Beratung & Förderungen: 030 / 220 11 804
Sehr gut
4.8/5
🏆 BAFA-zertifizierte Energieberater | 🇩🇪 Förderexperten des Bundes
2351 Bewertungen4.8/5 Sehr gut

Kostenlosen Rückruf anfordern: Rückruf anfordern

🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater

Kostenlose und unverbindliche Beratung: 030 / 220 11 804 Beratung über WhatsApp info@ee-experten.com
In Kooperation mit Wüstenrot Energieberatung Logo
030 / 220 11 804
Unverbindlich beraten lassen:
030 / 220 11 804

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

  • Beim Verkauf oder Vermietung von Immobilien
  • Bei umfangreichen Sanierungen, die die Energieeffizienz beeinflussen
  • Für Neubauten oder bei geplanter gewerblicher Nutzung
  • Als Pflichtangabe in Immobilienanzeigen gemäß EnEV bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

  • Bedarfsausweis
    • Beruht auf Baujahr, Gebäudehülle und Anlagentechnik
    • Erforderlich für Altbauten ohne ausreichende Verbrauchsdaten
  • Verbrauchsausweis
    • Stützt sich auf den tatsächlichen Heizenergieverbrauch der letzten drei Jahre
    • Zulässig bei neueren oder bereits regelmäßig genutzten Gebäuden

Wissenswertes zum Energieausweis

  • Gültigkeit beträgt 10 Jahre
  • Darf ausschließlich von zertifizierten Experten ausgestellt werden
  • Hilft Käufern und Mietern bei der Einschätzung der Energieeffizienz
  • Zeigt mögliche Einsparpotenziale und bestehenden Sanierungsbedarf auf

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis dokumentiert, wie energieeffizient ein Gebäude ist, vergleichbar mit einem Verbrauchslabel bei Elektrogeräten. Er ist verpflichtend bei Neubau, Sanierung, Verkauf oder Vermietung und schafft Transparenz für Eigentümer, Käufer und Mieter.

Warum ist der Energieausweis aktuell so wichtig?

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft trat, wurden frühere Regelungen zusammengeführt und verschärft. Das Gesetz stellt neue Anforderungen an die Gebäudeeffizienz:

  • Ab 2024: Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden (Übergangsfristen bis 2028 möglich)
  • Ab 2025: Neubauten müssen den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen
  • Für gewerbliche Neubauten gilt eine Solarpflicht
  • Staatliche Förderungen unterstützen den Heizungstausch mit Zuschüssen von bis zu 70 %1

Damit wird der Energieausweis zu einem zentralen Dokument für Planung, Förderung und Umsetzung energetischer Maßnahmen.

Was regelt das GEG genau?

Das GEG definiert Vorgaben für:

  • Dämmung und Wärmeschutz
  • Heizungs- und Klimatechnik
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises

Welche Unterlagen brauche ich für den Energieausweis?

Für die Ausstellung eines Energieausweises – ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Je vollständiger die Angaben, desto schneller und kostengünstiger verläuft die Erstellung.

Verbrauchsausweis – das wird benötigt:

  • Energieverbrauchsdaten (Heizung und Warmwasser) der letzten 3 Jahre
  • Angaben zu Leerstand im Gebäude (Zeitraum, Umfang)
  • Fotos der Immobilie (Fassade, Heizung, ggf. Innenräume)
  • Stromverbrauch der gesamten Immobilie (alle Nutzungseinheiten)
  • Hinweis: Bei Leerstand von mehr als 50 % über ein ganzes Jahr ist ein Verbrauchsausweis nicht zulässig
  • Regionale Witterungsdaten fließen automatisch in die Bewertung ein

Achtung: Ist der Leerstand zu hoch, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Bedarfsausweis – zusätzliche Unterlagen:

Neben den Daten für den Verbrauchsausweis sind erforderlich:

  • Grundrisse und Gebäudepläne
  • Baubeschreibung und Baujahr
  • Modernisierungsnachweise (z. B. Fenster, Dach, Heizung)
  • Abgasprotokoll des Schornsteinfegers
  • Nachweise über durchgeführte Sanierungsmaßnahmen (falls vorhanden)

Eine Vor-Ort-Begehung ist in beiden Fällen verpflichtend, um die baulichen Gegebenheiten korrekt zu erfassen.


