Ab 2027 nur noch Bedarfsausweis: Sichern Sie jetzt den Verbrauchsausweis für zehn Jahre
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ändert sich das GEG*: Wer ab dem 1. Januar 2027 ein Nichtwohngebäude verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast, braucht dafür einen neu erstellten Bedarfsausweis. Dieser erfordert eine vollständige energetische Bilanzierung des Gebäudes und kostet je Objekt hohe vier- bis fünfstellige Beträge.
Ein Verbrauchsausweis, der bis zum 31. Dezember 2026 ausgestellt wird, bleibt zehn Jahre gültig, also bis Ende 2036. Er muss bei einer späteren Transaktion nicht durch einen Bedarfsausweis ersetzt werden. Genau dieses Zeitfenster sichern wir für Sie.
bis zum Stichtag 31. Dezember 2026
Bis dahin muss der Verbrauchsausweis nicht nur beauftragt, sondern fertig ausgestellt sein. Rechnen Sie Datenbeschaffung und Bearbeitung mit ein.
Pflicht ab 2027
Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder Vertragsverlängerung eines Nichtwohngebäudes: Ab 1. Januar 2027 ist dafür ein neu erstellter Bedarfsausweis vorgeschrieben. Ein neuer Verbrauchsausweis ist in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen.
Zehn Jahre Bestandsschutz
Ein bis 31.12.2026 ordnungsgemäß ausgestellter Verbrauchsausweis wird durch die neue Rechtslage nicht unwirksam. Er gilt zehn Jahre und deckt alle Transaktionen in diesem Zeitraum ab, solange das Gebäude nicht umfassend saniert oder erweitert wird.
Hohe vier- bis fünfstellige Beträge vermeiden
Der Verbrauchsausweis für ein Nichtwohngebäude beginnt bei uns bei 500 Euro zzgl. MwSt. Der Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Aufnahme, Bilanzierung und Planunterlagen kostet je Objekt hohe vier- bis fünfstellige Beträge. Bei Beständen mit vielen Objekten summiert sich der Unterschied schnell auf sechs- oder siebenstellige Beträge.
Was ab dem 1. Januar 2027 auf Sie zukommt
Ab 2027 bei jeder Transaktion
- Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Aufnahme und Bilanzierung je Gebäude
- Hohe vier- bis fünfstellige Beträge je Objekt, bei Beständen vervielfacht
- Mehrere Wochen Vorlauf vor jedem Verkauf und jeder Vermietung
- Grundrisse und Planunterlagen müssen vorliegen
- Einstufung in die neue Skala A bis G, meist in den unteren Klassen
Zehn Jahre Ruhe bis Ende 2036
- Verbrauchsausweis ab 500 Euro zzgl. MwSt. je Gebäude
- Kein Vor-Ort-Termin, keine Grundrisse, keine Bilanzierung
- Gültig für alle Transaktionen bis 2036
- Aushang-, Vorlage- und Anzeigenpflicht erfüllt
- Beauftragung 2026 sichert die Ausstellung noch in diesem Jahr
Voraussetzung: Das Gebäude wird in dieser Zeit nicht umfassend saniert oder erweitert. Dann ist ein neuer Ausweis nötig.
Verbrauchsausweis heute oder Bedarfsausweis ab 2027: der Kostenvergleich
Beide Ausweise sind rechtsgültig und gelten zehn Jahre. Der Unterschied liegt im Aufwand der Erstellung und damit im Preis.
Verbrauchsausweis NWG*
Auf Basis der realen Verbrauchsdaten aus drei Jahren, ohne Vor-Ort-Aufnahme
| bis 2.000 m² | 500 € |
| bis 5.000 m² | 900 € |
| über 5.000 m² | 1.500 € |
| über 20.000 m² | 3.000 € |
| Hotels | 2.100 € |
- Zehn Jahre gültig, auch für Transaktionen nach 2027
- Erstellung aus Heiz- und Stromabrechnungen, kein Vor-Ort-Termin nötig
- Sonderkonditionen bei großen Objektbeständen
- Alle Preise zzgl. MwSt.
