EE-Experten GmbH
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Ausreichend
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Nach jedem Termin erhalten unsere Kunden eine E-Mail mit der Bitte, uns zu bewerten. Diese Bewertungen werden unverändert auf unserer Website dargestellt. Da der Bewertungslink ausschließlich an unsere tatsächlichen Kunden versendet wird und erst nach Abgabe der Bewertung zugänglich ist, ist ein Missbrauch ausgeschlossen.

Das bedeutet: Unsere Bewertungen stammen ausschließlich von echten Kunden – keinen Interessenten, keinen Fake-Bewertungen, keinen Trollen.

Unsere Erfahrung mit öffentlichen Bewertungsportalen hat gezeigt, dass dort nicht immer faire und authentische Bewertungen abgegeben werden. Um eine verlässliche und ehrliche Darstellung zu gewährleisten, haben wir uns entschieden, auf diese Plattformen zu verzichten.

Stattdessen veröffentlichen wir nun echte Kundenbewertungen – wahlweise mit Namen oder anonym, je nach Wunsch des Kunden. Die Echtheit dieser Bewertungen versichern wir rechtsverbindlich, sodass sich unsere Kunden auf transparente und ehrliche Rückmeldungen verlassen können.

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Gesetzesänderung zum 1. Januar 2027

Ab 2027 nur noch Bedarfsausweis: Sichern Sie jetzt den Verbrauchsausweis für zehn Jahre

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ändert sich das GEG*: Wer ab dem 1. Januar 2027 ein Nichtwohngebäude verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast, braucht dafür einen neu erstellten Bedarfsausweis. Dieser erfordert eine vollständige energetische Bilanzierung des Gebäudes und kostet je Objekt hohe vier- bis fünfstellige Beträge.

Ein Verbrauchsausweis, der bis zum 31. Dezember 2026 ausgestellt wird, bleibt zehn Jahre gültig, also bis Ende 2036. Er muss bei einer späteren Transaktion nicht durch einen Bedarfsausweis ersetzt werden. Genau dieses Zeitfenster sichern wir für Sie.

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bis zum Stichtag 31. Dezember 2026

Bis dahin muss der Verbrauchsausweis nicht nur beauftragt, sondern fertig ausgestellt sein. Rechnen Sie Datenbeschaffung und Bearbeitung mit ein.

Pflicht ab 2027

Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder Vertragsverlängerung eines Nichtwohngebäudes: Ab 1. Januar 2027 ist dafür ein neu erstellter Bedarfsausweis vorgeschrieben. Ein neuer Verbrauchsausweis ist in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen.

Zehn Jahre Bestandsschutz

Ein bis 31.12.2026 ordnungsgemäß ausgestellter Verbrauchsausweis wird durch die neue Rechtslage nicht unwirksam. Er gilt zehn Jahre und deckt alle Transaktionen in diesem Zeitraum ab, solange das Gebäude nicht umfassend saniert oder erweitert wird.

Hohe vier- bis fünfstellige Beträge vermeiden

Der Verbrauchsausweis für ein Nichtwohngebäude beginnt bei uns bei 500 Euro zzgl. MwSt. Der Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Aufnahme, Bilanzierung und Planunterlagen kostet je Objekt hohe vier- bis fünfstellige Beträge. Bei Beständen mit vielen Objekten summiert sich der Unterschied schnell auf sechs- oder siebenstellige Beträge.

Was ab dem 1. Januar 2027 auf Sie zukommt

Wer wartet

Ab 2027 bei jeder Transaktion

  • Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Aufnahme und Bilanzierung je Gebäude
  • Hohe vier- bis fünfstellige Beträge je Objekt, bei Beständen vervielfacht
  • Mehrere Wochen Vorlauf vor jedem Verkauf und jeder Vermietung
  • Grundrisse und Planunterlagen müssen vorliegen
  • Einstufung in die neue Skala A bis G, meist in den unteren Klassen
Wer bis 31.12.2026 handelt

Zehn Jahre Ruhe bis Ende 2036

  • Verbrauchsausweis ab 500 Euro zzgl. MwSt. je Gebäude
  • Kein Vor-Ort-Termin, keine Grundrisse, keine Bilanzierung
  • Gültig für alle Transaktionen bis 2036
  • Aushang-, Vorlage- und Anzeigenpflicht erfüllt
  • Beauftragung 2026 sichert die Ausstellung noch in diesem Jahr

Voraussetzung: Das Gebäude wird in dieser Zeit nicht umfassend saniert oder erweitert. Dann ist ein neuer Ausweis nötig.

Verbrauchsausweis heute oder Bedarfsausweis ab 2027: der Kostenvergleich

Beide Ausweise sind rechtsgültig und gelten zehn Jahre. Der Unterschied liegt im Aufwand der Erstellung und damit im Preis.