Quelle: BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, www.bmwk.de

Woher bekomme ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis darf nicht selbst erstellt werden. Er muss von qualifizierten Fachleuten mit Bezug zum Bauwesen ausgestellt werden. Besonders empfehlenswert ist die Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters mit entsprechender Zusatzausbildung.

Tipp: Nutzen Sie geprüfte Experten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) stellt eine öffentliche Ausstellerdatenbank mit zertifizierten Energieberatern zur Verfügung2.

Die EE-Experten sind dort offiziell gelistet, verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung und sind zusätzlich als Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert. Damit bieten wir Ihnen Kompetenz, Transparenz und maximale Sicherheit bei der Erstellung Ihres Energieausweises.


Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena), www.energie-effizienz-experten.de

Das Wichtigste zum Energieausweis im Überblick:

  • Transparenz und Verbraucherschutz: Der Energieausweis informiert über die Energieeffizienz einer Immobilie und schützt Mieter sowie Käufer durch die gesetzlich vorgeschriebene Energieausweispflicht.
  • Sensibilisierung und Handlungsempfehlung: Eigentümer werden auf mögliche Energieeinsparpotenziale hingewiesen und zu energetischen Maßnahmen angeregt.
  • Qualifizierte Erstellung: Ein Energieausweis ist kein Standardzertifikat für wenige Euro aus dem Internet, sondern das Ergebnis einer fundierten Analyse durch qualifizierte Fachkräfte.

Rechtliche Risiken

  • Falsche oder manipulierte Angaben gelten als arglistige Täuschung und können rechtliche Konsequenzen haben. Laut § 27 GEG drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.
  • Schadensersatzansprüche durch Käufer oder Mieter bei Täuschung.
  • Rückabwicklung von Kaufverträgen: Enthält ein Energieausweis falsche Angaben, kann dies zur Anfechtung führen. Käufer haben das Recht, den Vertrag rückabzuwickeln, da er rechtlich unwirksam sein kann.

Unterschiede bei Energieausweisen

  • Verbrauchsausweis: basiert auf bisherigen Energieverbrauchsdaten und ist abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten.
  • Bedarfsausweis: erstellt auf Grundlage einer detaillierten technischen Analyse des Gebäudes, unabhängig vom Nutzerverhalten.

Fachkundige Beratung

  • Die Wahl des richtigen Energieausweises und eine korrekte Erstellung sind entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden, Vertragsstreitigkeiten vorzubeugen und verlässliche Daten zu gewährleisten.

Hinweis: Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Titel Energieeffizienzberater hingegen ist rechtlich geschützt und wird nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben, ähnlich wie ein Meistertitel. Viele Laien nutzen diese Unklarheit aus und täuschen Kunden mit unqualifizierten Angeboten.

Möchten Sie sich zum Thema Energieausweis beraten lassen?

Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von EE-Experten GmbH sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.

Rufen Sie uns an:

Wir helfen Ihnen gerne

030 / 220 11 804 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr

Für Schnellleser: Das Wesentliche zum Energieausweis auf einen Blick

  • Was ist ein Energieausweis?
    Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes. Er gibt Auskunft über den Energiebedarf bzw. -verbrauch und dient Käufern, Mietern und Eigentümern als Orientierungshilfe.
  • Pflicht oder freiwillig?
    In vielen Fällen ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben – z. B. beim Verkauf, der Neuvermietung oder größeren Sanierungen von Immobilien.
  • Zwei Varianten:
    Es gibt Bedarfsausweise (basierend auf Berechnungen der Gebäudehülle und Heiztechnik) und Verbrauchsausweise(basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre).
  • Gültigkeit:
    Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig.
  • Wer darf ihn ausstellen?
    Nur qualifizierte Fachleute wie zertifizierte Energieberater, Architekten oder Ingenieure dürfen Energieausweise erstellen.
  • Kosten:
    Die Preise variieren je nach Gebäudeart und Ausweis-Typ. Bei Wohngebäuden beginnen sie meist ab etwa  350 €, wenn dafür ein Energieberater vor Ort kommt..
  • Warum wichtig?
    Ein Energieausweis schafft Transparenz, hilft beim Vergleich von Immobilien und zeigt Potenziale zur Energieeinsparung auf.
Möchten Sie sich zum Thema Energieausweis beraten lassen?

Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von EE-Experten GmbH sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.

Rufen Sie uns an:

Wir helfen Ihnen gerne

030 / 220 11 804 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr

Ein bedarfsorientierter Energieausweis, auch als Bedarfsausweis bekannt, kann für sämtliche Gebäude erstellt werden, unabhängig von deren Größe, Baujahr oder Nutzung. Dies macht ihn zu einem flexiblen Instrument für die energetische Bewertung.

Im Gegensatz dazu ist der verbrauchsorientierte Energieausweis, oft Verbrauchsausweis genannt, in der Regel für bestimmte Gebäudearten geeignet. Dazu zählen:

  • Wohngebäude, die mindestens fünf Wohneinheiten umfassen
  • Gebäude, deren Bauantrag nach dem Jahr 1977 eingereicht wurde

Diese Unterscheidung ist wichtig, um den passenden Energieausweis für ein Gebäude zu wählen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Ein Energieausweis ist erforderlich in folgenden Situationen:

  • bei der Errichtung eines neuen Gebäudes
  • wenn eine umfassende Renovierung durchgeführt wird
  • wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll

Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Dieses Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Eigenschaften und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden müssen. Diese Verpflichtung tritt jedoch nur bei einem Wechsel der Nutzerschaft in Kraft.

Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet. Er ist jedoch nicht in allen Fällen erforderlich. Wenn ein Gebäude nicht verkauft oder neu vermietet wird, entfällt die Pflicht zur Ausstellung, sofern keine anderen gesetzlichen Vorgaben bestehen. Zudem sind kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern von dieser Pflicht ausgenommen. Auch Baudenkmäler benötigen keinen Energieausweis, da ihre historische Bausubstanz oft spezielle Anforderungen stellt. Diese Ausnahmen tragen dazu bei, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den individuellen Charakter solcher Gebäude zu bewahren.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Bei energetischen Verbesserungen am Gebäude empfiehlt es sich jedoch, vor Ablauf dieser Frist einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, um die Vorteile gegenüber Kauf- und Mietinteressenten aktuell nachweisen zu können. Dies ist besonders wichtig, da ein aktueller Energieausweis den potenziellen Käufern oder Mietern einen genauen Überblick über den Energieverbrauch und die Effizienzklasse des Gebäudes bietet. Zudem können durch die Vorlage eines aktuellen Ausweises mögliche Kosteneinsparungen durch verbesserte Energieeffizienz verdeutlicht werden. Ein neuer Ausweis kann auch die Attraktivität der Immobilie auf dem Markt steigern.

Der Energieausweis spielt eine entscheidende Rolle auf dem Immobilienmarkt, da er objektive Daten zum Energieverbrauch von Gebäuden bereitstellt und so Vergleiche erleichtert. Er analysiert die energetische Effizienz eines Gebäudes, erkennt potenzielle Schwächen in der Gebäudehülle sowie der technischen Anlagen und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Durch die Bereitstellung dieser Informationen trägt der Energieausweis zur besseren Einschätzung der Betriebskosten und des ökologischen Fußabdrucks eines Hauses bei. Dies unterstützt sowohl Käufer als auch Mieter bei ihrer Entscheidungsfindung.

  • Objektive Energieverbrauchsdaten
  • Analyse der energetischen Effizienz
  • Erkennung von Schwachstellen
  • Vorschläge zur Modernisierung

Ihr Weg zum Energieausweis – einfach, schnell und rechtskonform

Ein Energieausweis ist heute unverzichtbar, wenn Sie ein Haus verkaufen, vermieten oder langfristig erhalten möchten. Doch was genau steckt hinter dem Dokument, wer ist verpflichtet, und wie können Sie einen Energieausweis beantragen oder online erstellen lassen? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um den Energieausweis für Haus, die anfallenden Kosten, die rechtlichen Pflichten und die Möglichkeiten der Online-Beantragung.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er zeigt, wie effizient eine Immobilie mit Energie umgeht und macht dadurch den Verbrauch vergleichbar. Käufer und Mieter können sich so ein Bild über mögliche Heizkosten und den Modernisierungsbedarf machen. Unterschieden wird zwischen dem Bedarfsausweis, der auf einer Analyse von Bausubstanz und Technik basiert, sowie dem Verbrauchsausweis, der sich an den realen Verbrauchswerten orientiert.

