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In Deutschland besteht grundsätzlich eine Pflicht zum Energieausweis. Diese ergibt sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ein Energieausweis muss immer dann vorliegen, wenn ein Wohngebäude oder eine Wohnung verkauft, vermietet, verpachtet oder neu verpachtet wird. Ziel ist es, Interessenten transparent über den energetischen Zustand der Immobilie zu informieren.
Der Energieausweis dient dabei nicht nur als formale Vorgabe, sondern auch als wichtige Entscheidungsgrundlage für Käufer oder Mieter. Er zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist und mit welchen Heizkosten ungefähr zu rechnen ist.
Liegt kein gültiger Energieausweis vor, obwohl er gesetzlich vorgeschrieben ist, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Verantwortlich ist in der Regel der Eigentümer der Immobilie.
Zusätzlich kann das Fehlen eines Energieausweises zu Verzögerungen beim Verkauf oder bei der Vermietung führen. Kauf- oder Mietinteressenten haben das Recht, den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung einzusehen.
Ein Energieausweis ist für nahezu alle beheizten oder klimatisierten Gebäude erforderlich, insbesondere für:
Auch bei Neubauten ist ein Energieausweis verpflichtend. Hier wird er nach Fertigstellung des Gebäudes ausgestellt und dokumentiert den energetischen Standard.
In bestimmten Fällen ist kein Energieausweis erforderlich. Dazu zählen unter anderem:
Ob eine Ausnahme zutrifft, sollte im Zweifel fachlich geprüft werden, da Fehlannahmen schnell zu Bußgeldern führen können.
Ein freiwilliger Verzicht auf den Energieausweis ist nicht möglich, wenn eine gesetzliche Pflicht besteht. Weder Käufer noch Mieter können wirksam darauf verzichten, den Energieausweis einzusehen.
Auch entsprechende Klauseln im Kauf- oder Mietvertrag ändern nichts an der gesetzlichen Vorgabe. Eigentümer sind verpflichtet, den Energieausweis bereitzustellen.
Ein Haus kann zwar technisch verkauft werden, rechtlich zulässig ist dies jedoch nicht, wenn kein Energieausweis vorliegt. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis vorgelegt werden, und bestimmte Kennwerte müssen bereits in der Immobilienanzeige enthalten sein.
Fehlt der Energieausweis, drohen Bußgelder und rechtliche Nachteile. Zudem kann das Vertrauen potenzieller Käufer erheblich leiden.
Die Kosten für einen Energieausweis hängen von der Art des Ausweises und dem Gebäude ab:
Ein Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre, während ein Bedarfsausweis den energetischen Zustand des Gebäudes detailliert analysiert. Die EE-Experten unterstützen bei der Auswahl des passenden Energieausweises und sorgen für eine rechtssichere Erstellung.
Ein gültiger Energieausweis ist zehn Jahre lang verwendbar, sofern am Gebäude keine wesentlichen energetischen Änderungen vorgenommen werden.


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Ihr Jonas Pischner
Energieeffizienz-Experte, Buchautor & Dackelliebhaber
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