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Die Grüngasquote verpflichtet Energieversorger, einen festgelegten Anteil ihres Gasabsatzes durch erneuerbare Gase wie Biomethan oder synthetisches Methan zu decken. Sie dient dem Klimaschutz, reduziert Treibhausgasemissionen und unterstützt die Energiewende im Wärmemarkt.
Die Grüngasquote bezeichnet einen gesetzlich festgelegten Mindestanteil an erneuerbar erzeugtem Gas (z. B. Biomethan oder synthetisches Methan), der in das bestehende Erdgasnetz eingespeist oder von Energieversorgern im Wärmemarkt bereitgestellt werden muss. Ziel der Grüngasquote ist es, den Anteil klimafreundlicher Gase im Energiesystem zu erhöhen und fossiles Erdgas schrittweise zu ersetzen.
Die Grüngasquote spielt eine wichtige Rolle im Rahmen der Energiewende. Sie unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien im Gasbereich und trägt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei. Insbesondere im Gebäudesektor und in der Industrie kann erneuerbares Gas helfen, CO₂-Emissionen deutlich zu senken.
Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz ihres Gasabsatzes durch erneuerbare Gase zu decken. Dieser Anteil wird gesetzlich festgelegt und kann schrittweise ansteigen. Unternehmen können die Quote erfüllen, indem sie selbst Grüngas produzieren, entsprechende Zertifikate erwerben oder erneuerbares Gas von Drittanbietern beziehen.
Die Grüngasquote ist ein wichtiges Instrument der Energie- und Klimapolitik. Sie sorgt dafür, dass erneuerbare Gase zunehmend in das Energiesystem integriert werden und unterstützt so die Transformation hin zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung.

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Grüngasquote weiter.