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🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater
Weitere Informationen zur Themenreihe Energieausweis:
Der Energieausweis dokumentiert, wie energieeffizient ein Gebäude ist, vergleichbar mit einem Verbrauchslabel bei Elektrogeräten. Er ist verpflichtend bei Neubau, Sanierung, Verkauf oder Vermietung und schafft Transparenz für Eigentümer, Käufer und Mieter.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft trat, wurden frühere Regelungen zusammengeführt und verschärft. Das Gesetz stellt neue Anforderungen an die Gebäudeeffizienz:
Damit wird der Energieausweis zu einem zentralen Dokument für Planung, Förderung und Umsetzung energetischer Maßnahmen.
Das GEG definiert Vorgaben für:
Für die Ausstellung eines Energieausweises – ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Je vollständiger die Angaben, desto schneller und kostengünstiger verläuft die Erstellung.
Achtung: Ist der Leerstand zu hoch, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Neben den Daten für den Verbrauchsausweis sind erforderlich:
Eine Vor-Ort-Begehung ist in beiden Fällen verpflichtend, um die baulichen Gegebenheiten korrekt zu erfassen.
Quelle: BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, www.bmwk.de
Ein Energieausweis darf nicht selbst erstellt werden. Er muss von qualifizierten Fachleuten mit Bezug zum Bauwesen ausgestellt werden. Besonders empfehlenswert ist die Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters mit entsprechender Zusatzausbildung.
Tipp: Nutzen Sie geprüfte Experten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) stellt eine öffentliche Ausstellerdatenbank mit zertifizierten Energieberatern zur Verfügung2.
Die EE-Experten sind dort offiziell gelistet, verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung und sind zusätzlich als Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert. Damit bieten wir Ihnen Kompetenz, Transparenz und maximale Sicherheit bei der Erstellung Ihres Energieausweises.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena), www.energie-effizienz-experten.de
Hinweis: Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Titel Energieeffizienzberater hingegen ist rechtlich geschützt und wird nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben, ähnlich wie ein Meistertitel. Viele Laien nutzen diese Unklarheit aus und täuschen Kunden mit unqualifizierten Angeboten.


Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Ihr Jonas Pischner
Energieeffizienz-Experte, Buchautor & Dackelliebhaber
Wir helfen Ihnen gerne
030 / 220 11 804 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr info@ee-experten.de
Wie gut sind Sie über den Energieausweis informiert? Testen Sie Ihr Wissen in unserem interaktiven Quiz!
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Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) bietet eine detaillierte Analyse der energetischen Eigenschaften eines Gebäudes. Er basiert auf einer technischen Bewertung der Bausubstanz sowie der Heizungsanlage. Diese Art des Ausweises ist besonders hilfreich, um energetische Schwachstellen zu identifizieren und gezielte Modernisierungsmaßnahmen zu planen. Er ist für alle Gebäude geeignet, unabhängig von ihrer Größe, ihrem Baujahr oder ihrer Nutzung.
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) hingegen stützt sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist in der Regel zulässig für:
Ein Energieausweis ist erforderlich in verschiedenen Situationen. Dazu zählen der Bau eines neuen Gebäudes, umfangreiche Sanierungsmaßnahmen sowie der Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie. Diese Verpflichtung basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat.
Das Gesetz sieht vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Kennwerte eines Gebäudes sowie die damit verbundenen Treibhausgasemissionen informiert werden müssen. Diese Informationspflicht tritt jedoch ausschließlich bei einem Wechsel der Nutzerschaft in Kraft.
Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das den Energieverbrauch eines Gebäudes bewertet. Er ist jedoch nicht in allen Situationen erforderlich. Wenn es keinen Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung gibt, entfällt die Pflicht zur Ausstellung. Ebenso sind kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² von dieser Verpflichtung ausgenommen. Auch bei Baudenkmälern besteht keine Notwendigkeit, einen Energieausweis zu erstellen. Diese Ausnahmen tragen dazu bei, den Aufwand und die Kosten in bestimmten Fällen zu reduzieren, ohne die energetische Bewertung von Gebäuden generell zu vernachlässigen.
Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet. Er bleibt 10 Jahre lang gültig, was bedeutet, dass innerhalb dieses Zeitraums keine Erneuerung erforderlich ist, sofern keine wesentlichen Änderungen am Gebäude vorgenommen werden. Allerdings ist es ratsam, bei energetischen Verbesserungen, wie der Installation einer neuen Heizung oder der Dämmung der Fassade, einen neuen Ausweis zu beantragen. Dies ermöglicht es, die verbesserten energetischen Eigenschaften des Gebäudes potenziellen Kauf- oder Mietinteressenten transparent darzulegen. Somit kann der Wert der Immobilie gesteigert und die Attraktivität auf dem Markt erhöht werden.
Der Energieausweis ist ein unverzichtbares Instrument zur Förderung der Energieeffizienz im Immobiliensektor. Er stellt nicht nur objektive Informationen über den Energiebedarf von Gebäuden bereit, sondern ermöglicht auch fundierte Vergleiche zwischen verschiedenen Immobilien. Durch die Bewertung der energetischen Qualität eines Hauses können potenzielle Käufer oder Mieter schnell erkennen, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Der Ausweis identifiziert gezielt Schwachstellen in der Gebäudehülle sowie in der Anlagentechnik, was eine präzise Analyse der energetischen Leistung ermöglicht. Zudem liefert er wertvolle Vorschläge zur energetischen Modernisierung, die zur Senkung der Energiekosten und zur Schonung der Umwelt beitragen können.

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieausweis weiter.