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Wann wird ein Energieausweis benötigt?

  • Beim Verkauf oder Vermietung von Immobilien
  • Bei größeren Sanierungen mit Einfluss auf die Energieeffizienz
  • Für Neubauten oder gewerbliche Nutzung
  • Pflichtangabe in Immobilienanzeigen (EnEV/EWG)

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

  • Bedarfsausweis
    • basiert auf Baujahr, Gebäudehülle & Anlagentechnik
    • für Altbauten ohne Verbrauchsdaten erforderlich
  • Verbrauchsausweis
    • basiert auf realem Heizenergieverbrauch der letzten 3 Jahre
    • zulässig bei neueren oder bereits genutzten Gebäuden

Wissenswertes zum Energieausweis

  • Gültigkeit beträgt 10 Jahre
  • Nur zertifizierte Experten dürfen ihn ausstellen
  • Dient Käufern und Mietern als Entscheidungshilfe
  • Kann Einsparpotenziale und Sanierungsbedarf aufzeigen

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis dokumentiert, wie energieeffizient ein Gebäude ist – ähnlich wie ein Verbrauchslabel bei Elektrogeräten. Er ist Pflicht bei Neubau, Sanierung, Verkauf oder Vermietung und soll Transparenz für Eigentümer, Käufer und Mieter schaffen.

Warum ist der Energieausweis aktuell so wichtig?

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft trat, wurden frühere Regelungen zusammengeführt und verschärft:

  • Ab 2024: Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden (mit Übergangsfristen bis 2028).
  • Ab 2025: Neubauten müssen den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen.
  • Für gewerbliche Neubauten gilt eine Solarpflicht.
  • Staatliche Förderungen unterstützen den Heizungstausch – mit Zuschüssen von bis zu 70 %.

Diese Anforderungen machen den Energieausweis zu einem zentralen Dokument bei Planung, Förderung und Umsetzung energetischer Maßnahmen.

Was regelt das GEG genau?

Das GEG enthält Vorgaben für:

  • Dämmung und Wärmeschutz
  • Heizungs- und Klimatechnik
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises

Welche Unterlagen brauche ich für den Energieausweis?

Für die Ausstellung eines Energieausweises – egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – sind bestimmte Dokumente und Informationen erforderlich. Je besser Ihre Unterlagen vorbereitet sind, desto schneller und günstiger verläuft der Prozess.

Verbrauchsausweis – das wird benötigt:

  • Energieverbrauchsdaten (Heizung und Warmwasser) der letzten 3 Jahre
  • Angaben zu Leerstand im Gebäude (Zeitraum, Umfang)
  • Fotos der Immobilie (Fassade, Heizung, ggf. Innenräume)
  • Stromverbrauch der gesamten Immobilie (alle Nutzungseinheiten)
  • Hinweis: Bei umfangreichem Leerstand (z. B. mehr als 50 % über ein ganzes Jahr) ist kein Verbrauchsausweis erlaubt
  • Regionale Witterungsdaten fließen automatisch in die Bewertung ein

Achtung: Wird der Leerstand zu hoch, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden – ein Verbrauchsausweis wäre in dem Fall nicht zulässig.

Bedarfsausweis – zusätzliche Unterlagen:

Für den Bedarfsausweis werden neben den Daten des Verbrauchsausweises auch folgende Unterlagen benötigt:

  • Grundrisse und Pläne des Gebäudes
  • Baubeschreibung und Baujahr
  • Modernisierungsnachweise (z. B. Fenster, Dach, Heizung)
  • Abgasprotokoll vom Schornsteinfeger
  • Nachweis über Sanierungsmaßnahmen (falls vorhanden)

Eine Begehung der Immobilie ist in beiden Fällen notwendig, um alle baulichen Gegebenheiten korrekt zu erfassen.

    Woher bekomme ich einen Energieausweis?

    Ein Energieausweis darf nicht selbst erstellt werden. Nur qualifizierte Fachleute mit Bezug zum Bauwesen dürfen ihn ausstellen. Empfehlenswert ist die Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters mit entsprechender Zusatzausbildung.

    Tipp: Wählen Sie geprüfte Experten
    Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) bietet eine öffentliche Ausstellerdatenbank mit zertifizierten Energieberatern.

    Die EE-Experten sind dort offiziell gelistet, verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung und sind zudem als Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert.

