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Sanierungsfahrplan für Mehrfamilienhäuser und WEG: Gemeinsam effizient

Bei Mehrfamilienhäusern (MFH) ist das Potenzial zur Energie- und Kosteneinsparung besonders groß. Gleichzeitig sind die Hürden für Sanierungen oft höher, da unterschiedliche Interessen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aufeinandertreffen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet hier die ideale Lösung: Er schafft eine objektive, fachliche Basis für Entscheidungen und maximiert die staatlichen Förderungen für alle Beteiligten.

Höhere Zuschüsse für größere Gebäude

Das BAFA honoriert den Mehraufwand bei der Bilanzierung größerer Gebäude durch deutlich höhere Zuschüsse. Während Ein- und Zweifamilienhäuser gedeckelt sind, profitieren Mehrfamilienhäuser von erweiterten Fördersätzen:

  • Zuschuss für die Beratung: Für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten beträgt der BAFA-Zuschuss 50 % des Honorars, maximal jedoch 850 Euro.
  • Vorstellungs-Bonus: Wenn der Energieberater die Ergebnisse des iSFP im Rahmen einer Eigentümerversammlung erläutert, gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro. Dies fördert die Akzeptanz und Klärung technischer Fragen direkt vor Ort.

Der Multiplikator-Effekt: Förderung pro Wohneinheit

Der eigentliche finanzielle Vorteil des iSFP entfaltet sich bei der Umsetzung der Maßnahmen. Der iSFP-Bonus (5 % Extra-Förderung) und das verdoppelte Förderbudget gelten pro Wohneinheit:

  • Statt 30.000 € können pro Kalenderjahr und Wohnung 60.000 € anrechenbare Kosten geltend gemacht werden.
  • Bei einem Haus mit 10 Wohneinheiten steigt das förderfähige Gesamtbudget somit von 300.000 € auf 600.000 € pro Jahr.
  • Der maximale Zuschuss erhöht sich in diesem Beispiel von 45.000 € auf 120.000 € (20 % von 600.000 €).

Vorteile für Hausverwalter und Beiräte

Ein iSFP ist für die Verwaltung ein mächtiges Werkzeug zur Werterhaltung der Immobilie:

  • Rechtssicherheit: Der Fahrplan dokumentiert die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (GEG) und bietet Schutz vor Fehlentscheidungen.
  • Transparenz: Eigentümer sehen schwarz auf weiß, welche Maßnahmen (z. B. Kellerdeckendämmung oder Fensterwechsel) welche Einsparung bringen.
  • Langfristige Planung: Da der iSFP 15 Jahre gültig ist, kann die Instandhaltungsrücklage gezielt und über Jahre hinweg für die sinnvollsten Maßnahmen eingesetzt werden.

Besonderheit: Die Beschlussfassung in der WEG

Ein Sanierungsfahrplan kann bereits durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss beauftragt werden. Er verpflichtet die Gemeinschaft noch nicht zur Durchführung der Sanierung, sondern dient erst einmal der Informationsbeschaffung. Da der Eigenanteil der Gemeinschaft nach Abzug der Förderung meist sehr gering ist (oft nur ein kleiner zweistelliger Betrag pro Miteigentumsanteil), ist die Zustimmungshürde in der Regel sehr niedrig.

Bringen Sie Ihre Eigentümergemeinschaft auf Kurs! Wir sind spezialisiert auf die Energieberatung für WEGs und MFHs. Wir erstellen nicht nur den technischen Fahrplan, sondern moderieren auf Wunsch auch die Vorstellung in Ihrer nächsten Versammlung, um den Weg für eine wertsteigernde Sanierung zu ebnen.

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