Bei einer Dachsanierung stellen sich Eigentümer oft die Frage: "Bekomme ich auch für die neuen Dachziegel eine Förderung?" Die Antwort lautet: Es kommt auf den Kontext an. Der Staat fördert primär die Energieeinsparung, nicht die Optik. Dennoch lassen sich viele Kosten als notwendige Umfeldmaßnahmen deklarieren.
Hier ist die detaillierte Aufstellung, welche Posten auf Ihrer Handwerkerrechnung im Jahr 2026 förderfähig sind und wo Sie keine staatliche Unterstützung erwarten können.
1. Diese Maßnahmen werden gefördert (Zuschüsse bis 20 %)
Um eine Förderung durch das BAFA oder die KfW zu erhalten, muss die Maßnahme fast immer die Energieeffizienz steigern.
- Wärmedämmung: Ob Aufsparren-, Zwischensparren- oder Einblasdämmung – dies ist der Kern der Förderung. Erreicht der U-Wert 0,14 W/(m²·K), sind Zuschüsse sicher.
- Dachfenster: Der Austausch alter Fenster gegen moderne Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung inklusive fachgerechtem Einbau wird gefördert.
- Notwendige Umfeldmaßnahmen: Dies ist der wichtigste Punkt. Der Staat zahlt auch für Arbeiten, ohne die eine Dämmung technisch nicht möglich wäre. Dazu gehören:
- Gerüststellung und Baustelleneinrichtung.
- Abdecken und Entsorgung der alten Eindeckung (auch Asbest).
- Anpassung der Dachüberstände und Regenrinnen.
- Verlängerung von Schornsteineinfassungen.
- Dachziegel (aber nur, wenn sie im Zuge einer förderfähigen Dämmung erneuert werden).
- Energieberater: Die Planung und Baubegleitung durch einen Experten wird mit bis zu 50 % bezuschusst.
2. Das wird NICHT gefördert (Reine Instandhaltung)
Maßnahmen, die lediglich der Verschönerung oder der Reparatur ohne energetischen Nutzen dienen, erhalten keine direkten Zuschüsse (BAFA/KfW).
- Reine Neueindeckung: Wenn Sie nur die Ziegel tauschen, ohne die Dämmwerte zu verbessern, gibt es keinen Investitionszuschuss.
- Reparaturen: Das Ausbessern einzelner Stellen, das Abdichten einer Dachrinne oder das Austauschen morscher Latten ohne Dämmung.
- Rein optische Upgrades: Der Aufpreis für glasierte Ziegel oder spezielle Design-Elemente, die keinen energetischen Mehrwert bieten.
- Dachreinigung & Beschichtung: Die rein kosmetische Behandlung des Daches wird nicht gefördert.
3. Die Alternative: Der Steuerbonus (§ 35a & 35c EStG)
Falls Ihre Maßnahme nicht für die BAFA-Zuschüsse qualifiziert ist, bleibt oft der Weg über das Finanzamt. Hier ist die Förderung breiter gefächert:
| Art der Hilfe | Was wird gefördert? | Vorteil |
|---|---|---|
| Energetische Sanierung (§ 35c) | Dämmung & Fenster (selbstgenutztes Wohneigentum). | 20 % der Gesamtkosten (inkl. Material) direkt von der Steuer absetzbar. |
| Handwerkerleistung (§ 35a) | Alle reinen Arbeitskosten (auch Reparaturen ohne Dämmung). | 20 % der Lohnkosten (max. 1.200 € pro Jahr) absetzbar. |
4. Sonderfall: Dachstuhl-Sanierung
Muss der gesamte Dachstuhl aufgrund von Fäulnis oder Schädlingen ersetzt werden, ist dies primär eine Instandsetzung. Aber: Wenn der neue Dachstuhl so konstruiert wird, dass er moderne Dämmstärken aufnehmen kann, sind die Kosten für den Zimmermann oft als Umfeldmaßnahme der Dämmung förderfähig. Hier ist die Argumentation des Energieberaters gegenüber der Förderstelle entscheidend.
5. Zusammenfassung: So sichern Sie sich die Förderung
Damit die Kosten für die neuen Ziegel und das Gerüst übernommen werden, müssen Sie die "Kausalkette" einhalten:
Keine Förderung ohne energetische Verbesserung.
Planen Sie die Sanierung immer mit Blick auf den U-Wert. Sobald die Dämmung förderfähig ist, "zieht" sie viele andere Kostenblöcke (Dachziegel, Gerüst, Entsorgung) in den förderfähigen Bereich mit hinein.
FAQ – Was wird gefördert?
Bekomme ich Förderung für eine neue Dachrinne?
Nur, wenn die Erneuerung der Dachrinne technisch notwendig ist, weil das Dach durch die neue Dämmung höher wird und die alten Rinnen nicht mehr passen.
Wird Photovoltaik zusammen mit dem Dach gefördert?
PV-Anlagen haben ein eigenes Fördersystem (0 % MwSt, Einspeisevergütung). Sie können jedoch beide Anträge parallel stellen, um die Gerüstkosten eventuell anteilig über die Dachförderung abzudecken.
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja! Für Zuschüsse (BAFA/KfW) muss der Antrag gestellt werden, bevor Sie den Handwerker offiziell beauftragen. Den Steuerbonus hingegen beantragen Sie erst nachträglich mit der Einkommensteuererklärung.


Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Ihr Jonas Pischner
Energieeffizienz-Experte, Buchautor & Dackelliebhaber
Wir helfen Ihnen gerne
0800 - 220 33 30 Kostenfreie Servicenummer Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr Kein Bundesland gewählt. Bundesland ändern info@ee-experten.de