    Das Wichtigste zum Energieausweis im Überblick:

    • Transparenz und Verbraucherschutz: Der Energieausweis bietet eine Übersicht über die Energieeffizienz einer Immobilie und schützt Mieter sowie Käufer durch die gesetzlich vorgeschriebene Energieausweispflicht.
    • Sensibilisierung und Handlungsempfehlung: Eigentümer werden durch den Energieausweis auf mögliche Energieeinsparpotenziale hingewiesen und zu energetischen Maßnahmen angeregt.
    • Qualifizierte Erstellung: Ein Energieausweis ist kein Standardzertifikat, das für wenige Euro online bestellt werden kann, sondern das Ergebnis einer fundierten Analyse durch qualifizierte Fachkräfte.

    Rechtliche Risiken

    • Falsche oder manipulierte Angaben gelten als arglistige Täuschung und können rechtliche Konsequenzen haben.
      Bußgelder bis zu 10.000 Euro gemäß § 27 GEG bei falschen oder fehlenden Angaben.
    • Mögliche Schadensersatzansprüche durch Käufer oder Mieter bei Täuschung.
    • Rückabwicklung von Kaufverträgen: Stellt sich heraus, dass ein Energieausweis falsche Angaben enthält, kann dies zur Anfechtung des Kaufvertrags führen. Käufer haben das Recht, den Vertrag rückabzuwickeln, da er aufgrund der Täuschung rechtlich unwirksam sein kann.

    Unterschiede bei Energieausweisen

    • Verbrauchsausweis: Basierend auf bisherigen Energieverbrauchsdaten, abhängig vom Nutzungsverhalten.
    • Bedarfsausweis: Detaillierte technische Analyse des Gebäudes, unabhängig vom individuellen Verbrauch.

    Fachkundige Beratung

    • Die Wahl des richtigen Energieausweises und eine korrekte Erstellung sind essenziell, um rechtliche Risiken zu vermeiden, Vertragsstreitigkeiten vorzubeugen und verlässliche Daten zu gewährleisten.

    *Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Begriff Energieffizienzberater allerdings schon und wird, wie ein Meistertitel nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben. Viele Laien spielen hier mit der Unwissenheit der Kunden.

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    Für Schnellleser: Das Wesentliche zum Energieausweis auf einen Blick

    • Was ist ein Energieausweis?
      Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes. Er gibt Auskunft über den Energiebedarf bzw. -verbrauch und dient Käufern, Mietern und Eigentümern als Orientierungshilfe.
    • Pflicht oder freiwillig?
      In vielen Fällen ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben – z. B. beim Verkauf, der Neuvermietung oder größeren Sanierungen von Immobilien.
    • Zwei Varianten:
      Es gibt Bedarfsausweise (basierend auf Berechnungen der Gebäudehülle und Heiztechnik) und Verbrauchsausweise(basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre).
    • Gültigkeit:
      Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig.
    • Wer darf ihn ausstellen?
      Nur qualifizierte Fachleute wie zertifizierte Energieberater, Architekten oder Ingenieure dürfen Energieausweise erstellen.
    • Kosten:
      Die Preise variieren je nach Gebäudeart und Ausweis-Typ. Bei Wohngebäuden beginnen sie meist ab etwa  350 €, wenn dafür ein Energieberater vor Ort kommt..
    • Warum wichtig?
      Ein Energieausweis schafft Transparenz, hilft beim Vergleich von Immobilien und zeigt Potenziale zur Energieeinsparung auf.
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    Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) kann für alle Gebäude ausgestellt werden, unabhängig von Größe, Alter oder Nutzungsart.

    Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) ist in der Regel zulässig für:

    • Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten
    • Gebäude, deren Bauantrag nach 1977 gestellt wurde

    Ein Energieausweis wird benötigt, wenn:

    • ein Neubau entsteht
    • eine umfassende Sanierung stattfindet
    • eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll

    Grundlage hierfür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das mittlerweile die Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Dieses legt fest, dass Kauf- oder Mietinteressenten/Mietinteressentinnen über die energetischen Kennwerte und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Allerdings gilt dies nur bei einem Nutzerwechsel.

    Ein Energieausweis ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung erfolgt und keine anderen zwingenden Gründe vorliegen. Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und für Baudenkmäler besteht keine Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises.

    Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Bei energetischen Verbesserungen am Gebäude empfiehlt es sich jedoch, vor Ablauf dieser Frist einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, um die Vorteile gegenüber Kauf- und Mietinteressenten aktuell nachweisen zu können.

    Der Energieausweis sorgt für Transparenz im Immobilienmarkt, indem er objektive Informationen über den Energiebedarf von Gebäuden liefert und Vergleiche ermöglicht. Er bewertet die energetische Qualität eines Hauses, identifiziert mögliche Schwachstellen bei der Gebäudehülle und Anlagentechnik und bietet Vorschläge zur energetischen Modernisierung.

    Jonas Pischner, Energieberater, EE-Experten GmbH

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