Bedarfsausweis NWG
Energetische Bilanzierung des gesamten Gebäudes nach DIN V 18599
- Vor-Ort-Aufnahme von Gebäudehülle, Zonen und Anlagentechnik erforderlich
- Grundrisse und Planunterlagen müssen vorliegen oder neu erstellt werden
- Deutlich längere Bearbeitungszeit je Objekt
- Bei Portfolios mit vielen Standorten ein hoher Investitionsblock
Der Energieausweis ist für Nichtwohngebäude keine Option, sondern Pflicht
So sichern Sie Ihren Verbrauchsausweis
Vier Schritte von der Anfrage bis zum fertigen Verbrauchsausweis, garantiert vor dem Stichtag:
Anfrage senden
Beantworten Sie in zwei Minuten einige Fragen zu Ihren Gebäuden und nennen Sie uns Ihre Telefonnummer für den Rückruf.
Rückruf und Beratung
Ein Berater unseres Gewerbeteams ruft Sie an, prüft Objekte, Datenlage und Anzahl und nennt Ihnen den Preis für Ihren Bestand.
Auftrag fest einplanen
Nach Ihrer Beauftragung planen wir die Erstellung Ihres Verbrauchsausweises fest ein, damit er noch im Jahr 2026 ausgestellt wird. Die Aufträge bearbeiten wir in der Reihenfolge des Eingangs.
Daten liefern, Ausweis erhalten
Sie stellen uns die Verbrauchsabrechnungen bereit, wir erstellen den Ausweis. Sie erhalten ihn als PDF, zehn Jahre gültig.
Hohe Nachfrage vor dem Stichtag: Kapazitäten werden nach Eingang vergeben
Wir betreuen Gewerbekunden vom einzelnen Objekt bis zu Unternehmen mit tausenden Filialen und erhalten aktuell eine sehr große Zahl an Anfragen für 2026. Je früher Sie beauftragen, desto sicherer ist die Ausstellung vor dem 31.12.2026.
In zwei Minuten zum Rückruf
Beantworten Sie einige Fragen zu Ihren Gebäuden. Wir rufen Sie an, beraten Sie in Ruhe und sichern Ihnen die Fertigstellung bis zum Stichtag.
Ein Gebäude oder tausend Standorte: ein Ansprechpartner, ein Prozess
Bei Beständen mit vielen Objekten entscheidet der Prozess. Wir übernehmen die Sammlung der Verbrauchsdaten je Standort, erstellen die Ausweise gebündelt und liefern sie strukturiert an Ihr Facility Management oder Asset Management zurück. Für große Objektbestände vereinbaren wir Sonderkonditionen.
- Zertifizierte Energieeffizienz-Experten, seit über 20 Jahren in der Energieberatung tätig
- Fester Ansprechpartner für Ihren gesamten Bestand, telefonisch und persönlich erreichbar
- Datenaufnahme per strukturierter Liste je Standort, auf Wunsch mit Vorlage für Ihre Objektverwaltung
- Ausweise gebündelt als PDF, Übersicht aller Objekte mit Ablaufdaten
- Auf Wunsch anschließend Sanierungsfahrplan, Einzelmaßnahmen oder Energiemanagement für den Bestand
Häufige Fragen zum Verbrauchsausweis bis 2026
Was ändert sich zum 1. Januar 2027 beim Energieausweis für Nichtwohngebäude?
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wird das GEG* geändert. Wird ab dem 1. Januar 2027 anlässlich eines Verkaufs, einer Vermietung, Verpachtung, eines Leasings oder einer Vertragsverlängerung ein neuer Energieausweis für ein Nichtwohngebäude benötigt, muss dieser als Bedarfsausweis auf Grundlage einer energetischen Bilanzierung erstellt werden. Ein neuer Verbrauchsausweis ist für diese Anlässe nicht mehr vorgesehen.
