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🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater
Der Energieausweis dokumentiert, wie energieeffizient ein Gebäude ist – ähnlich wie ein Verbrauchslabel bei Elektrogeräten. Er ist Pflicht bei Neubau, Sanierung, Verkauf oder Vermietung und soll Transparenz für Eigentümer, Käufer und Mieter schaffen.
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft trat, wurden frühere Regelungen zusammengeführt und verschärft:
Diese Anforderungen machen den Energieausweis zu einem zentralen Dokument bei Planung, Förderung und Umsetzung energetischer Maßnahmen.
Das GEG enthält Vorgaben für:
Für die Ausstellung eines Energieausweises – egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – sind bestimmte Dokumente und Informationen erforderlich. Je besser Ihre Unterlagen vorbereitet sind, desto schneller und günstiger verläuft der Prozess.
Achtung: Wird der Leerstand zu hoch, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden – ein Verbrauchsausweis wäre in dem Fall nicht zulässig.
Für den Bedarfsausweis werden neben den Daten des Verbrauchsausweises auch folgende Unterlagen benötigt:
Eine Begehung der Immobilie ist in beiden Fällen notwendig, um alle baulichen Gegebenheiten korrekt zu erfassen.
Ein Energieausweis darf nicht selbst erstellt werden. Nur qualifizierte Fachleute mit Bezug zum Bauwesen dürfen ihn ausstellen. Empfehlenswert ist die Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters mit entsprechender Zusatzausbildung.
Tipp: Wählen Sie geprüfte Experten
Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) bietet eine öffentliche Ausstellerdatenbank mit zertifizierten Energieberatern.
Die EE-Experten sind dort offiziell gelistet, verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung und sind zudem als Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert.
*Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Begriff Energieffizienzberater allerdings schon und wird, wie ein Meistertitel nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben. Viele Laien spielen hier mit der Unwissenheit der Kunden.
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von EE-Experten GmbH sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von EE-Experten GmbH sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) kann für alle Gebäude ausgestellt werden, unabhängig von Größe, Alter oder Nutzungsart.
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) ist in der Regel zulässig für:
Ein Energieausweis wird benötigt, wenn:
Grundlage hierfür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das mittlerweile die Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Dieses legt fest, dass Kauf- oder Mietinteressenten/Mietinteressentinnen über die energetischen Kennwerte und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Allerdings gilt dies nur bei einem Nutzerwechsel.
Ein Energieausweis ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung erfolgt und keine anderen zwingenden Gründe vorliegen. Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und für Baudenkmäler besteht keine Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Bei energetischen Verbesserungen am Gebäude empfiehlt es sich jedoch, vor Ablauf dieser Frist einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, um die Vorteile gegenüber Kauf- und Mietinteressenten aktuell nachweisen zu können.
Der Energieausweis sorgt für Transparenz im Immobilienmarkt, indem er objektive Informationen über den Energiebedarf von Gebäuden liefert und Vergleiche ermöglicht. Er bewertet die energetische Qualität eines Hauses, identifiziert mögliche Schwachstellen bei der Gebäudehülle und Anlagentechnik und bietet Vorschläge zur energetischen Modernisierung.
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieausweis weiter.