Für welche Häuser ist ein Energieausweis notwendig?

Ein Energieausweis ist immer dann Pflicht, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet wird. Auch bei Neubauten muss er erstellt werden. Bei Bestandsgebäuden kommt es auf den Einzelfall an: Liegen ausreichende Verbrauchsdaten vor, reicht oft ein Verbrauchsausweis. Sind die Daten nicht vollständig oder handelt es sich um ein besonders altes Gebäude, wird ein Bedarfsausweis verlangt. Für denkmalgeschützte Immobilien und reine Nutzgebäude ohne Heizung gibt es Ausnahmen.

Seit wann besteht die Pflicht?

Die Energieausweis Pflicht gibt es bereits seit 2008. Damals trat die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft, die später im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt wurde. Seither muss bei jeder Neuvermietung oder jedem Verkauf ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Damit hat sich das Dokument zu einem festen Bestandteil des Immobilienmarktes entwickelt.

Wo beantragt man einen Energieausweis?

Viele Eigentümer stellen sich die Frage: „Energieausweis wo beantragen?“ Die einfachste Lösung ist ein Termin bei einem qualifizierten Energieberater oder Architekten. Diese Fachleute erfassen alle notwendigen Daten, bewerten den energetischen Zustand und erstellen den Ausweis. Alternativ können Sie einen Energieausweis online beantragen. Hier geben Sie die Gebäudedaten in ein Formular ein, laden eventuell vorhandene Unterlagen hoch und erhalten den fertigen Ausweis bequem per E-Mail oder Post. Auch einige Kommunen bieten Anlaufstellen, die Eigentümer bei der Beantragung unterstützen.

Energieausweis online erstellen

Der digitale Weg ist für viele Immobilienbesitzer besonders praktisch. Nach Eingabe der Gebäudedaten prüft ein Sachverständiger die Angaben und stellt den Energieausweis aus. Meist dauert dieser Prozess nur wenige Tage. Gerade bei standardisierten Gebäuden ist der Online-Ausweis eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, ohne dass ein Vor-Ort-Termin nötig ist.

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten für einen Energieausweis hängen von der Art des Ausweises ab. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel deutlich günstiger, da er auf bereits vorhandenen Daten basiert. Hier bewegen sich die Preise meist zwischen 50 und 150 Euro. Ein Bedarfsausweis erfordert eine genauere Analyse und damit mehr Aufwand. Dafür sollten Eigentümer mit 200 bis 500 Euro rechnen. Wer seinen Energieausweis online erstellen lässt, profitiert oft von pauschalen Angeboten, die im Bereich von 80 bis 300 Euro liegen. Entscheidend sind außerdem Faktoren wie die Größe des Gebäudes, die Vollständigkeit der Unterlagen und ob eine schnelle Ausstellung gewünscht ist.

Schritt für Schritt zum Energieausweis

Wer einen Energieausweis beantragen möchte, sollte zunächst alle relevanten Daten zusammentragen – Baujahr, Wohnfläche, Heizungsart und vorhandene Dämmmaßnahmen. Mit diesen Informationen wenden Sie sich an einen Energieberater oder nutzen eine Online-Plattform. Abhängig von der Ausweisart ist eventuell ein Vor-Ort-Termin erforderlich. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie den fertigen Energieausweis, der dann beim Verkauf oder bei der Vermietung vorgelegt wird.

Welche Folgen hat ein fehlender Energieausweis?

Die Pflicht zum Energieausweis ist verbindlich. Wer sie ignoriert, muss mit Bußgeldern rechnen. Diese können bis zu 15.000 Euro betragen. Zudem verschlechtern sich ohne Ausweis die Chancen, Interessenten für eine Immobilie zu finden, da Käufer und Mieter einen solchen Nachweis erwarten. Es lohnt sich also, rechtzeitig aktiv zu werden und den Energieausweis zu beantragen.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – was ist besser?

