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Service für Planer

  • Eigener, fester Ansprechpartner
  • 30 Jahre Erfahrung
  • spezialisiert auch auf große Objekte
  • sicherer Umgang mit gewachsenen Strukturen
  • Bundesweites Netz eigener Energieberater
  • zuverlässig, schnell und ehrlich

Die Hälfte unseres Honorars wird bezuschusst.

Leistungen für Planer

  • Erstellen von Energieausweisen
  • Sanierungsfahrpläne
  • Beantragung von Fördermitteln
  • Förderung von Einzelmaßnahmen
  • Förderung von Sanierungsmaßnahmen
  • Denkmalgeschützte Objekte
  • Effizienzhaus-Planung
Möchten Sie sich zum Thema Effizienzhausplanung beraten lassen?

Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von EE-Experten GmbH sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.

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Wir helfen Ihnen gerne

030 / 220 11 804 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr

Wozu dient eine Effizienzhaus-Planung?

Die Effizienzhausplanung bietet Ihnen eine detaillierte Übersicht über die möglichen Maßnahmen, um das Ziel einer energieeffizienten Immobilie zu erreichen. Da die Planung speziell auf Ihr Wohngebäude zugeschnitten ist, berücksichtigt er die baulichen, bauphysikalischen und persönlichen Ausgangsbedingungen. Dadurch erhalten Sie maßgeschneiderte Auswertungen, die optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen abgestimmt sind.

Langfristig betrachtet sparen Sie Geld und tun der Umwelt etwas Gutes. Zusätzlich kann sich der Wohnkomfort erhöhen und die Bedienbarkeit der Anlagetechnik vereinfacht sich in vielen Fällen ebenso.

Wie kann das Ziel eines energieeffizienten Wohngebäudes umgesetzt werden?

Bei uns läuft die Bearbeitung Ihres Anliegens folgendermaßen ab:

    1. Vereinbaren Sie einen Anruf bei den EE-Experten.
    2. Unsere Energieberatungsassistenz erfasst die allgemeinen Daten Ihres Vorhabens.
    3. Schicken Sie uns Grundrisse und Ansichten Ihres Objekts.
    4. Bei Bestand: Vor-Ort Termin zur Dokumentation der Hüllflächen und der Energiebilanz im Ist-Zustand, einschließlich Details zur Warmwasserbereitung und Wärmeerzeugung.
    5. Erstellung eines Effizienzhausplanung durch unseren zugelassenen Gebäudeenergieberater.
    6. Nachbesprechung bei Rückfragen.
    7. Besprechung, ob Förderanträge für Maßnahmen gestellt werden sollen.
    8. Antragstellung der Förderungen.

    So wird aus Ihrer Immobilie ein Effizienzhaus

    Die Einstufung als Effizienzhaus basiert auf einer Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen – insbesondere in den Bereichen Heizung, Lüftung und Dämmung. Je nach Ausgangszustand und bestehendem Wärmeschutz lassen sich durch gezielte energetische Sanierungen erhebliche Einsparungen erzielen. Wird die Gebäudehülle vollständig und zeitgemäß gedämmt und eine moderne Haustechnik mit erneuerbaren Energien eingesetzt, sind Energieeinsparungen von über 60 % im Vergleich zum unsanierten Zustand möglich.

    Wichtig: Jedes Gebäude ist individuell. Identische Maßnahmen können zu unterschiedlichen Effizienzhaus-Stufen führen. Daher ist ein ganzheitliches energetisches Konzept unerlässlich.

    Energetische Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden

    Sie möchten ein denkmalgeschütztes Haus sanieren? Das ist nicht nur ein Gewinn für das Stadtbild, sondern kann auch energetisch sinnvoll sein. Aufgrund der Denkmalschutzauflagen ist jedoch ein behutsames Vorgehen erforderlich. So ist beispielsweise eine Außendämmung oft nicht möglich, wenn die historische Fassade erhalten bleiben soll.

    Für Baudenkmale und Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz gelten deshalb vereinfachte Förderbedingungen.

    Welche Maßnahmen sind zulässig und wie lassen sie sich fachgerecht umsetzen? Diese Fragen klärt eine qualifizierte Fachkraft für Energieeffizienz mit Zusatzqualifikation im Denkmalschutz.

    Voraussetzung: Die Fachperson muss in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) für Förderprogramme des Bundes gelistet sein. Wählen Sie in der Suchfunktion die Option „Effizienzhaus Denkmal“ aus.

    Fördermittel beantragen – nur mit Energieeffizienz-Experten

    Eine durchdachte Planung ist bei jeder energetischen Maßnahme entscheidend. Ziehen Sie daher frühzeitig eine qualifizierte Fachkraft für Energieeffizienz hinzu. Diese Unterstützung ist nicht nur hilfreich, sondern auch Voraussetzung für die Beantragung staatlicher Fördermittel.

    Gut zu wissen: Die Kosten für die Baubegleitung durch eine Energieeffizienzexpertin oder einen -experten können ebenfalls gefördert werden.

    Zugelassen sind ausschließlich Fachleute, die in der dena-Expertenliste geführt sind.

    Förderung auf einen Blick

    • Förderkredit ab 1,21 % effektivem Jahreszins für Sanierung und Kauf
    • Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
    • 5 % bis 45 % Tilgungszuschuss möglich
    • Zusätzliche Förderung für Leistungen wie Baubegleitung

    Die Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    Für eine erste Orientierung nutzen Sie den offiziellen BEG-Online-Rechner der KfW:

    https://public.kfw.de/tilgungsrechner-rest/index.html

    Beauftragen Sie einen Experten für Energieeffizienz

    Für energieeffizientes Sanieren ist ein umfassendes Fachwissen erforderlich. Ein Experte für Energieeffizienz gewährleistet, dass die Maßnahmen die gewünschten Ergebnisse erzielen. Wir übernehmen 50 % der Kosten für diese Baubegleitung. Es werden alle Experten für Energieeffizienz akzeptiert, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) aufgeführt sind.

    Finden Sie einen Finanzierungspartner und beantragen Sie einen Kredit

    Suchen Sie vor Vertragsabschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag einen Finanzierungspartner auf. Bringen Sie die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) mit, die von Ihrem Experten für Energieeffizienz ausgestellt wurde. Planungs- und Beratungsleistungen können schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden.

    Ihr Finanzierungspartner stellt den Kreditantrag für Sie. Der Kreditantrag berücksichtigt nicht nur die Kosten für die Sanierung oder den Kauf, sondern auch für die Baubegleitung.

    Abschließen des Kreditvertrags und Beginn

    Schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab. Sobald Sie den Antrag gestellt haben, können Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen (z. B. Beauftragung von Handwerksbetrieben) oder (falls Sie erstmalig ein saniertes Effizienzhaus erwerben) die Immobilie kaufen.

    Einreichen der Bestätigung und Empfang des Tilgungszuschusses

    Sind die Arbeiten abgeschlossen? Reichen Sie die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) bei Ihrem Finanzierungspartner ein, die von Ihrem Experten für Energieeffizienz ausgestellt wurde. Wir prüfen die Bestätigung und schreiben Ihnen den Tilgungszuschuss gut. Beim Kauf eines frisch sanierten Hauses erhalten Sie diese Bestätigung von Ihrem Bauträger.

    Jonas Pischner, Energieberater, EE-Experten GmbH

    Wie kann ich Ihnen helfen? Jonas Pischner

    EE-Experten GmbH

    Kontakt zu EE-Experten GmbH

    Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Effizienzhausplanung weiter.

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