Kostenlosen Rückruf anfordern: Rückruf anfordern
🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater
Viele Immobilieneigentümer planen eine reine Neueindeckung, um die Optik zu verbessern oder die Dichtigkeit wiederherzustellen, scheuen aber die hohen Kosten einer gleichzeitigen Dachdämmung. Doch die rechtliche Lage im Jahr 2026 ist eindeutig: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt hier enge Grenzen. Werden diese ignoriert, drohen empfindliche Bußgelder und die Verpflichtung zum nachträglichen Umbau.
Das GEG schreibt vor, dass bei einer Sanierung von bestehenden Gebäuden energetische Mindeststandards eingehalten werden müssen, sobald ein Bauteil maßgeblich verändert wird.
Es gibt spezifische Konstellationen, in denen Sie auf eine zusätzliche Dämmung der Dachschräge verzichten können, selbst wenn Sie das Dach komplett neu eindecken:
Eine Dachsanierung "am Gesetz vorbei" zu planen, birgt erhebliche Risiken für Eigentümer:
Falls das Dachgeschoss nicht bewohnt ist und auch in Zukunft nicht ausgebaut werden soll, ist die Dämmung der obersten Geschossdecke oft die günstigere und rechtlich zulässige Alternative zur Dachschrägendämmung. Sie erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des GEG meist zu einem Bruchteil der Kosten einer vollständigen Aufsparrendämmung.
Anstatt die Dämmung aus Kostengründen wegzulassen, sollten Eigentümer prüfen, ob die staatliche Förderung die Mehrkosten auffängt. Wie bereits auf unserer Seite "Was wird gefördert?" beschrieben, übernimmt der Staat bei Erreichung bestimmter Werte bis zu 20 % der Gesamtkosten – inklusive der neuen Dachziegel als notwendige Nebenmaßnahme.
Auch bei Eigenleistung gilt das GEG. Die 10-Prozent-Regel bleibt bestehen. Ohne Fachbetrieb fehlt Ihnen zudem die notwendige Unternehmererklärung, was spätestens beim Verkauf der Immobilie zu massiven Problemen führen kann.
Nein. Die Vorschriften des GEG beziehen sich auf Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Unbeheizte Nebengebäude sind von der Dämmpflicht ausgenommen.
Das Gesetz sieht vor, dass die energetischen Maßnahmen im zeitlichen Zusammenhang mit der Sanierung der Dachhaut erfolgen müssen. Ein Aufschieben ist rechtlich nicht vorgesehen, es sei denn, es liegt eine behördliche Ausnahme vor.


Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Ihr Jonas Pischner
Energieeffizienz-Experte, Buchautor & Dackelliebhaber
Wir helfen Ihnen gerne
0800 - 220 33 30 Kostenfreie Servicenummer Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr info@ee-experten.de