Die Sanierung eines Einfamilienhauses (EFH) bietet ideale Voraussetzungen für staatliche Förderungen. Da Sie als Eigentümer oft die volle Entscheidungsgewalt über die energetische Ausrichtung haben, lassen sich Zuschüsse besonders effizient bündeln. Im Jahr 2026 stehen Ihnen drei Hauptwege offen.
1. BAFA-Zuschuss (Einzelmaßnahme)
Der beliebteste Weg für die Dachdämmung am EFH.
- Förderhöhe: 15 % der Kosten als direkter Zuschuss.
- Bonus: Weitere 5 % (insgesamt 20 %), wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.
- Maximalbetrag: Bis zu 60.000 € förderfähige Kosten pro Kalenderjahr bei der ersten Wohneinheit, weitere Wohneinheiten gestaffelt (je 30.000 bzw. 15.000 €).
2. KfW-Ergänzungskredit
Für die Finanzierung der verbleibenden Kosten bietet die KfW zinsgünstige Kredite an.
- Vorteil: Niedrige Zinsen und lange Laufzeiten entlasten die Haushaltskasse.
- Voraussetzung: Ein Zusagebescheid des BAFA für die Grundförderung muss vorliegen.
3. Der Steuer-Turbo (§ 35c EStG)
Wenn Sie keinen Antrag beim BAFA stellen möchten, können Sie die Sanierung direkt über die Steuererklärung fördern lassen.
- Ersparnis: 20 % der Gesamtkosten (inkl. Material) werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.
- Verteilung: Die Absetzung erfolgt verteilt über drei Jahre.
- Bedingung: Die Immobilie muss von Ihnen selbst bewohnt werden.
Förder-Checkliste für das EFH
| Was wird gefördert? | Max. Förderquote |
|---|---|
| Dachdämmung (U-Wert ≤ 0,14) | 20 % |
| Neue Dachfenster (3-fach Glas) | 20 % |
| Energieberater & Baubegleitung | 50 % |
| Asbestentsorgung (als Nebenmaßnahme) | 20 % |
Wichtig: Die Reihenfolge entscheidet
Damit die Förderung am EFH nicht abgelehnt wird, gilt die strikte Regel: Erst der Förderantrag, dann die Unterschrift beim Handwerker. Ein Energieberater ist für die BAFA-Förderung zwingend erforderlich und stellt sicher, dass alle technischen Mindestanforderungen für Ihr Einfamilienhaus erfüllt werden.
FAQ – Kurz & Knapp
Lohnt sich die Förderung auch bei einem kleinen Dach?
Ja, gerade am Einfamilienhaus machen die Lohnkosten einen großen Anteil aus. Die Förderung deckt diese Kosten sowie das Material ab, was die Amortisationszeit der Sanierung deutlich verkürzt.
Kann ich Eigenleistung fördern lassen?
Beim BAFA werden nur Materialkosten für Eigenleistungen gefördert, sofern diese durch einen Fachbetrieb oder Energieberater abgenommen werden. Arbeitsstunden in Eigenregie sind nicht förderfähig.


Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Ihr Jonas Pischner
Energieeffizienz-Experte, Buchautor & Dackelliebhaber
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