Bleibt ein 2026 ausgestellter Verbrauchsausweis nach 2027 gültig?
Ja. Ein bis zum 31. Dezember 2026 ordnungsgemäß ausgestellter und noch gültiger Verbrauchsausweis wird nicht allein wegen der neuen Rechtslage unwirksam. Er gilt zehn Jahre ab Ausstellung und kann in diesem Zeitraum bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorgelegt werden. Voraussetzung ist, dass das Gebäude in dieser Zeit nicht umfassend saniert oder erweitert wird. Wird mehr als ein Viertel der Gebäudehülle erneuert oder das Gebäude mit Berechnungen für das gesamte Gebäude verändert, ist ein neuer Ausweis nötig, ab 2027 als Bedarfsausweis.
Wie stellen Sie sicher, dass mein Ausweis noch 2026 ausgestellt wird?
Mit Ihrer Beauftragung planen wir die Erstellung fest ein und bearbeiten die Aufträge in der Reihenfolge des Eingangs. Entscheidend ist, dass die Verbrauchsdaten rechtzeitig vorliegen. Deshalb klären wir im Beratungsgespräch sofort, welche Abrechnungen vorhanden sind und wie fehlende beschafft werden. Je früher Sie beauftragen, desto größer ist der zeitliche Puffer bis zum Stichtag.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Verbrauchsausweis?
Die Abrechnungen für Heizenergie und Strom aus 36 zusammenhängenden Monaten, außerdem Angaben zur Nutzfläche, zur Nutzung und zu Leerständen. Ein Vor-Ort-Termin ist nicht erforderlich. Fehlen einzelne Abrechnungen, besprechen wir im Gespräch, wie die Daten beschafft werden können.
Was kostet der Verbrauchsausweis für ein Nichtwohngebäude?
Der Preis richtet sich nach der Nutzfläche: 500 Euro zzgl. MwSt. bis 2.000 m², 900 Euro bis 5.000 m², 1.500 Euro über 5.000 m², 3.000 Euro über 20.000 m², Hotels 2.100 Euro. Für große Objektbestände vereinbaren wir Sonderkonditionen. Zum Vergleich: Ein Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude kostet je Objekt hohe vier- bis fünfstellige Beträge.
Wir haben viele Standorte. Schaffen Sie das bis zum Stichtag?
Wir arbeiten für Unternehmen mit tausenden Filialen und haben den Prozess für große Bestände standardisiert: strukturierte Datenaufnahme je Standort, gebündelte Erstellung, Rücklieferung mit Objektübersicht. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Beauftragung, da wir die Aufträge in dieser Reihenfolge einplanen und die Nachfrage vor dem Stichtag sehr hoch ist.
Gilt die Aushangpflicht auch für unsere Filialen?
Ja, sobald ein Nichtwohngebäude mit starkem Publikumsverkehr mehr als 500 m² Nutzfläche hat und ein Energieausweis vorliegt, muss dieser gut sichtbar ausgehängt werden. Bei behördlich genutzten Gebäuden gilt die Pflicht ab 250 m², dort ist der Ausweis auch eigens dafür zu erstellen. Für Filialnetze bedeutet das: Jeder betroffene Standort braucht einen eigenen, gültigen Ausweis.
Was passiert, wenn wir erst 2027 verkaufen oder vermieten wollen?
Gerade dann lohnt sich der Verbrauchsausweis jetzt. Wird er 2026 ausgestellt, deckt er alle Transaktionen bis Ende 2036 ab. Warten Sie bis 2027, ist für denselben Vorgang ein Bedarfsausweis mit Bilanzierung nötig.
Jetzt Verbrauchsausweis bis 31.12.2026 sichern
Rückruf, Beratung zu Ihrem Bestand, feste Einplanung nach Beauftragung. Danach zehn Jahre Ruhe beim Energieausweis, solange keine umfassende Sanierung ansteht.














