EE-Experten GmbH
Sehr gut
4.9
/
5
3218 Bewertungen
Echte Bewertungen für EE-Experten GmbH
4.9 / 5
Sehr gut
Basierend auf 3218 echten Bewertungen
Notenberechnung basierend auf Sternen:
5.00 – 4.50
Sehr gut
4.49 – 3.50
Gut
3.49 – 2.50
Befriedigend
2.49 – 1.50
Ausreichend
1.49 – 1.00
Mangelhaft

Nach jedem Termin erhalten unsere Kunden eine E-Mail mit der Bitte, uns zu bewerten. Diese Bewertungen werden unverändert auf unserer Website dargestellt. Da der Bewertungslink ausschließlich an unsere tatsächlichen Kunden versendet wird und erst nach Abgabe der Bewertung zugänglich ist, ist ein Missbrauch ausgeschlossen.

Das bedeutet: Unsere Bewertungen stammen ausschließlich von echten Kunden – keinen Interessenten, keinen Fake-Bewertungen, keinen Trollen.

Unsere Erfahrung mit öffentlichen Bewertungsportalen hat gezeigt, dass dort nicht immer faire und authentische Bewertungen abgegeben werden. Um eine verlässliche und ehrliche Darstellung zu gewährleisten, haben wir uns entschieden, auf diese Plattformen zu verzichten.

Stattdessen veröffentlichen wir nun echte Kundenbewertungen – wahlweise mit Namen oder anonym, je nach Wunsch des Kunden. Die Echtheit dieser Bewertungen versichern wir rechtsverbindlich, sodass sich unsere Kunden auf transparente und ehrliche Rückmeldungen verlassen können.

Beratung & Förderungen: 0800 - 220 33 30 Gebührenfrei
Sehr gut
4.9/5
🏆 BAFA-zertifizierte Energieberater | 🇩🇪 Förderexperten des Bundes
3218 Bewertungen4.9/5 Sehr gut

Kostenlosen Rückruf anfordern: Rückruf anfordern

🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüft und zertifiziert

Kostenlose und unverbindliche Beratung: 0800 - 220 33 30 info@ee-experten.de
In Kooperation mit Wüstenrot Energieberatung Logo
Unverbindlich beraten lassen:
0800 - 220 33 30 Gebührenfrei deutschlandweit Bundesland wählen
Unverbindlich beraten lassen:
0800 - 220 33 30Gebührenfrei deutschlandweit
Kostenlose Erstberatung
Auf dieser Seite

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: Schimmelschutz und Haftungsprävention

Bei der energetischen Modernisierung von Miet- und Eigentumswohnungen steht die Luftdichtheit der Gebäudehülle im Fokus. Was energetisch sinnvoll ist, birgt jedoch Risiken: Bleibt die Feuchtigkeit in den Räumen, drohen Schimmelschäden. Für Hausverwalter ist die Erstellung eines Lüftungskonzepts nach DIN 1946-6 daher nicht nur eine technische Empfehlung, sondern eine notwendige Maßnahme zum Schutz der Bausubstanz und zur Vermeidung von Haftungsansprüchen.

Wann ist ein Lüftungskonzept gesetzlich vorgeschrieben?

Die Norm DIN 1946-6 verpflichtet den Planer oder Ausführenden zur Erstellung eines Lüftungskonzepts, sobald bei einer Sanierung lüftungstechnisch relevante Änderungen vorgenommen werden. Dazu zählen:

  • Fenstertausch: Wenn in einem Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wird.
  • Dachsanierung: Wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet oder gedämmt wird.
  • Fassadendämmung: Bei umfassender Abdichtung der Gebäudehülle.

Der iSFP als Auslöser für das Lüftungskonzept

Oft empfiehlt bereits der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) die Erstellung eines Lüftungskonzepts als begleitende Maßnahme. Als Verwalter sollten Sie darauf bestehen, dass dieses Konzept vor Beginn der Baumaßnahmen vorliegt. Es prüft, ob der „Luftwechsel zum Feuchteschutz“ allein durch Infiltration (undichte Stellen) noch gewährleistet ist oder ob lüftungstechnische Maßnahmen (z. B. Fensterfalzlüfter oder Abluftanlagen) notwendig sind.

Schutz vor Mietminderungen und Rechtsstreitigkeiten

Tritt nach einer Sanierung Schimmel auf, stellt sich in der Praxis oft die Frage: Liegt ein Baumangel vor oder lüftet der Mieter falsch? Ohne ein professionelles Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 hat die Verwaltung eine schwache Rechtsposition:

  • Beweislast: Das Konzept dokumentiert, dass die Wohnung technisch so geplant wurde, dass bei normalem Nutzerverhalten kein Schimmel entstehen kann.
  • Nutzerunabhängigkeit: Die Norm fordert, dass ein gewisser Grundluftwechsel auch ohne aktives Fensteröffnen durch den Mieter funktionieren muss.
  • Rechtssicherheit: Das Vorliegen eines Konzepts entlastet den Verwalter gegenüber den Eigentümern und schützt vor Vorwürfen der Vernachlässigung der Planungspflicht.

Einfache Lösungen für den Bestand

Ein Lüftungskonzept bedeutet nicht automatisch teure Lüftungsanlagen. Oft lassen sich die Anforderungen der DIN 1946-6 durch einfache und kostengünstige Maßnahmen erfüllen, wie zum Beispiel:

  • Einbau von dezentralen Fensterfalzlüftern (nahezu unsichtbar).
  • Installation von feuchtegeführten Abluftventilen in Bad und Küche.
  • Einsatz kleiner, dezentraler Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung in den Wohnräumen.

Sichern Sie Ihre Sanierungsprojekte ab! Wir erstellen für Ihr Portfolio fachgerechte Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6. Wir sorgen dafür, dass Ihre Immobilien „atmen“ können und Sie als Verwalter ruhig schlafen können – frei von Schimmelbeschwerden und Haftungssorgen.

Pischner EnergieberaterPischner mit Dackel
Fragen zum Thema Energieberatung für Hausverwaltungen & WEGs?

Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.

Ihr Jonas Pischner
Energieeffizienz-Experte, Buchautor & Dackelliebhaber

Rufen Sie uns an:

Wir helfen Ihnen gerne

0800 - 220 33 30 Kostenfreie Servicenummer Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr Kein Bundesland gewählt. Bundesland ändern info@ee-experten.de
Ihr direkter Draht

Persönlich beraten, ohne Warteschleife

Jonas Pischner, Energieberater, EE-Experten GmbH
Jonas PischnerIch freue mich auf Ihren Anruf
Schreiben Sie uns

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieberatung für Hausverwaltungen & WEGs weiter.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.