrom-Modell" werden staatlich gefördert und können bei einer Dachsanierung optimal integriert werden, um die Rentabilität der Immobilie zu steigern.

Wie wird der iSFP-Bonus im MFH berechnet?

Der Bonus von 5 % gilt für das gesamte Gebäude. Die Kosten für die Erstellung des Sanierungsfahrplans sind jedoch nach der Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt, sodass die Beratung für WEGs sehr günstig ausfällt.

Pischner EnergieberaterPischner mit Dackel
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Ihr Jonas Pischner
Energieeffizienz-Experte, Buchautor & Dackelliebhaber

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