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Wer eine Immobilie veräußern oder einen neuen Mieter finden möchte, steht rechtlich in der Pflicht: Der Energieausweis ist kein optionales Extra, sondern ein zentrales Dokument des Vermarktungsprozesses. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt genau vor, wann, wie und in welcher Form die energetischen Kennwerte offengelegt werden müssen. Fehler können hier teuer werden.
Die Pflicht zur Vorlage beginnt bereits weit vor dem Notartermin oder der Vertragsunterzeichnung. Es gibt eine klare zeitliche Abfolge, die jeder Eigentümer kennen sollte:
| Phase | Gesetzliche Anforderung |
|---|---|
| Immobilienanzeige | Pflichtangaben (Energieklasse, Kennwert, Energieträger) müssen bereits im Inserat stehen. |
| Besichtigung | Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt (oder deutlich sichtbar ausgehängt) werden. |
| Vertragsabschluss | Unverzüglich nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags muss das Original oder eine Kopie an den neuen Besitzer/Mieter übergeben werden. |
Sobald Sie auf Portalen wie ImmobilienScout24 oder in der Tageszeitung inserieren, müssen folgende Daten aus einem gültigen Energieausweis enthalten sein:
Obwohl die gesetzliche Basis identisch ist, unterscheiden sich die Motivationen und Haftungsrisiken leicht:
| Aspekt | Besonderheiten für Vermieter | Besonderheiten für Verkäufer |
|---|---|---|
| Kostenumlage | Die Kosten für den Ausweis trägt allein der Vermieter; sie sind nicht auf den Mieter umlegbar. | Die Kosten trägt der Verkäufer (Nebenkosten der Veräußerung). |
| CO2-Kosten | Die Effizienzklasse bestimmt seit 2023 den Anteil der CO2-Abgabe, den der Vermieter tragen muss. | Ein guter Kennwert ist ein zentrales Verkaufsargument ("grüne Immobilie") und steigert den Preis. |
| Rechtsfolgen | Fehlende Angaben können zu Mietminderungen oder Abmahnungen durch Verbände führen. | Fehlende Ausweise können den Notartermin platzen lassen oder Schadensersatzforderungen auslösen. |
Viele Eigentümer unterschätzen das Risiko von Ordnungswidrigkeiten. Wer keinen, einen unvollständigen oder einen unrichtigen Energieausweis vorlegt, handelt ordnungswidrig. Die Bußgelder hierfür können bis zu 10.000 Euro betragen. Besonders tückisch: Auch Makler haften mit, wenn sie Inserate ohne die erforderlichen Pflichtangaben schalten.
Befinden sich in Ihrem Gebäude sowohl Wohnungen als auch Gewerbeeinheiten? In diesem Fall benötigen Sie unter Umständen zwei separate Energieausweise – einen für den Wohnanteil und einen für den Nichtwohnanteil, da die energetische Bewertung aufgrund unterschiedlicher Nutzungsarten (z.B. Beleuchtung im Gewerbe vs. Duschen im Wohnbau) variiert.
Gehen Sie kein Risiko ein. Wir erstellen für Sie rechtssichere Energieausweise inklusive DIBt-Registrierung, die allen Anforderungen für Verkauf und Vermietung zu 100% entsprechen. Bestellen Sie jetzt online und erhalten Sie Ihr Dokument innerhalb kürzester Zeit.


Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Ihr Jonas Pischner
Energieeffizienz-Experte, Buchautor & Dackelliebhaber
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