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Ein Erbe oder eine Schenkung tritt oft unerwartet ein. Neben vielen organisatorischen Fragen müssen sich die neuen Eigentümer auch mit den energetischen Anforderungen der Immobilie auseinandersetzen. Doch ab wann ist ein Energieausweis bei einer Erbschaft oder einer Schenkung eigentlich zwingend erforderlich?
Die klare Antwort lautet: Nein. Der bloße Übergang des Eigentums durch Erbe oder Schenkung löst keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises aus. Da es sich hierbei nicht um einen "Verkauf" oder eine "Neuvermietung" im klassischen Sinne handelt, muss zum Zeitpunkt der Grundbuchänderung kein Dokument vorliegen.
Die Pflicht zur Vorlage eines gültigen Energieausweises entsteht erst dann, wenn die Erben oder Beschenkten entscheiden, wie sie mit der Immobilie weiter verfahren möchten:
Auch wenn für den Einzug kein Energieausweis nötig ist, sollten Erben das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Blick behalten. Bei einem Eigentümerwechsel durch Erbe oder Schenkung greifen bei Ein- und Zweifamilienhäusern oft gesetzliche Nachrüstpflichten (z. B. Dämmung der obersten Geschossdecke oder Austausch alter Heizkessel), die innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall erfüllt werden müssen. Ein Energieausweis kann hier als erste Orientierungshilfe dienen, um den energetischen Ist-Zustand zu bewerten.
Oft finden Erben in den Unterlagen des Verstorbenen einen alten Energieausweis. Prüfen Sie in diesem Fall unbedingt das Ausstellungsdatum. Energieausweise sind in der Regel 10 Jahre gültig. Sollte der Ausweis älter sein oder wurden nach der Ausstellung wesentliche energetische Veränderungen am Gebäude vorgenommen, muss für einen anstehenden Verkauf ein neues Dokument erstellt werden.
Sie haben eine Immobilie geerbt und planen den Verkauf oder die Vermietung? Wir unterstützen Sie dabei, schnell und unkompliziert den passenden Energieausweis (Bedarf oder Verbrauch) zu ermitteln, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen.


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Ihr Jonas Pischner
Energieeffizienz-Experte, Buchautor & Dackelliebhaber
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