Bis 31.12.2026 möglich

Verbrauchsausweis NWG*

Auf Basis der realen Verbrauchsdaten aus drei Jahren, ohne Vor-Ort-Aufnahme

ab 500 €zzgl. MwSt. je Gebäude, nach Nutzfläche gestaffelt
bis 2.000 m²500 €
bis 5.000 m²900 €
über 5.000 m²1.500 €
über 20.000 m²3.000 €
Hotels2.100 €
  • Zehn Jahre gültig, auch für Transaktionen nach 2027
  • Erstellung aus Heiz- und Stromabrechnungen, kein Vor-Ort-Termin nötig
  • Sonderkonditionen bei großen Objektbeständen
  • Alle Preise zzgl. MwSt.
Ab 01.01.2027 Pflicht

Bedarfsausweis NWG

Energetische Bilanzierung des gesamten Gebäudes nach DIN V 18599

hohe vier- bis fünfstellige Beträgeje Gebäude, abhängig von Größe, Zonierung und Anlagentechnik
  • Vor-Ort-Aufnahme von Gebäudehülle, Zonen und Anlagentechnik erforderlich
  • Grundrisse und Planunterlagen müssen vorliegen oder neu erstellt werden
  • Deutlich längere Bearbeitungszeit je Objekt
  • Bei Portfolios mit vielen Standorten ein hoher Investitionsblock
Voraussetzung für den Verbrauchsausweis: Verbrauchsdaten für Heizung und Strom aus 36 zusammenhängenden Monaten. Fehlen Abrechnungen, klären wir im Beratungsgespräch, wie sich die Daten beschaffen lassen. Je früher Sie anfragen, desto mehr Zeit bleibt dafür bis zum Stichtag.

So sichern Sie Ihren Verbrauchsausweis

Vier Schritte von der Anfrage bis zum fertigen Verbrauchsausweis, garantiert vor dem Stichtag:

Anfrage senden

Beantworten Sie in zwei Minuten einige Fragen zu Ihren Gebäuden und nennen Sie uns Ihre Telefonnummer für den Rückruf.

Rückruf und Beratung

Ein Berater unseres Gewerbeteams ruft Sie an, prüft Objekte, Datenlage und Anzahl und nennt Ihnen den Preis für Ihren Bestand.

Auftrag fest einplanen

Nach Ihrer Beauftragung planen wir die Erstellung Ihres Verbrauchsausweises fest ein, damit er noch im Jahr 2026 ausgestellt wird. Die Aufträge bearbeiten wir in der Reihenfolge des Eingangs.

Daten liefern, Ausweis erhalten

Sie stellen uns die Verbrauchsabrechnungen bereit, wir erstellen den Ausweis. Sie erhalten ihn als PDF, zehn Jahre gültig.

Hohe Nachfrage vor dem Stichtag: Kapazitäten werden nach Eingang vergeben

Wir betreuen Gewerbekunden vom einzelnen Objekt bis zu Unternehmen mit tausenden Filialen und erhalten aktuell eine sehr große Zahl an Anfragen für 2026. Je früher Sie beauftragen, desto sicherer ist die Ausstellung vor dem 31.12.2026.

Rückruf-Anfrage

In zwei Minuten zum Rückruf

Beantworten Sie einige Fragen zu Ihren Gebäuden. Wir rufen Sie an, beraten Sie in Ruhe und sichern Ihnen die Fertigstellung bis zum Stichtag.

Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude

Verbrauchsausweis bis 31.12.2026 sichern

Für wie viele Gebäude benötigen Sie einen Energieausweis?

Um welche Art von Gebäuden handelt es sich?

Bei gemischten Beständen wählen Sie bitte die überwiegende Nutzung.

Wie groß ist die Nutzfläche insgesamt ungefähr?

Bei mehreren Gebäuden die Summe aller Objekte. Eine Schätzung genügt.

2000m²
100 m²50000+ m²

Was ist der Anlass?

Damit wir Ihre Anfrage richtig priorisieren können.

Liegen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor?

Für den Verbrauchsausweis brauchen wir Heiz- und Stromabrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten. Falls nicht, klären wir im Gespräch, wie wir die Daten beschaffen.

Fast geschafft

Wie erreichen wir Sie?

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

Wir rufen Sie an, beraten Sie zu Ihren Objekten und planen nach Beauftragung die Ausstellung noch 2026 fest ein.
Für Portfolios und Filialnetze

Ein Gebäude oder tausend Standorte: ein Ansprechpartner, ein Prozess

Bei Beständen mit vielen Objekten entscheidet der Prozess. Wir übernehmen die Sammlung der Verbrauchsdaten je Standort, erstellen die Ausweise gebündelt und liefern sie strukturiert an Ihr Facility Management oder Asset Management zurück. Für große Objektbestände vereinbaren wir Sonderkonditionen.