Die Wahl hängt von der Immobilie ab. Bei älteren Häusern mit klar nachvollziehbaren Verbrauchsdaten ist ein Verbrauchsausweis meist ausreichend und günstiger. Der Bedarfsausweis liefert dagegen genauere Ergebnisse, da er unabhängig vom individuellen Heizverhalten erstellt wird. Besonders bei Neubauten oder sanierten Gebäuden ist er vorgeschrieben. In vielen Fällen gibt der Energieberater eine Empfehlung, welche Variante sinnvoll ist.

Beispiele für typische Kosten

Für ein Einfamilienhaus kann ein Verbrauchsausweis bereits für rund 100 Euro erstellt werden. Bei einem größeren Mehrfamilienhaus mit komplexer Struktur ist ein Bedarfsausweis notwendig, der schnell 400 Euro kosten kann. Wer die Option „Energieausweis online erstellen“ nutzt und alle Unterlagen bereithält, spart oft bares Geld, da standardisierte Verfahren günstiger sind.

Vorteile der Online-Beantragung

Immer mehr Eigentümer entscheiden sich für die Online-Erstellung. Sie profitieren von einem einfachen Ablauf, transparenter Preisgestaltung und einer schnellen Bearbeitung. Zudem entfällt die regionale Bindung an einen bestimmten Energieberater. Für viele ist dies der bequemste Weg, die gesetzliche Pflicht zu erfüllen, ohne zusätzliche Termine vor Ort wahrnehmen zu müssen.

Fazit

Ein Energieausweis ist ein zentrales Dokument für den Immobilienmarkt. Er macht den Energieverbrauch transparent, ist beim Verkauf und bei der Vermietung Pflicht und schützt Eigentümer vor Bußgeldern. Ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – beide Varianten haben ihre Berechtigung. Wer den Ausweis frühzeitig beantragt, erspart sich Stress und kann potenziellen Interessenten die nötigen Informationen sofort vorlegen. Besonders unkompliziert ist es, den Energieausweis online erstellen zu lassen – schnell, zuverlässig und rechtskonform.

Jonas Pischner, Energieberater, EE-Experten GmbH
Wie kann ich Ihnen helfen? Jonas Pischner
EE-Experten GmbH
Kontakt zu EE-Experten GmbH

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieausweis weiter.

EE-Experten GmbH
Sehr gut
4.8
/
5
2351 Bewertungen
Echte Bewertungen für EE-Experten GmbH
4.8 / 5
Sehr gut
Basierend auf 2351 echten Bewertungen
Notenberechnung basierend auf Sternen:
5.00 – 4.50
Sehr gut
4.49 – 3.50
Gut
3.49 – 2.50
Befriedigend
2.49 – 1.50
Ausreichend
1.49 – 1.00
Mangelhaft

Nach jedem Termin erhalten unsere Kunden eine E-Mail mit der Bitte, uns zu bewerten. Diese Bewertungen werden unverändert auf unserer Website dargestellt. Da der Bewertungslink ausschließlich an unsere tatsächlichen Kunden versendet wird und erst nach Abgabe der Bewertung zugänglich ist, ist ein Missbrauch ausgeschlossen.

Das bedeutet: Unsere Bewertungen stammen ausschließlich von echten Kunden – keinen Interessenten, keinen Fake-Bewertungen, keinen Trollen.

Unsere Erfahrung mit öffentlichen Bewertungsportalen hat gezeigt, dass dort nicht immer faire und authentische Bewertungen abgegeben werden. Um eine verlässliche und ehrliche Darstellung zu gewährleisten, haben wir uns entschieden, auf diese Plattformen zu verzichten.

Stattdessen veröffentlichen wir nun echte Kundenbewertungen – wahlweise mit Namen oder anonym, je nach Wunsch des Kunden. Die Echtheit dieser Bewertungen versichern wir rechtsverbindlich, sodass sich unsere Kunden auf transparente und ehrliche Rückmeldungen verlassen können.