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Förderung für WEGs: Wer beantragt was und wer ist verantwortlich?

Die Förderlandschaft für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist komplex. Seit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es klare Regeln, wie Zuschüsse für Mehrfamilienhäuser beantragt werden müssen. Für die Hausverwaltung stellt sich dabei oft die zentrale Frage: Welche Aufgaben liegen beim Verwalter, und wo muss zwingend ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden?

Die Rollenverteilung: Wer macht was?

Um Haftungsrisiken zu vermeiden und die maximale Förderung für die Eigentümer zu sichern, hat sich in der Praxis folgende Aufgabenteilung bewährt:

  • Der Energieberater (Experte): Er ist für die technische Prüfung verantwortlich. Er erstellt die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) und nach Abschluss die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD). Ohne diese technischen Nachweise gibt es keine Förderung für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik.
  • Die Hausverwaltung: Sie fungiert als Bevollmächtigte der WEG. Der Verwalter stellt meist den rein administrativen Antrag beim BAFA oder der KfW (unter Nutzung der technischen Daten des Beraters) und koordiniert die Beschlussfassung in der Versammlung.

Einzelmaßnahmen (BEG EM) vs. Komplettsanierung (KfW)

Je nach Sanierungsweg unterscheiden sich die Antragswege für die WEG:

Maßnahme Förderstelle Antragsteller
Heizungstausch / iSFP BAFA / KfW (Zuschuss) WEG (vertreten durch Verwaltung)
Gebäudehülle (Fenster, Dämmung) BAFA (Zuschuss) WEG (vertreten durch Verwaltung)
Effizienzhaus (Komplett) KfW (Kredit mit Zuschuss) WEG (über Hausbank)

Wichtig für Verwalter: Der Bevollmächtigten-Status

Damit wir als Energieberater direkt mit den Behörden kommunizieren und die technischen Bestätigungen hochladen können, benötigen wir eine Vollmacht der WEG. Idealerweise wird bereits im Beschluss zur Sanierung festgehalten, dass die Verwaltung ermächtigt ist, den Energieberater mit der Förderbegleitung zu beauftragen. Dies spart Zeit und verhindert Verzögerungen bei den oft kritischen Antragsfristen.

Besonderheit: Förderung der Baubegleitung

Wussten Sie, dass auch unsere Leistung als Energieberater gefördert wird? Die "Baubegleitung" wird bei WEGs mit bis zu 50 % bezuschusst. Dies reduziert die Kosten für die professionelle Begleitung durch uns erheblich und sollte in jeder Kostenrechnung gegenüber den Eigentümern als positiver Faktor hervorgehoben werden.

Auszahlung der Mittel

Die Fördergelder fließen nach erfolgreicher Prüfung direkt auf das Konto der WEG (Instandhaltungsrücklage oder Sonderkonto). Von dort aus kann die Verwaltung die Rechnungen der Handwerker begleichen. Der Energieberater bestätigt am Ende lediglich, dass die Maßnahmen fachgerecht und wie beantragt umgesetzt wurden.

Wir nehmen Ihnen die Komplexität ab! Wir unterstützen Hausverwaltungen bei der Strukturierung der Förderanträge für Ihre Bestände. Gemeinsam stellen wir sicher, dass kein Euro an Fördergeldern verloren geht und die bürokratische Belastung für Ihr Team minimal bleibt.

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