  • Zertifizierte Energieeffizienz-Experten, seit über 20 Jahren in der Energieberatung tätig
  • Fester Ansprechpartner für Ihren gesamten Bestand, telefonisch und persönlich erreichbar
  • Datenaufnahme per strukturierter Liste je Standort, auf Wunsch mit Vorlage für Ihre Objektverwaltung
  • Ausweise gebündelt als PDF, Übersicht aller Objekte mit Ablaufdaten
  • Auf Wunsch anschließend Sanierungsfahrplan, Einzelmaßnahmen oder Energiemanagement für den Bestand
10 Jahregültig, auch nach 2027
ab 500 €zzgl. MwSt. je Gebäude bis 2.000 m²
Ohne TerminErstellung aus den Abrechnungen
FilialnetzeKunden mit tausenden Standorten

Häufige Fragen zum Verbrauchsausweis bis 2026

Was ändert sich zum 1. Januar 2027 beim Energieausweis für Nichtwohngebäude?

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wird das GEG* geändert. Wird ab dem 1. Januar 2027 anlässlich eines Verkaufs, einer Vermietung, Verpachtung, eines Leasings oder einer Vertragsverlängerung ein neuer Energieausweis für ein Nichtwohngebäude benötigt, muss dieser als Bedarfsausweis auf Grundlage einer energetischen Bilanzierung erstellt werden. Ein neuer Verbrauchsausweis ist für diese Anlässe nicht mehr vorgesehen.

Bleibt ein 2026 ausgestellter Verbrauchsausweis nach 2027 gültig?

Ja. Ein bis zum 31. Dezember 2026 ordnungsgemäß ausgestellter und noch gültiger Verbrauchsausweis wird nicht allein wegen der neuen Rechtslage unwirksam. Er gilt zehn Jahre ab Ausstellung und kann in diesem Zeitraum bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorgelegt werden. Voraussetzung ist, dass das Gebäude in dieser Zeit nicht umfassend saniert oder erweitert wird. Wird mehr als ein Viertel der Gebäudehülle erneuert oder das Gebäude mit Berechnungen für das gesamte Gebäude verändert, ist ein neuer Ausweis nötig, ab 2027 als Bedarfsausweis.

Wie stellen Sie sicher, dass mein Ausweis noch 2026 ausgestellt wird?

Mit Ihrer Beauftragung planen wir die Erstellung fest ein und bearbeiten die Aufträge in der Reihenfolge des Eingangs. Entscheidend ist, dass die Verbrauchsdaten rechtzeitig vorliegen. Deshalb klären wir im Beratungsgespräch sofort, welche Abrechnungen vorhanden sind und wie fehlende beschafft werden. Je früher Sie beauftragen, desto größer ist der zeitliche Puffer bis zum Stichtag.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Verbrauchsausweis?

Die Abrechnungen für Heizenergie und Strom aus 36 zusammenhängenden Monaten, außerdem Angaben zur Nutzfläche, zur Nutzung und zu Leerständen. Ein Vor-Ort-Termin ist nicht erforderlich. Fehlen einzelne Abrechnungen, besprechen wir im Gespräch, wie die Daten beschafft werden können.

Was kostet der Verbrauchsausweis für ein Nichtwohngebäude?

Der Preis richtet sich nach der Nutzfläche: 500 Euro zzgl. MwSt. bis 2.000 m², 900 Euro bis 5.000 m², 1.500 Euro über 5.000 m², 3.000 Euro über 20.000 m², Hotels 2.100 Euro. Für große Objektbestände vereinbaren wir Sonderkonditionen. Zum Vergleich: Ein Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude kostet je Objekt hohe vier- bis fünfstellige Beträge.

Wir haben viele Standorte. Schaffen Sie das bis zum Stichtag?

Wir arbeiten für Unternehmen mit tausenden Filialen und haben den Prozess für große Bestände standardisiert: strukturierte Datenaufnahme je Standort, gebündelte Erstellung, Rücklieferung mit Objektübersicht. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Beauftragung, da wir die Aufträge in dieser Reihenfolge einplanen und die Nachfrage vor dem Stichtag sehr hoch ist.

Gilt die Aushangpflicht auch für unsere Filialen?

Ja, sobald ein Nichtwohngebäude mit starkem Publikumsverkehr mehr als 500 m² Nutzfläche hat und ein Energieausweis vorliegt, muss dieser gut sichtbar ausgehängt werden. Bei behördlich genutzten Gebäuden gilt die Pflicht ab 250 m², dort ist der Ausweis auch eigens dafür zu erstellen. Für Filialnetze bedeutet das: Jeder betroffene Standort braucht einen eigenen, gültigen Ausweis.

Was passiert, wenn wir erst 2027 verkaufen oder vermieten wollen?

Gerade dann lohnt sich der Verbrauchsausweis jetzt. Wird er 2026 ausgestellt, deckt er alle Transaktionen bis Ende 2036 ab. Warten Sie bis 2027, ist für denselben Vorgang ein Bedarfsausweis mit Bilanzierung nötig.

Jetzt Verbrauchsausweis bis 31.12.2026 sichern

Rückruf, Beratung zu Ihrem Bestand, feste Einplanung nach Beauftragung. Danach zehn Jahre Ruhe beim Energieausweis, solange keine umfassende Sanierung ansteht.