EE-Experten GmbH
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Unsere Erfahrung mit öffentlichen Bewertungsportalen hat gezeigt, dass dort nicht immer faire und authentische Bewertungen abgegeben werden. Um eine verlässliche und ehrliche Darstellung zu gewährleisten, haben wir uns entschieden, auf diese Plattformen zu verzichten.

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Eine energetische Sanierung ist ein komplexes Vorhaben, bei dem kleinste Ausführungsfehler große Folgen haben können – sowohl für die Bausubstanz als auch für Ihre staatliche Förderung. Die energetische Baubegleitung durch einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten stellt sicher, dass die geplanten Einspareffekte tatsächlich erreicht werden und das Geld vom Staat am Ende ohne Abzüge auf Ihr Konto fließt.

1. 50 % staatlicher Zuschuss: Qualität zum halben Preis

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erkennt an, dass eine fachliche Überwachung Fehlinvestitionen verhindert. Daher wird die Baubegleitung als eigenständige Maßnahme massiv gefördert:

  • Fördersatz: Sie erhalten 50 % der Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung zurück.
  • Höchstgrenze: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind Kosten von bis zu 5.000 € förderfähig (Ihr maximaler Zuschuss beträgt somit 2.500 €). Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Grenze sogar bei 2.000 € pro Wohneinheit.
  • Voraussetzung: Die Baubegleitung muss zusammen mit mindestens einer energetischen Einzelmaßnahme (z. B. Dämmung oder Heizungstausch) beantragt werden.

2. Was leistet die Baubegleitung für Sie?

Die Baubegleitung ist weit mehr als eine reine Kontrolle. Sie umfasst die technische Unterstützung in allen kritischen Phasen Ihres Projekts:

PhaseLeistungen des Energieberaters
AusschreibungPrüfung der Handwerkerangebote auf Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (U-Werte, Effizienzklassen).
AusführungVor-Ort-Termine zur Kontrolle kritischer Details, wie z. B. Luftdichtheit der Dampfbremse oder lückenlose Dämmschichten.
AbnahmeUnterstützung bei der Bauabnahme und Dokumentation der fachgerechten Umsetzung.
AuszahlungErstellung des „Verwendungsnachweises“ – das offizielle Dokument, das die Auszahlung Ihrer Förderung auslöst.

3. Schutz vor dem „Förder-Risiko“

Ein häufig unterschätztes Risiko ist die Rückforderung oder Kürzung von Zuschüssen durch das BAFA. Wenn ein Handwerker aus Unwissenheit ein Material verwendet, das den geforderten U-Wert nur knapp verfehlt, ist die gesamte Förderung für dieses Gewerk gefährdet.

Wichtig: Ohne die Bestätigung eines Energie-Effizienz-Experten nach Abschluss der Arbeiten zahlt das BAFA die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen nicht aus. Die Baubegleitung sichert somit den Erhalt Ihres Kapitals.

4. Mehrwert durch Fachplanung

Neben der Kontrolle bietet die Baubegleitung wertvolle Fachplanung. Wir führen für Sie Berechnungen durch, die Handwerksbetriebe oft nicht leisten können, wie zum Beispiel den hydraulischen Abgleich der Heizung oder Wärmebrückensimulationen zur Schimmelvermeidung. Diese Leistungen sind Teil der Baubegleitung und werden ebenfalls zu 50 % gefördert.

FAQ – Fragen zur Baubegleitung

Wann muss ich die Baubegleitung beauftragen?

Idealerweise direkt nach der Erstellung des Sanierungsfahrplans (iSFP) und noch bevor Sie Verträge mit Handwerkern unterschreiben. So können wir die Angebote von Beginn an auf Förderfähigkeit prüfen.

Kann ich die Baubegleitung auch ohne iSFP nutzen?

Ja, die 50 % Förderung für die Baubegleitung ist unabhängig vom iSFP-Bonus. Sie greift bei jeder geförderten Einzelmaßnahme.

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