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Förderung für Fernwärme

In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Fernwärme Förderung, die seit dem 15. September 2022 durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden kann. Diese Förderungen unterstützen den Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen, die erneuerbare Energien nutzen und damit die Klimaziele unterstützen.

Vorteile der Fernwärme Förderung

Grüne Fernwärmenetze bieten zahlreiche Vorteile:

  • Effiziente Energieversorgung: Verbraucherinnen und Verbraucher werden zuverlässig und umweltfreundlich mit erneuerbaren Energien versorgt.
  • Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen: Fernwärmenetze helfen dabei, den Verbrauch fossiler Energien zu senken und somit die Abhängigkeit zu verringern.
  • Klimaziele erreichen: Durch den Einsatz erneuerbarer Energien werden CO2-Emissionen reduziert, was zur Erreichung der nationalen Klimaziele beiträgt.

Förderprogramme und Module

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gliedert sich in vier Module, die sich ergänzen und verschiedene Aspekte der Wärmenetzentwicklung abdecken.

Überblick der Förderprogramme

Modul

Inhalt

Förderumfang

Modul 1

Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

Wärmeversorgung für >16 Gebäude 

oder >100 Wohneinheiten

Modul 2

Erzeugungsanlagen und Wärmeverteilung

Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten

Modul 3

Einzelmaßnahmen (z.B. Solarthermie, Wärmepumpen)

Ergänzung des systemischen Ansatzes

Modul 4

Betriebskostenförderung

Für erneuerbare Wärme aus Solarthermie und

 strombetriebenen Wärmepumpen

KfW-Zuschuss für Übergabestationen Nahwärme / Fernwärme

Die Basisförderung für den Anschluss an ein Wärmenetz beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Dieser Zuschuss kann durch verschiedene Boni aufgestockt werden:

  • Einkommens-Bonus: Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten einen Bonus von 30 %.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: Dieser Bonus von 20 % gilt für Eigentümer, die ihre funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas- oder Biomasseheizungen (Holzheizungen) austauschen. Voraussetzung ist, dass die Inbetriebnahme der alten Heizung mindestens 20 Jahre zurückliegt und das Gebäude nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Energien beheizt wird.

Der maximale Zuschuss ist auf 70 % gedeckelt. Die Zuschussförderung kann mit einem KfW-Ergänzungskredit kombiniert werden. Für förderfähige Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Zusätzlich können selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten erhalten.

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert wird der Anschluss an ein Wärmenetz mit folgenden Komponenten:

  • Wärmeverteilung auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes
  • Steuer-, Mess- und Regelungstechnik
  • Wärmeübergabestationen

Technische Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen folgende technische Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige
  • Hydraulischer Abgleich
  • Dämmung der Rohrleitungen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Anpassung der Heizkurve an das Gebäude

Fazit

Mit der Fernwärme Förderung bietet der Bund attraktive finanzielle Unterstützung für den Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen, die erneuerbare Energien nutzen. Die EE-Experten GmbH steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um Sanierungsfahrpläne zu erstellen, Förderungen zu beantragen und Sie umfassend rund um das Thema Energieeffizienz zu beraten. Profitieren Sie von unseren Dienstleistungen und tragen Sie aktiv zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele bei.

Für weitere Informationen und Beratung zu unseren Dienstleistungen besuchen Sie unsere Homepage oder kontaktieren Sie uns direkt. Zusammen gestalten wir eine nachhaltige und effiziente Zukunft.

Jonas Pischner, Energieberater, EE-Experten GmbH

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